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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » HILFE!!! Frage zum Urheberrecht
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Alt 06.10.2005, 08:28   #21
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Zitat:
Zitat von Echidna
Dafür gebührt ihm Respekt.
Nö, und das ganz deutlich. Es gibt genügend Wege solche "Kostennoten" abzuwehren. Und zwar komplett. Das Verhalten war vollkommen normal und auch für den Absender mit weniger Aufwand verbunden.
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Alt 06.10.2005, 08:52   #22
A2Freak
Gesperrt
 
 
Registriert seit: 01.10.2004
Ort: 3 Km vom Highway to Love entfernt.
Beiträge: 8.460
Ja, das liebe Urheberrecht. Ich denke mal, der gute Mann kann sich auch ausrechnen, daß Claudio sich nicht so riesige Gedanken gemacht hat, da es ja "nur" eine private Seite ist. Wäre es eine gewerbliche, hätte er wohl andere Geschütze aufgefahren.

Ich habe vor 1 Woche auf einem Flyer in einer Feuerwehrzeitschrift 4 Fotos von mir entdeckt. Alle recht klein, bis auf eins, das erscheint auf einem Umschlag eines Sammelordners. Nachdem ich mich von dem Schreck erholt habe, habe ich den Verlag angerufen. Es klärte sich dann sehr schnell auf, wo die die Fotos her hatten. Dabei fiel ein Name, mit dem ich schon 2 mal Probleme hatte.

Der Bursche hatte vor über einem Jahr Foto-CD´s bei mir gekauft. Ein Freund von mir hat ihn dann über Ebay kennen gelernt und bei ihm eine Foto-CD-Liste mit Feuerwehrfahrzeugen bestellt. Als er sich die Liste anschaut, fallen ihm gleich ein paar Musterbilder auf, bei denen er gemeinsam mit mir fotografiert hat. Mit den "Beweismitteln" im Rücken habe ich dem Burschen einen netten Brief geschickt, mit einer Unterlassungserklärung zum Unterschreiben. Die hat er auch unterschrieben zurück geschickt.

Vor ein paar Monaten fand ich dann ein paar Bilder von mir auf einer Homepage einer Feuerwehr, mit seinem Namen versehen. Die haben die dann ganz schnell entfernt.

Jetzt die Sache mit dem Flyer. Ich überlege im Moment ernsthaft, etwas zu unternehmen. Und sei es "nur" eine Anzeige. Die Veröffentlichung der Fotos bekomme ich zwar vom Verlag bezahlt, aber es nervt trotzdem.
A2Freak ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.10.2005, 08:55   #23
Schtorsch
 
 
Registriert seit: 06.05.2004
Ort: Freital/Dresden
Beiträge: 2.846
Zitat:
Zitat von XxJakeBluesxX

Eine neue Domain habe ich mir auch schon ausgedacht: www.digiclaudio.de

Hoffentlich kriege ich deswegen keine Urheberrechtsklage von Achim...
Wenn ich auch grade nix weiter an der Seite mache: Mit mir auch!
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Freundliche Grüße

Dniel, der Schtorsch

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Alt 06.10.2005, 12:52   #24
Echidna
 
 
Registriert seit: 01.10.2003
Ort: Duisburg
Beiträge: 1.683
Zitat:
Zitat von Dimagier_Horst
Es gibt genügend Wege solche "Kostennoten" abzuwehren. Und zwar komplett.
Sorry, das seh ich anders. Wenn die anwaltliche Aufforderung zu Recht erfolgte, was wir jetzt mal hier unterstellen wollen, hast Du keine Chance Dich vor der Geltendmachung zu drücken. Wir reden ja nicht über die Abmahnanwälte, die Homepages nach fehlenden Kleinigkeiten untersuchen, sondern über die Überwachung des Markenschutzes eines Betriebes bei bestehender Verwechslungsgefahr. Da liegt die einsteilige Verfügung schnell auf dem Tisch.

