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#1 |
Registriert seit: 11.04.2012
Beiträge: 3.086
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Karussell Fotografier Verbot aus der Nähe? Öffentliche Straße
Hallo Foren Freunde. Ich bin gerade ein wenig sauer. Es geht um das Recht zu fotografieren. Ich weis, es steht viel im Netz. Und eine Rechtsberatung ist in speziellen Fällen nicht erlaubt. Es geht mehr um allgemeine Tipps und zur Aufklärung, ob in solchen Fällen (nicht speziell in diesem, sondern allgemein) das Fotografieren verboten werden darf.
Ich war gerade auf einem Markt wegen angehendem Ostern, welches auf der Straße aufgebaut ist. Eine viel belebte Straße im Bereich Osten in Berlin. Ich habe da einen schönen Karussell gesehen und habe schon von weitem Fotos gemacht und bin immer näher ran gekommen. Es ist kein Privatgelände, da es öffentlicher Raum ist. Als ich dann auf ein Meter ran kam um eines der Pferde im Stillstand zu fotografieren, hat die Besitzerin des Karussells mir verboten aus der Nähe zu fotografieren. Nun, dann gab es halt ein wenig Diskussion mit mir. Um weiteren Ärger zu ersparen habe ich dann vom Karussell keine Fotos mehr gemacht. Ich dürfe sagte sie, aber nur aus ein wenig Entfernung (ich würde 5 Meter sagen). Darf sie mir das denn so vorschreiben bzw. verbieten? Erlaubt mir die Panorama Freiheit nicht, auch aus der Nähe zu fotografieren, wenn ich ein Meter davor stehe? Ich bin mir ziemlich sicher, das ich im Recht war/bin. Was sind so eure Erfahrungen und wie geht ihr in solchen Fällen vor? Was empfiehlt sich denn? Klar, man kann immer auf das Foto verzichten. Aber ich finde es trotzdem schade. Oder irre ich mir hier etwa ganz gewaltig? Ich bitte um Tipps, damit ich hieraus was lernen kann. Übrigens, ich war mit der Alpha 65 mit Minolta 35-70mm f4 unterwegs, gleich nach der Arbeit auf dem Heimweg. Habe gemerkt, das generell bei Point&Shoot Kameras nichts gesagt wird, aber bei DSLR/DSLT schon. Ein Grund mehr mir eine Nex zu holen... |
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#2 | |
Registriert seit: 01.04.2008
Ort: Drabenderhöhe
Beiträge: 10.672
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Vielleicht war das Karussell ein Kunstwerk, das nur vorübergehend dort ausgestellt wurde? Etwas verunsichert wäre ich auch gewesen, aber so schnell lass ich mich nicht verjagen...
jetzt noch etwas OT: Zitat:
Unmöglich, so eine Signatur. ![]()
__________________
Gruß Gottlieb |
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#3 |
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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Die Frage ist, ob das auf öffentlichem Grund steht. Wenn öffentlicher Grund, dann Panoramafreiheit, wenn gemieteter Grund, dann Hausrecht.
Bei öffentlichem Grund ist die Entfernung egal. du kannst auch an der Hausmauer ein Makro machen. Kritisch wird es allerdings mit dem Veröffentlichen, wenn es sich um ein Kunstwerk handelt, das nicht ortsfest ist. Normalerweise wäre meine erste Frage, auf Basis welcher Rechtslage sie das Fotografieren verbietet. Normalerweilse hat sichs dann, weil das weiß eh niemand. Aber leider gibts auch Leute, die absolut durchdrehen. Ein Anruf bei den freundlichen Helfer zur Klärung kann dann hilfreich sein. Allerdings greift das generell um sich. http://de-de.facebook.com/pages/Im-a...t/128534046017 http://lfph.org/photographers-rights-in-the-uk Allein schon aus diesem Grund ist es wichtig, informiert zu sein und höflich aber bestimmt die Rechtslage zu klären. Edit: Fotografieren kannst auch ein mobiles Kunstwerk. Nur verbreiten nicht. |
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#4 |
Themenersteller
Registriert seit: 11.04.2012
Beiträge: 3.086
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Das Karussell wird ja nur vorübergehend dort aufgestellt. Dann dürfen die Besitzer tatsächlich so etwas vorschreiben? Man darf sogar in ein Lokal hinein fotografieren, wenn man die Persönlichkeitsrechte eine Person nicht verletzt, solange die Tür offen ist. Also solange es öffentlich zu sehen ist, darf ich aus öffentlichen Plätzen aus alles fotografieren (mit eben der Einschränkung des Rechts auf eigenes Bild und von Marken).
Deswegen verwundert mich diese Sache eben. Ich möchte auch Ärger aus dem Weg gehen, obwohl ich keine Angst hätte wenn die Polizei käme. Trotzdem, wozu denn das alles. Was hättest du denn da gemacht? Edit: Ob es jetzt ein Kunstwerk ist, das weiß ich nicht und ob der Grund vermietet wurde. Es ist jedenfalls eine Straße und sonst öffentlich Zugänglich. OffTopic: @der_knipser Klar kann ich diese lesen. Ich werde die Signatur wahrscheinlich demnächst wieder ändern, da ich an dem Tag ziemlich sauer war (man, mich bringt man immer so schnell aus der Fassung). Ich finde, es gibt eh nur eine oder zwei Personen die Sachen schreiben, die mir einfach zu hart sind. Und ehrlich gesagt gehören die Sachen die du schreibst zu den lebenswertesten die ich so lese. Vielleicht war ich das eine oder andere mal nicht mit dir einer Meinung, aber das ist doch nichts. Ich antworte zwar nicht zu allem was du schreibst, lese aber echt gerne. Ich versetze mich dann manchmal diese Lage um es zu verstehen. Also bitte nicht löschen! Geändert von Tikal (22.03.2013 um 21:52 Uhr) |
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#5 |
Registriert seit: 11.12.2006
Ort: nähe FFM
Beiträge: 11.249
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Sowas hatten wir schonmal beim Tino (tino79).
