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#11 | |
Registriert seit: 28.02.2005
Beiträge: 2.830
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Zitat:
Die Voraberklärung scheint mir bei aktueller Hw die sicherste Vorbereitung. Gruß Dirk
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dbhh |
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#12 |
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.796
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Zwar nicht gefragt
aber für die Reisegepäckversicherung sollte man eh alles dokumentieren, also zuhause mit Zeitdokument (Tageszeitung) kurz vor der Reise abfotografieren und eine Liste anfertigen. Am besten im Beisein eines nicht verwandten Zeugen. So kann man dem Zoll auch darlegen, dass alles von Anfang an Teil des Reisegepäcks war.
Ich hatte mal das Vergnügen gegen meine Reisegepäckversicherung klagen zu müssen. Es ging um einen beschädigten Fahrradkoffer im Wert von 1.000 DM, den ich mir für die Reise geliehen hatte. Mein Freund der mich und meine Frau zum Flughafen fuhr musste als Zeuge aussagen, dasss er bei Reisebeginn noch ganz war, obwohl ich am Zielflughafen den Koffer aus dem Flugzeug aufs Rollfeld fallen sah und den Schaden sofort protokollieren lies. Da es ein Leihkoffer war wurde mir der Schaden nur ersetzt, weil ich den schriftlichen Vermerk des Reisebüromitarbeiters auf der Police hatte, dass der Koffer laut Auskunft eines Versicherungsmitarbeiters (namentlich aufgeführt) mitversichert ist. Vor Gericht wendete die Versicherung ein der benannte Mitarbeiter wäre zu einer solchen Auskunft nicht bevollmächtigt gewesen. Der Richter war so lebensnah, dass er nur meinte, dann dürften sie ihn nicht an die Hotline für Rückfragen setzen. Ich hatte das Glück schon früh von einer großen Versicherung mit A ganz vorne erklärt bekommen zu habe, dass es nicht die Aufgabe einer Versicherung ist Schäden zu ersetzen, sondern Ansprüche gegen ihre Versicherten abzuwehren. D.h. was man nicht sauber dokumentiert hat macht einem in der Regel im Schadensfall große Probleme. Hans |
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#13 |
Registriert seit: 14.11.2009
Beiträge: 221
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Ich führe auf Reisen immer Schnellhefter in dem ich die wichtigsten rechnungskopien immer parat habe.
Somit kann ich jederzeit nachweisen wo ich die Sachen gekauft habe und zu welchen wert. Nicht jeder Seriennummer verrät das Land für das es bestimmt war. Auch nach 3 jahren erregt eine Armbanduhr immernoch interesse. Und wenn man dann dochmal rausgepickt wird, weil man beispielsweise einen Fotorucksack oder eine dicke Laptoptasche hat, dann hole ich als erstes die Dokumente raus und meistens sind die beantem recht angetan und prüfen nur kurz die seriennummern. Wenn man gebrauchte Artkel hat, dann ist diese Vorabbescheinigung eine gute Sache. zum Schluss: Es gibt nichts entspannteres als nach einem Transatlantikflug am deutschen Zoll zu verweilen, weil erstmal alles recherchiert werden muss ![]() |
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#14 |
Registriert seit: 17.04.2011
Ort: Ostsachsen
Beiträge: 1.954
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Also definitiv ist es sinnvoll sich die Nämlichkeit auf dem Formular 0330 bestätigen zu lassen, insbesondere bei wirklich hochwertiger Ausrüstung.
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/a...oke.do?id=0330 Das Formular ist aber nur für private Zwecke. Wer Berufsausrüstung mitführt braucht was anderes, aber das auf Nachfrage... Da trägt man seine Fotoausrüstung mit Seriennummer ein. Viele Rechnungen, Kassenbons beinhalten die Nummer leider nicht. Und dann wir des schwierig nachzuweisen, dass es die selbe Kamera ist. Ihr werde es nicht glauben, aber es gibt extrem clevere Menschen, die versuchen doch mit einer deutschen Quittung in Drittländern erworbene Waren einzuführen. Und wenn der Zöllner dann die Quittung ohne Seriennummer nicht anerkennt ist das Geschrei groß. Und jeder extrem clevere macht mal einen Fehler.... Woher ich das weiß, dreimal dürft ihr raten. Ja genau. Quittungen sind immer eine Möglichkeit, aber das NPU (non plus ultra) ist auf einem Amt ein amtliches Formular. ![]() ![]() Lg Frank |
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