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#21 | |
Registriert seit: 08.09.2003
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#22 |
Gesperrt
Registriert seit: 01.10.2004
Ort: 3 Km vom Highway to Love entfernt.
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Ja, das liebe Urheberrecht. Ich denke mal, der gute Mann kann sich auch ausrechnen, daß Claudio sich nicht so riesige Gedanken gemacht hat, da es ja "nur" eine private Seite ist. Wäre es eine gewerbliche, hätte er wohl andere Geschütze aufgefahren.
Ich habe vor 1 Woche auf einem Flyer in einer Feuerwehrzeitschrift 4 Fotos von mir entdeckt. Alle recht klein, bis auf eins, das erscheint auf einem Umschlag eines Sammelordners. Nachdem ich mich von dem Schreck erholt habe, habe ich den Verlag angerufen. Es klärte sich dann sehr schnell auf, wo die die Fotos her hatten. Dabei fiel ein Name, mit dem ich schon 2 mal Probleme hatte. Der Bursche hatte vor über einem Jahr Foto-CD´s bei mir gekauft. Ein Freund von mir hat ihn dann über Ebay kennen gelernt und bei ihm eine Foto-CD-Liste mit Feuerwehrfahrzeugen bestellt. Als er sich die Liste anschaut, fallen ihm gleich ein paar Musterbilder auf, bei denen er gemeinsam mit mir fotografiert hat. Mit den "Beweismitteln" im Rücken habe ich dem Burschen einen netten Brief geschickt, mit einer Unterlassungserklärung zum Unterschreiben. Die hat er auch unterschrieben zurück geschickt. Vor ein paar Monaten fand ich dann ein paar Bilder von mir auf einer Homepage einer Feuerwehr, mit seinem Namen versehen. Die haben die dann ganz schnell entfernt. Jetzt die Sache mit dem Flyer. Ich überlege im Moment ernsthaft, etwas zu unternehmen. Und sei es "nur" eine Anzeige. Die Veröffentlichung der Fotos bekomme ich zwar vom Verlag bezahlt, aber es nervt trotzdem. |
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#23 | |
Registriert seit: 06.05.2004
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Freundliche Grüße D ![]() Unsere kleine Fotorunde ::: Unsere kleine Bilderschau |
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#24 | |
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Gruß Echidna |
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#25 | |
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#26 |
Registriert seit: 01.10.2003
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Da hast Du mich jetzt etwas falsch verstanden. Die einstweilige Verfügung kommt natürlich nur wenn die Unterlassungsverplichtungserklärung (so ein Wort fällt nur uns Juristen ein) nicht abgegeben wird. Gleichwohl bleiben die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit zu erstatten. Und das Recht, einen Anwalt zur Wahrung der Rechte einzuschalten, haben auch Unternehmen.
Worau ich hinweisen, wollte, war eigentlich nur, daß ich das Verhalten des Unternehmers hier zunächst in Ordnung fand, wenn ihm die angesrpochene Marke zusteht. Denn er hätte auch anders vorgehen können. |
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#27 | ||
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#28 | |
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#29 |
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Unter einem verschleppten Konkurs läuft bei mir gar nichts
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#30 |
Registriert seit: 10.09.2003
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Hallo zusammen.
Es gibt jede Menge Firmen, die die Wahrung ihrer rechtlichen Interessen, was Patent-, Marken- und Urheberrechtsschutz betrifft, einem Patentanwalt bzw. Rechtsanwalt übertragen haben. Wenn dieser eine Schutzrechtsverletzung für seinen Mandanten auffindet, kann es ohne weiteres sein, dass der Anwalt dies dem Mandanten lediglich mitteilt und gleichzeitig bereits von sich aus tätig wird. Ein Schreiben, wie es Claudio erhalten hat, sehe ich auch als sehr großzügig vom Schutzrechtsinhaber an. Viele reagieren hier viel heftiger, zugegebenermaßen oftmals völlig ungerechtfertigt, aber die Anzahl der gerechtfertigten Problemfälle scheinen dies auszulösen. Meiner Ansicht nach werden solch freundliche Schreiben wie an Claudio verschickt, wenn der Schutzrechtsinhaber noch nicht oft schlechte Erfahrungen mit der Wahrung seiner Interessen gemacht hat. Wer da schon öfters Probleme hatte fährt schneller die harten Geschütze auf. Anfangs gab es gerade mit den Internet-Domains sehr viel Unfug, weil Domains ausschließlich "gesichert" wurden, um sie dann an die entsprechenden Markeninhaber (überteuert) verkaufen zu wollen. Nach den ersten Klagen dagegen hatte sich das dann aber schnell erledigt und Domains unterliegen Regelungen, die dem Markenrecht analog sind. Gruß Alder Knipser
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Wer lesen kann ist klar im Vorteil. |
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