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Alt 16.10.2005, 00:04   #1
goodie
 
 
Registriert seit: 30.09.2005
Ort: Hannover
Beiträge: 13
rechnung

der verkäufer (ebay) meiner a2 weigert sich
nach abwicklung die originalrechnung
rauszurücken. gesandt hat er mir eine
*.pdf-datei mit einer kopie+
es wären noch 22 monate garantie+

was tun?
goodie ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 16.10.2005, 08:58   #2
tgroesschen
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: 50259 Pulheim
Beiträge: 6.678
Hi!

1. Mit welcher Begründung "weigert" er sich???
2. Für Garantiefälle reicht die Kopie der Rechnung.
__________________
Grüße
Thorsten Größchen

"Ich habe nicht die Spitze der Nahrungskette erklettert, um Gemüse zu essen."
tgroesschen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.10.2005, 11:41   #3
ManniC
 
 
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Bottrop
Beiträge: 26.177
Da es sich um keine technische Frage zur Cam handelt werde ich mal wieder meinem Ruf als Schubbser gerecht und ab ins Café
__________________
VLG: Manni
ManniC ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.10.2005, 14:14   #4
esdeebee
 
 
Registriert seit: 08.02.2004
Ort: Bergneustadt
Beiträge: 268
Wie war denn die Produktbeschreibung der Auktion? War da schon von den 22 Monaten Gewährleistung die Rede und von einer vorhandenen Rechnung?

Falls ja, dann ist die Rechung Bestandteil des Angebotes und muß mitgeliefert werden.
Stell doch mal den Link zum Angebot rein.

Ansonsten hat tgroesschen Recht:
für den Nachweis des Kaufdatums ist nicht zwingend das Original des Kaufbeleges nötig. Es genügt, wenn der Käufer glaubwürdig darstellen kann wann er den Artikel erworben hat. Dafür genügt auch eine Kopie, ein Kontoauszug (beim bargeldlosen Kauf) oder auch die Bestätigung durch eine dritte Person.

Trotzdem ist das Verhalten des Verkäufers seltsam. Was hat er davon, wenn er die Originalrechung behält?
Falls er sie verloren hat (nobody´s perfect), dann soll er Dir´s doch einfach sagen. Weitere Spekulationen erspare ich mir
esdeebee ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.10.2005, 19:00   #5
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Zitat:
Zitat von esdeebee
Was hat er davon, wenn er die Originalrechung behält?
Eine Originalrechnung ist z.B. ein Beleg in der Buchhaltung, den kannst Du nicht einfach weggeben

Zitat:
Zitat von esdeebee
Stell doch mal den Link zum Angebot rein.
Das macht er bitteschön nicht, könnte als Pranger missverstanden werden
__________________
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Glenroses Kentucky Stinger
Dimagier_Horst ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 16.10.2005, 19:10   #6
Sunny
Erleuchter
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 26.668
Zitat:
Zitat von Dimagier_Horst
Stell doch mal den Link zum Angebot rein.
Das macht er bitteschön nicht, könnte als Pranger missverstanden werden [/quote]

Ohne solche Aktionen / Druck ist doch eine Einigung viel leichter.

Horst hat es gleich richtig erkannt
Sunny ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.10.2005, 19:17   #7
esdeebee
 
 
Registriert seit: 08.02.2004
Ort: Bergneustadt
Beiträge: 268
Zitat:
Zitat von Dimagier_Horst
Zitat:
Zitat von esdeebee
Was hat er davon, wenn er die Originalrechung behält?
Eine Originalrechnung ist z.B. ein Beleg in der Buchhaltung, den kannst Du nicht einfach weggeben

Zitat:
Zitat von esdeebee
Stell doch mal den Link zum Angebot rein.
Das macht er bitteschön nicht, könnte als Pranger missverstanden werden
1. Eingesehen, aber warum sagt er´s dem Käufer nicht?
2. OK, wir sind hier ein Forum für Fotografie Wollte hier auch niemanden an den Pranger stellen, sondern den Angebotstext sehen. Eventuell steht da ja was bezüglich der Garantie und der Rechnung.
esdeebee ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.10.2005, 19:28   #8
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Schon richtig, esdeebee, dann schaut goodie einfach mal in den Text, und wenn es drin steht, ist der Fall klar
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Dimagier_Horst ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.10.2005, 08:32   #9
Minolta7000
 
 
Registriert seit: 27.10.2004
Ort: D-40723 Hilden
Beiträge: 104
Zitat:
Zitat von Dimagier_Horst
Zitat:
Zitat von esdeebee
Was hat er davon, wenn er die Originalrechung behält?
Eine Originalrechnung ist z.B. ein Beleg in der Buchhaltung, den kannst Du nicht einfach weggeben

Zitat:
Zitat von esdeebee
Stell doch mal den Link zum Angebot rein.
Das macht er bitteschön nicht, könnte als Pranger missverstanden werden
Wenn er aber eine Buchhaltung hat, dann ist ja wohl auch Unternehmer, dann muss er für die verkaufte Kamera auch eine neue Rechnung ausstellen und dann laufen die 2 Jahre Garantie von vorne.
Ist er kein Unternehmer, brauch er keine Rechnung zu schreiben, kann sie mit der Kamera weitergeben und braucht sie in seinen Unterlage nicht mehr.

Grüße Oliver
Minolta7000 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.10.2005, 08:51   #10
Sunny
Erleuchter
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 26.668
Zitat:
Zitat von Minolta7000
Wenn er aber eine Buchhaltung hat, dann ist ja wohl auch Unternehmer, dann muss er für die verkaufte Kamera auch eine neue Rechnung ausstellen und dann laufen die 2 Jahre Garantie von vorne.
Dem ist sicherlich nicht so.
Sunny ist offline   Mit Zitat antworten
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