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#921 |
Forendiva
Registriert seit: 04.02.2009
Ort: Hamburg
Beiträge: 3.061
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Junior langweilt sich als quasi Einzelkind sehr. Aber ab morgen können wir immerhin ein wenig „Unterricht“ zuhause machen.
Blöd nur, dass das Zeitfenster zum Abholen der Aufgaben lediglich ein Zeitfenster von 45 Minuten ausmacht. Warum sowas nicht digital übermittelt wird, begreife ich nicht.
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Gruß aus Hamburg von Sabine Rettet die Wälder, esst mehr Biber! |
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#922 |
Registriert seit: 19.04.2015
Ort: Area 73
Beiträge: 270
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Mein Sohn hat sein Material analog bekommen (Papierform, Grundschule)
Meine Tochter alles online (Realschule)
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#923 |
Registriert seit: 12.07.2005
Beiträge: 16.214
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Ernsthaft dey, das ist nicht dein ernst oder? Glaubst du ernsthaft, das es für den einzelnen, für Mutter oder Väter, wirklich einen Unterschied macht, ob sie in einem Dorf mit den Kindern festsitzt oder in einer Stadt oder in einem Land? Das macht überhaupt keinen Unterschied, eingesperrt ist eingesperrt. Mein Mutter saß mit uns 3 Kindern mal 3,5 Wochen fest. Wegen Mumps und anschließender Lungenentzündung bei mir. Und damals gabs kein TV von Morgens bis Morgens, keine Playstation, keine PCs usw. Ich glaube das war deutlich anstrengender, wie in heutiger Zeit.
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Gruß Guido A-Mount lebt! Es kommt anders wenn man denkt. |
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#924 | |
Registriert seit: 15.03.2006
Ort: Duisburg (nahe am LaPaDu)
Beiträge: 3.263
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Zitat:
Andere Bundesländer werden aushelfen müssen und ggf. werden die bewaffneten Beamten des Zolls zur Unterstützung eingesetzt. Die Feldjäger (Militärpolizei) der Bundeswehr haben die Polizeibefugnis und könnten so eingesetzt werden. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 35 (1) Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe. (2) Zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung kann ein Land in Fällen von besonderer Bedeutung Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung seiner Polizei anfordern, wenn die Polizei ohne diese Unterstützung eine Aufgabe nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten erfüllen könnte. Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern. (3) Gefährdet die Naturkatastrophe oder der Unglücksfall das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen die Weisung erteilen, Polizeikräfte anderen Ländern zur Verfügung zu stellen, sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte zur Unterstützung der Polizeikräfte einsetzen. Maßnahmen der Bundesregierung nach Satz 1 sind jederzeit auf Verlangen des Bundesrates, im übrigen unverzüglich nach Beseitigung der Gefahr aufzuheben. Dazu gehört erklären das hier: https://www.bundestag.de/resource/bl...neren-data.pdf
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Achtung: Meine Bilder rauschen, dass es einer Sau graust, sind daher leidlich unscharf bis zur Nichterkennung des Hauptmotivs und grundsätzlich grandios gegen den foreneigenen Wind geschifft. Bitte nur anschauen / kommentieren, wenn man das alles ohne Herzklabaster ertragen kann. Für Risiko und Nebenwirkungen fragen sie Ihren Moderator oder auch nicht. Geändert von Oldy (16.03.2020 um 20:55 Uhr) |
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#925 |
Registriert seit: 13.03.2006
Ort: Idstein
Beiträge: 3.881
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Verängstigte Bürger - zum Glück nicht "besorgte" - sollten einfach den Empfehlungen folgen und zu Hause bleiben so gut es geht. Dann brauche es weder Polizei noch Bundeswehr.
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Grüße aus dem Taunus Holger ![]() ![]() |
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#926 |
Registriert seit: 24.01.2005
Beiträge: 3.131
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Zum wiederholten und letzten Mal.
Ich betrachte es als Ultima Ratio, die Polizei durch Bundeswehr unterstützen zu lassen, ggfs. auch unter Anwendung unmittelbaren Zwangs von Bundeswehrangehörigen, wenn die Situation auf den Straßen und sonstwo im Sinne und zum Schutz der Bevölkerung nicht in den Griff zu bekommen ist. Das ansonsten vernunftbegabte Bildungsbürger zu den unbelehrbaren Gefährdern gehören, beweist u.a. dieser Thread überdeutlich. |
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#927 |
Registriert seit: 13.05.2015
Ort: Niederbayern
Beiträge: 507
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Niemand spricht von unmittelbarem Zwang, dass ist nicht Sache der Streitkräfte außer im Verteidigungsfall oder bei unmittelbarer Bedrohung von Eigentum oder Einheiten der Bundeswehr.
Aber dass die Bundeswehr im Rahmen des Katastrophenschutzes eingesetzt werden kann, ohne Erfüllung hoheitlicher Aufgaben, geht aus den entsprechenden Gesetzen, Verordnungen und dem Grundgesetz hervor (siehe Zitate von Oldy). Ich finde es schon etwas abartig, dass man bei Hochwasser "hurra die Bundeswehr" jubelt, und in diesem Fall "alles, nur nicht die Bundeswehr" brüllt.... ![]()
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Viele Grüße Gerhard |
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#928 | |
Registriert seit: 13.02.2016
Ort: Österreich
Beiträge: 2.784
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Zitat:
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-------------- Servus Felix |
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#929 |
Registriert seit: 20.12.2015
Ort: Pfinztal
Beiträge: 4.141
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Unwissenheit schützt vor Dummheit nicht.
GG 35/3 hast du aber auch selbst gelesen, oder?
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https://martintimmann.myportfolio.com Geändert von MaTiHH (16.03.2020 um 21:22 Uhr) |
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#930 | |
Registriert seit: 15.03.2006
Ort: Duisburg (nahe am LaPaDu)
Beiträge: 3.263
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Zitat:
Ich erlaube mir mit meiner demokratischen Gesinnung die Kommunikation mit dir einzustellen.
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Achtung: Meine Bilder rauschen, dass es einer Sau graust, sind daher leidlich unscharf bis zur Nichterkennung des Hauptmotivs und grundsätzlich grandios gegen den foreneigenen Wind geschifft. Bitte nur anschauen / kommentieren, wenn man das alles ohne Herzklabaster ertragen kann. Für Risiko und Nebenwirkungen fragen sie Ihren Moderator oder auch nicht. |
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