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Alt 19.05.2012, 15:43   #31
TorstenG
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Brake/Utw.
Beiträge: 16.635
Wenn man den Artikel (hier das Objektiv) am Händler vorbei an die Werkstatt schickt dann ist der Händler ziemlich sicher aus der Pflicht, außer er hat dies grundsätzlich so bestimmt. Ansonsten ist immer derjenige der Ansprechpartner der einem auch die Garantie/Gewährleistung gibt auf die man sich aktuell beruft. Der Hersteller ist in diesem Fall kein Vertragspartner (da keine Garantie) und somit außen vor.
Merke: Wenn es um die Gewährleistung geht, ist immer der Händler der Ansprechpartner des Kunden. Nur er ist ja der Vertragspartner.
__________________
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Alt 19.05.2012, 20:22   #32
DocBrauni
 
 
Registriert seit: 04.10.2008
Ort: Darmstadt
Beiträge: 209
Zitat:
Zitat von TorstenG Beitrag anzeigen
Merke: Wenn es um die Gewährleistung geht, ist immer der Händler der Ansprechpartner des Kunden. Nur er ist ja der Vertragspartner.
Das ist richtig. Und dennoch funktioniert ist in den meisten (meine eigene Erfahrung: drei) Fällen direkt über Geissler ohne Händlereinbindung problemlos. War dreimal (jeweils verschiedene Dinge, einmal auch ein Objektiv) keinerlei Diskussion...

Gruss

Stefan
DocBrauni ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.05.2012, 20:37   #33
amln

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 12.12.2010
Beiträge: 35
Ich werde am Montag bei Foto Geissler anrufen und denen den Fall schildern. Mal sehen was die mir sagen.
amln ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.05.2012, 20:41   #34
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
Wenn dir Geissler bestätigt, dass sie das akzeptieren, ist es sicher kein Problem. Sonst lässt dich danach der Händler möglicherweise bei der Rechnung im Regen stehen.
mrieglhofer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.05.2012, 12:34   #35
amln

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 12.12.2010
Beiträge: 35
Zitat:
Zitat von TorstenG Beitrag anzeigen
Wenn man den Artikel (hier das Objektiv) am Händler vorbei an die Werkstatt schickt dann ist der Händler ziemlich sicher aus der Pflicht, außer er hat dies grundsätzlich so bestimmt. Ansonsten ist immer derjenige der Ansprechpartner der einem auch die Garantie/Gewährleistung gibt auf die man sich aktuell beruft. Der Hersteller ist in diesem Fall kein Vertragspartner (da keine Garantie) und somit außen vor.
Merke: Wenn es um die Gewährleistung geht, ist immer der Händler der Ansprechpartner des Kunden. Nur er ist ja der Vertragspartner.
Das Problem ist die Beweislastumkehr, d.h. der Kunde muss nachweisen, dass es ein Gewährleistungsfall ist. Es reicht also nicht, das Objektiv an den Händler zu senden und ihn bitten es sich anzuschauen.

Wenn man es dagegen an einen unabhängigen Fachmann sendet (d.h. Foto Geissler), kann der Fachmann beurteilen, ob das ein Gewährleistungsfall ist und somit den Beweis erbringen.

Trotzdem muss man wohl den Händler vor Ablauf der Gewährleistungsperiode über den Fall in Kenntnis setzen, d.h. irgenwie den Gewährleistungsfall initiieren. Wie geht das?
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Alt 21.05.2012, 10:07   #36
amln

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 12.12.2010
Beiträge: 35
Gerade mit Foto Geissler telefoniert. Nochmals genau erklärt, dass dies kein Garantiefall, sondern ein Gewährleistungsfall ist. Foto Geissler meint, ich soll das mit dem Händler abklären.

Jetzt stellt sich die Frage, wie ich so den Beweis erbringen soll, dass der Fehler schon von Anfang an im Objektiv war... Ich habe den Eindruck, dass ich so oder so auf den Kosten sitzen bleibe.
amln ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.05.2012, 10:21   #37
Zwerg009
 
 
Registriert seit: 22.05.2008
Ort: Leverkusen
Beiträge: 584
Du gehst zum Händler, sagst du hast das Problem das der AF schleift, du aber ausschließen kannst das es Fremdkörper sind und er möge es bitte zur Überprüfung einschicken weil du davon ausgehst das im Objektiv eventuell ein Schräubchen lose ist o.ä.

Dann hast du im allerschlimmsten Fall wenn Geisler das auf Garantie/Gwährleistung ablehnt nen Kostenvoranschlag und im besten Falle ein funktionierendes Objektiv.

Nur lass dich nit abwimmeln! Einschicken müssen die und wenn das auf Gewährleistung repariert wird kosts dich sogar garnix.
__________________
Zwerg009 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.05.2012, 10:40   #38
amln

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 12.12.2010
Beiträge: 35
Klar kann ich die Aussage machen, aber wie soll ich den Beweis erbringen? Der kann ja nur von einem unabhängigen Fachmann kommen.

Würde mich sehr wundern, wenn der Händler mir glaubt und auf seine Kosten das Objektiv reparieren lässt. Warum würde er das machen? Ist ein Internethändler, bei dem ich bisher ein einziges Mal eingekauft habe.

Aber was meinst du mit "einschicken müssen die"? Ist der Händler gesetzlich verpflichtet das Objektiv an Foto Geissler zu versenden?
amln ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.05.2012, 12:07   #39
DerKruemel
 
 
Registriert seit: 12.02.2011
Ort: Nähe Gießen
Beiträge: 1.899
Ist doch ganz simple, Du gehst zum Händler schilderst dein anliegen und er schickt das Objektiv erstmal auf deine Kosten zu Geissler. Die schauen sich das an und entscheiden ob es ein Gewährleistungsfall ist oder nicht. Ist es einer zahlt der Händler alles, Versand und Reparatur. Ist es kein Gewährleistungsfall bekommst Du erstmal einen Kostenvoranschlag und kannst entscheiden ob die reparieren sollen oder nicht.

Im letzteren Fall zahlst Du natürlich den Versand und den KV bzw. die Reparatur selbst.

Geändert von DerKruemel (21.05.2012 um 12:12 Uhr)
DerKruemel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.05.2012, 23:24   #40
hameln
 
 
Registriert seit: 19.01.2006
Ort: 2xxxx
Beiträge: 455
Also, es handelt sich hier wahrscheinlich um einen Gewährleistungsfall. Dann ist ausschließlich der Verkäufer als Vertragspartner und Gewähleistungspflichtiger der Ansprechpartner.

Der Verkäufer seinerseits ist auch Käufer. Sein Vertragspartner ist im Regelfall der Hersteller, also in diesem Falle Sony. Sony ist also gegenüber dem Händler der Verkäufer, d.h., diesem gegenüber auch Gewährleistungspflichtiger. Es ist also eine Kette. Dein Händler wird also in seiner Eigenschaft als Käufer seinem Vertragspartner gegenüber Gewährleistungsansprüche geltend machen, d.h., er wird das Objektiv zur Prüfung einschicken.

Also: Objektiv an Verkäufer. Keine anderen Wege einschlagen.
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