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#1 |
Registriert seit: 30.04.2014
Ort: nähe Rostock
Beiträge: 1.202
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Hallo,
ich lese aufmerksam die Verkaufsanzeigen und mir fällt immer wieder auf das im Verkaufstext damit geworben wird " Wurde beim Tamron mit der 5Jahres Garantie registriert, somit hat das Objektiv noch XXX Jahre Restgarantie." Ich habe als ich mein Tamron 17-50 gekauft habe, dieses ist auch bei Tamron registriert, extra an Tamron geschrieben und nachgefragt. Aussage Tamron. Sehr geehrter Herr xxxxx, vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass die erweiterte Garantie nicht übertragbar ist. Bei Weiterverkauf des Objektivs gilt ebenfalls die gesetzliche Gewährleistungsfrist ab Kaufdatum. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, rufen Sie uns einfach an. Mit freundlichen Grüßen / Best regards TAMRON Europe GmbH -------------------------- Da zb. Mein Objektiv ende 2012 bei Amazon gekauft wurde, habe ich quasi noch bis ende 2014 über Amazon Garantie, auch wenn ich mittlerweile Besitzer Nr. 3 bin. Aber einige User verkaufen hier Objektive mit dem Hinweis der 5Jahresgarantie. Sicher könnte man im Falle eines Falles den Garantiefall über den 1 Besitzer klären wenn möglich. Aber nicht immer ist es möglich. Wollte nur mal meine Meinung kundtun und wissen was ihr davon haltet. Sicher sieht es gut aus wenn da steht. Objektix XY mit 3 Jahren Restgarantie. Ist aber eigendlich beim Verkauf nicht mehr so. Mit freundlichen Grüßen Stefan |
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#2 |
Registriert seit: 18.08.2014
Ort: Wetterau
Beiträge: 208
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Danke, gut zu wissen. Ich kenne es auch der PC-Ecke. Glaube bei Samsung gibt das auch nur für den Erstkäufer (SSD usw.).
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Viele Grüße aus der Wetterau, Andreas ![]() |
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#3 |
Registriert seit: 02.03.2014
Ort: Wangerland - Minsen
Beiträge: 3.116
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Notfalls muss man mit 2 Adressen arbeiten. Die des Registrierten und einer Lieferadresse.
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__________________
LG von der Küste, Heiko ![]() |
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#4 |
Themenersteller
Registriert seit: 30.04.2014
Ort: nähe Rostock
Beiträge: 1.202
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Eigendlich dachte ich es ist bekannt.
Der Zusatz Garantie vorhanden Pusht ja oft den Verkaufspreis. In anbetracht das die Garantie nur für Erstbesitzer gilt wäre es schade wenn jemand dadurch zu Schaden kommt. Mit freundlichen Grüßen |
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#5 |
Themenersteller
Registriert seit: 30.04.2014
Ort: nähe Rostock
Beiträge: 1.202
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Wie soll es denn funktionieren? Es wäre sicher nicht rechtens und Wenn Herr Müller das Objektiv an Herr Meier verkauft mit den Hinweis der Restgarantie, ist es nunmal so das Herr Meier keine Garantie mehr hat.
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#6 |
Registriert seit: 02.03.2014
Ort: Wangerland - Minsen
Beiträge: 3.116
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Ja ist halt die Regel das mit Restgarantie "geworben" wird.
Da wird seitens Käufer auch oft als erstes nach gefragt. Schön sind dann auch immer beigelegte Schreiben in denen der Verkäufer ganz "formell" die Garantie auf den Käufer überträgt...
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LG von der Küste, Heiko ![]() |
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#7 |
Themenersteller
Registriert seit: 30.04.2014
Ort: nähe Rostock
Beiträge: 1.202
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Mir fällt es immer wieder auf. Und sein wir mal ehrlich Wenn ich zwei Objektive habe.
Objektiv 1. mit der Angabe Restgarantie für 300Euro Objektiv 2. ohne diese Angabe für 280 Euro. Werden wohl die meisten Objektiv 1 wählen. Das die Tamron 5 Jahresgarantie nicht übertragbar ist, ist eigendlich schade, denn sie gilt ja fürs Objektiv inkl. Seriennummer. |
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#8 |
Moderator
Registriert seit: 28.11.2003
Ort: Frankfurt (Oder) als Ex-Berliner
Beiträge: 16.513
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Ist es ja auch und kommt immer wieder mal aufs Tablett...
![]() Mai 2010 http://www.sonyuserforum.de/forum/sh...ad.php?t=89951 August 2012 http://www.sonyuserforum.de/forum/sh...d.php?t=122261 November 2012 http://www.sonyuserforum.de/forum/sh...d.php?t=125669
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LG Manfred ...der nun über 15 Jahre mit einer ![]() So kannst du das Sonyuserforum und unsere Arbeit unterstützen......Moderationsmodus in Orange |
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#9 |
Themenersteller
Registriert seit: 30.04.2014
Ort: nähe Rostock
Beiträge: 1.202
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Danke Manfred,
hatte vorhin im Verkaufsbereich nur nen Objektiv gefunden und gleich darauf den Thread erstellt ohne zu Suchen. Könnte man im Verkaufsbereich nicht ein angepinnten Hinweisthread erstellen mit Hinweisen wie diesem zb.? Mit freundlichen Grüßen |
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#10 |
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.918
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Eine zweite Adresse angeben, das halte ich schon für Betrug, zumindest ein Betrugsversuch.
Eine Möglichkeit ist, dass der Erstkäufer den Garantiefall für den Gebrauchtkäufer abwickelt. Das sollte unter Forenkolleginnen und Kollegen kein Problem sein. Zwar ist an mich noch nie jemand mit dieser Bitte heran getreten, aber wenn ich so helfen könnte, warum nicht. So mir meine Unkosten (z.B. Porto) erstattet würden, würde ich das jederzeit tun. Zwar hätte ich kein Vorteil davon, aber auch gewiss kein Nachteil. Gruß Wolfgang
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Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort aufgrund seiner Erfahrung Flickr |
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