Gruß

Echidna
Echidna ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.10.2005, 13:55   #25
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Zitat:
Zitat von Echidna
Wenn die anwaltliche Aufforderung zu Recht erfolgte,
Eben, diese Frage gilt es aufzugreifen: war in einem konkreten Fall ein Anwalt erforderlich...oder hätte es auch eine einfache Benachrichtigung getan? Ist das Markenrecht für einen gewerblich Tätigen so komplex, dass er schon für die blosse erste Aufforderung anwaltliche Unterstützung braucht? Und das in einem Umfeld, in dem es sich nicht einmal um einen Konkurrenten handelt.... Und wenn ich der Unterlassung der Verletzung der Marke zustimme und auch danach handle, lediglich gegen Kostenvorbehalt, gegen was willst Du eine Verfügung erwirken? Die Sache an sich ist doch unstittig und abgestellt. In meinem Umfeld habe ich diese Erfahrungen schon gemacht
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Alt 06.10.2005, 14:45   #26
Echidna
 
 
Registriert seit: 01.10.2003
Ort: Duisburg
Beiträge: 1.683
Da hast Du mich jetzt etwas falsch verstanden. Die einstweilige Verfügung kommt natürlich nur wenn die Unterlassungsverplichtungserklärung (so ein Wort fällt nur uns Juristen ein) nicht abgegeben wird. Gleichwohl bleiben die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit zu erstatten. Und das Recht, einen Anwalt zur Wahrung der Rechte einzuschalten, haben auch Unternehmen.

Worau ich hinweisen, wollte, war eigentlich nur, daß ich das Verhalten des Unternehmers hier zunächst in Ordnung fand, wenn ihm die angesrpochene Marke zusteht. Denn er hätte auch anders vorgehen können.
Echidna ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.10.2005, 14:57   #27
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Zitat:
Zitat von Echidna
Gleichwohl bleiben die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit zu erstatten.
Vielleicht begegnen wir uns einmal in so einer Sache...dann nimm es bitte sportlich

Zitat:
Zitat von Echidna
daß ich das Verhalten des Unternehmers hier zunächst in Ordnung fand,
Richtig, er scheint Erfahrungen zu haben, die er umzusetzen vermochte.
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Alt 06.10.2005, 17:07   #28
Echidna
 
 
Registriert seit: 01.10.2003
Ort: Duisburg
Beiträge: 1.683
Zitat:
Zitat von Dimagier_Horst
Vielleicht begegnen wir uns einmal in so einer Sache...dann nimm es bitte sportlich
Nur, wenn Du dann nicht gleich Insolvenzantrag stellst.
Echidna ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.10.2005, 17:16   #29
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
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Unter einem verschleppten Konkurs läuft bei mir gar nichts
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Alt 07.10.2005, 11:47   #30
Alder Knipser
 
 
Registriert seit: 10.09.2003
Ort: Wiesbaden
Beiträge: 171
Hallo zusammen.

Es gibt jede Menge Firmen, die die Wahrung ihrer rechtlichen Interessen, was Patent-, Marken- und Urheberrechtsschutz betrifft, einem Patentanwalt bzw. Rechtsanwalt übertragen haben.

Wenn dieser eine Schutzrechtsverletzung für seinen Mandanten auffindet, kann es ohne weiteres sein, dass der Anwalt dies dem Mandanten lediglich mitteilt und gleichzeitig bereits von sich aus tätig wird.

Ein Schreiben, wie es Claudio erhalten hat, sehe ich auch als sehr großzügig vom Schutzrechtsinhaber an. Viele reagieren hier viel heftiger, zugegebenermaßen oftmals völlig ungerechtfertigt, aber die Anzahl der gerechtfertigten Problemfälle scheinen dies auszulösen.

Meiner Ansicht nach werden solch freundliche Schreiben wie an Claudio verschickt, wenn der Schutzrechtsinhaber noch nicht oft schlechte Erfahrungen mit der Wahrung seiner Interessen gemacht hat.

Wer da schon öfters Probleme hatte fährt schneller die harten Geschütze auf.

Anfangs gab es gerade mit den Internet-Domains sehr viel Unfug, weil Domains ausschließlich "gesichert" wurden, um sie dann an die entsprechenden Markeninhaber (überteuert) verkaufen zu wollen. Nach den ersten Klagen dagegen hatte sich das dann aber schnell erledigt und Domains unterliegen Regelungen, die dem Markenrecht analog sind.

Gruß
Alder Knipser
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Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
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