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#1 |
Registriert seit: 08.03.2004
Ort: D-09337 Hohenstein Ernstthal
Beiträge: 65
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Fernabsatzgesetz als legitimes Mittel zur Kamerafindung?
Hallo Leute,
ich habe beschlossen meine A2 in der nächsten Zeit (2-3 Monate) zu verkaufen, solange sie noch was wert ist. Gekauft hab ich sie am 27.03.2004 für 869,- Eur und jetz ist sie bei Ebay schon für 500,- Eur zu haben. Ich muss mich also sputen wenn ich noch was dafür haben will. Doch darum geht es eigentlich nicht. Vielmehr wollte ich wissen in wie weit ihr Onlineshopping als Kamerafindung nutzen würdet. Da man ja alles ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen zurüchschicken kann wäre das doch eine Möglichkeit? Mein Problem ist das ich auf DSLR umsteigen will, mich aber die momentane Marktfülle und die noch unsichere Richtung wo ich mal hin will überfordert. Nette Anfragen an den MadiaMarkt, Promarkt oder sogar den kleinen Händler nebenan, ob ich mir mal die Cam für einen Tag leihen könnte wurden ganz abgelehnt oder ich durfte im Laden mal paar Bilder machen. Leider kommt da kein Feeling auf und ich kann die Cam wie ich sie nutzen würde so nicht testen :-( Daher dachte ich Onlineshopping mit dem direkten Vorsatz sie zurückzugeben wäre eine Idee. Was haltet ihr davon? Danke im Voraus Tobias |
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#2 | |||
Registriert seit: 31.01.2005
Ort: Lörrach
Beiträge: 2.485
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Zitat:
Viele Händler haben es schon schwer genug und ich als Kunde würde mich tierisch ärgern, wenn ich eine "neue" Kamera bekomme, die zuvor schon ein oder zwei andere Leute in den Griffeln hatten und ich nicht weiß, was sie mit der Kamera angestellt haben. Wenn ich nämlich benutzte Ware haben will, kann ich auch gleich zu eBay gehen... Zitat:
Aber ganz ehrlich - ich habe meine A2 auch gekauft, ohne sie vorher in der Hand gehabt zu haben. Die theoretische Aufarbeitung im Vorfeld hat mir gereicht, so dass ich ziemlich genau wusste, was auf mich zukommt. Zitat:
Nachtrag: Vielleicht gibt's ja einen Stammtisch in deiner Nähe - nicht alle User hier sind mit Minolta-Boliden bestückt. Dort kannst du die Kamera vielleicht zumindest mal einen Abend lang genauer unter die Lupe nehmen und dir fachkundigen Rat des Besiters einholen.
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Galerie "Bewohnern perspektiver, fragiler Gebäude wird empfohlen beim ballistischen Umgang mit geologischen Kleinformen große Vorsicht walten lassen." |
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#3 |
Gesperrt
Registriert seit: 01.10.2004
Ort: 3 Km vom Highway to Love entfernt.
Beiträge: 8.460
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Ich halte da auch nichts von, Gründe ähnlich wie bei jottlieb.
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#4 |
Registriert seit: 25.03.2005
Ort: Nürnberg
Beiträge: 227
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@Tobi 26
......und die haben erst mal Dein Geld!!! |
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#5 |
Registriert seit: 05.04.2004
Ort: D-41540 Dormagen
Beiträge: 603
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legal ist das schon, legitim ist aber was anderes....
Immerhin ist das Rückgaberecht nicht zu dem Zweck erfunden worden, dem Kunden das Probieren zu ermöglichen. In so fern wäre es nach Deinem Plan "zweckentfremdet". Ich vermute, Du provizierst damit nur Ärger. Und selbst wenn Du letztlich im Recht bist ... haben und bekommen sind zweierlei. Bon Dimage Kay |
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#6 |
Registriert seit: 20.05.2004
Ort: Darmstadt
Beiträge: 1.629
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Ich schließe mich meinen Vorrednern an. Einige Händler führen eine Art "schwarze Liste" auf die man kommt, wenn man immer wieder diese Regelung in Anspruch nimmt. Ist man drauf - bekommt man dort nichts mehr.
__________________
Gruß Holger |
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#7 | |
Registriert seit: 13.09.2003
Ort: RheinMainArea
Beiträge: 541
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Zitat:
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#8 |
Registriert seit: 01.02.2004
Ort: Herzebrock-Clarholz
Beiträge: 7.944
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Rücksendung bei Nichtgefallen ist sicherlich in Ordnung. Solange mit dem Gegenstand nichts weiter angestellt wurde.
Auspacken und anschauen finde ich in Ordnung. Einen 14 Tage Test nicht. Die Kamera ist nicht mehr neu. So eine Kamera möchte ich nichtg geschickt bekommen. Aber das passiert wahrscheinlich häufiger als es der Kunde weiss |
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#9 | |||
Registriert seit: 05.04.2004
Ort: D-41540 Dormagen
Beiträge: 603
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Zitat:
Zitat:
Bon Dimage Kay |
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#10 |
Registriert seit: 04.02.2004
Ort: MG
Beiträge: 11.388
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Es gibt genügend Schmarotzer, die jede Möglichkeit ausnutzen, um auf halblegalem wege in den Besitz von Waren zu kommen, diese zu gebrauchen und zurückzugeben, z.B. Kleidung für eine Party, die dann verraucht zurückgeschickt wird.
Ich denke, der Verbraucherschutz geht hier etwas zu weit, der Handel lebt vom Umsatz und ist keine öffentliche Kleiderkammer. Ich empfehle Dir auch: Besuche einen Stammtisch (muss ja keiner aus unserem Forum sein, wäre natürlich besser, aber ich kann Deinen Wohnort nicht zuordnen) oder suche Dir einen Händler, erkläre im die Situation und mach im klar: wenn ich mal testen kann, las ich meine Euros auch hier. Viele nutzen nämlich auch gerne den Service des Handels und kaufen dann per Mailorder. Finde ich auch schäbig. Ich habe mir auf den diversen Treffen die D-SLR´s angeschaut und bin zu einer Promo-Veranstaltung zu KoMi gegangen und habe dann entschieden. jetzt kann ich ruhigen gewissens übers Netz bestellen. B.T.W.: Auf der Suche nach Kamera/Objektiv bin ich auf einen Netzhändler gestossen, der auch ein Ladenlokal betreibt. Im I-Net steht ausdrücklich, das die Ware zwar im Geschäft abgeholt werden kann, für die günstigen Netzpreise aber keine Beratung oder sonst ein Service geboten wird - nur reservierte Ware abholen. Ich hätte mich ja auch vorher an die Userkarte erinnern können. Dresden hat einen leistungsstarken Stammtisch ![]() |
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