Er hatte einen Erlkönig auf einem Öffendlichen Parkplatz an der Autobahn fotografiert. MEINE Meinung dazu ist das du da knipsen kannst soviel du willst. Solch ein Karussell ist nicht unbedingt ein Kunstwerk. Könnte auch ein sehr altes sein, dann isses villeicht eins? (oder sogar so alt das schonwieder freigegeben? ^^) Kann man ja nachfragen. Je nachdem darfst dus eben veröffendlichen oder nicht. Fotografieren drafst du aber aufjedenfall! ![]() |
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#6 |
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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Wie schon oben geschrieben, du mußt heute letztlich genau informiert sein, was du darfst und wass nicht. Und dann kann dir grundsätzlich niemand mal einfach so was verbieten (außer er ist größer und breiter ;-). Daher wäre meine Frage nach der Rechtsgrundlage des Wunsches und ev. womit er ein Problem hat.
Gibt ja genug gute Gründe, über die man reden kann. Vielleicht ist ihm die Frau davongelaufen, oder das Gewerbeamt hat irgendwas bemängelt, was du jetzt gerade fotografieren willst, usw. Aber letztlich geht mir die Paranoia auch auf den Sack. Entweder die Leute haben Angst vor Gott und der Welt oder sie wollen umgehend auch fotografiert werden. Extrem ist das auch mit Securities. Deswegen habe ich oben die Links angehängt. In England gibt es da eine breite Bewegung "i am a photographer and not a terrorist". Da kanns schon mal passieren, dass du ein paar Urlaubsfotos an der falschen Stelle machst und ein paar Stunden bei der Polizei landest. Ist Österreichern passiert. Und wie Shooty schon schrieb, fotografieren darfst auf öffentlichen Grund alles, nur nicht immer veröffentlichen, weil ja andere darauf Rechte haben können. Und Kunstwerke, die mobil aufgestellt sind, ist das ein Thema. |
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#7 |
Registriert seit: 16.02.2012
Ort: Frankfurt / Main
Beiträge: 620
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Ich habe die Erfahrung gemacht, dass, wenn man ans Bein gepinkelt bekommt, das immer nur dann der Fall ist, wenn man mit einer DSLR (egal welche) rumläuft. Mit Kompakten, Handys und kleinen Systemkameras interessiert es (sorry für den Ausdruck) KEINE SAU, was oder wen du fotografierst. Aber bloß keine "Große", dann bist du Profi, willst alles sofort veröffentlichen oder spionieren.
Zuletzt wurden wir beim Fototreffen im MyZeil in Frankfurt gefragt, ob wir denn eine Erlaubnis zum Fotografieren haben. Zur selben Zeit haben außenrum mindestens 10 Leute mit ihren "Mini-Knipsen" grade Fotos von sich und dem ganzen Laden gemacht - das ist doch in höchstem Maße grotesk ![]() Anders verhält es sich natürlich, wenn es wirklich um Spionage gehen könnte, so hatte ich mal an meinem Arbeitsplatz im Industriepark Höchst dienstlich Fotos gemacht, da wurde auch nach der Fotolizenz gefragt - aber hier verstehe ich das, weil es ja um wirklich was geht. Aber vom MyZeil gibt es 10.000e Fotos auf privaten Kameras, und tausende im Netz - da interessiert es auch keinen. Aber was soll man machen... So, genug dem Ärger Luft gemacht, weiter gehts ![]() |
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#8 |
Registriert seit: 16.10.2010
Ort: Vogelsbergkreis
Beiträge: 1.159
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Genau, mich hatte die Frage auch mal bewegt. Meine Recherchen haben ergeben dass ich zunächst wirklich erstmal alles fotografieren darf. Das ist schonmal ein entscheidender Vorteil da man sich dann in aller Ruhe hinterher darüber Gedanken machen kann und sich informieren kann ob man es nun veröffentlichen darf oder nicht.
Einzig moralische Gründe könnten es evtl. verbieten in bestimmten Situationen ein Foto zu machen. Um nun auf die Veröffentlichung von Deinem Bild zurückzukommen (falls das dann noch gefragt ist). Auch ich sehe es so dass höchstens ein Geschmacksmuster oder ein Kunstwerk in Frage kommt was einer Veröffentlichung widersprechen kann. Ich würde in dem Bereich nochmal nachlesen. |
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#9 |
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.918
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Was ich mich in diesem Zusammenhang frage ist, wann ist etwas Kunst/Kunstwerk. Wer ernennt es dazu. Oder umgekehrt, wenn ich mein Haus kariert anstreiche, wird es dann zum Kunstwerk. Oder das Karussell, kann es ob des Alters als Kunstwerk durch gehen (Antiquität)? Wird ein Pferd des Karussells dadurch zum Kunstwerk, weil ein Künstler es bemalt hat? In solchen Fällen begnüge ich mich damit mich rum zu drehen und zu gehen. Jegliche Diskussion ist mir diesbezüglich zu mühselig und meine Zeit zu kostbar.
Gruß Wolfgang
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Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort aufgrund seiner Erfahrung Flickr |
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#10 |
Registriert seit: 16.03.2013
Ort: Offenbach/Main
Beiträge: 466
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Ich frag mich grad WAS an dem Bild so wichtig war um sich drüber aufzuregen ? Wenn mich jemand bittet was nicht zu fotografieren dann lösch ich es und geh zum nächsten Motiv. Ich will ja fotografieren und nicht diskutieren
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