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#1 |
Registriert seit: 14.10.2003
Ort: 86415 Mering
Beiträge: 284
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Rechte am eigenen Bild bei nationalen/internationalen Veranstaltungen
Hallo Zusammen,
ich habe mich schon durch einige Berichte im I-net eingelesen aber keiner hat meine ???? Fragezeichen beantwortet. Folgende Fragestellung: Bei Veranstaltungen, wie deutsche Meisterschaften (z.Bsp. Kanu, Motorradrennen, Schlittenhunderennen...) oder Bayerrundfahrt beim Rennradeln mit Zeitfahren, wo die Sportler bei der Ausübung der Sportart gezeigt werde, auch oft Einzeln, muessen die Fotografierten Sportler um Einverständnis gefragt werden, wenn die Bilder veröffentlicht werden oder an Wettbewerben teilnehmen? Auf Grund der Teilnahme an nationalen und internationalen Meisterschaften trifft dann die Aussage zu ![]() Eine 2te Frage betrifft Fotos von maskierten Personen, zBsp. Karneval in Venedig oder sonstigen Faschingsmasken/oder Kostümen, wo bis auf die Augen und eventuel der Mund nichts zu erkennen ist, oder wie ist die rechtliche Lage bei Personen, die von hinten aufgenommen worden sind. Ich weiss, das das Thema schon oft behandelt wurde, aber ich konnte keine Antwort auf die o.g. Fragen finden. Ich habe zwar ein Gefühl, aber das kann ja täuschen. Vielen Dank Güntrr
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#2 | ||
Chefkoch, verstorben
Registriert seit: 11.02.2005
Ort: Starnberg
Beiträge: 13.622
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Zitat:
Problem allerdings: Wenn die Sportveranstaltung nicht auf öffentlichem Grund stattfindet, kann dir der Veranstalter das Fotografieren untersagen bzw. die Veröffentlichung. Zitat:
![]() Martin |
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#3 | |
Themenersteller
Registriert seit: 14.10.2003
Ort: 86415 Mering
Beiträge: 284
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Recht am eigenen Bild nationale/internationale Meisterschaften
Hallo Martin,
erstmal vielen Dank für deine Ausführungen. Die beschriebenen Bilder der Sportler hier zur Bildbesprechung zeigen, sollte somit kein Problem sein, zu einem Wettbewerb schicken, eventuell sogar einen Preis gewinnen, so dass das Bild in irgendeiner Art und Weise als platziertes Bild abgedruckt wird, aber nicht weiter vermarktet wird, ist auch unproblematisch, aber die Bildrechte abtreten auf jeden Fall ein NoGo, da ich nicht weiß, was das jeweilige Unternehmen damit anstellt. - Stimmt meine Annahme oder liege ich völlig daneben? Ok, das mit den Maschkelern habe ich verstanden, nur ein ? habe ich noch z.Bsp. bei einer Veranstaltung wie den Karneval in Venedig. Dort sind ja einige hunderte Masken und tausende Fotografen. Und die verkleideten Personen posieren ja auch regelrecht vor den Fotografen. Liegt da nicht ein stillschweigendes Einverständnis vor, da es ja offensichtlich ist, dass fotografiert wird? - Wie verhält es sich in einem solche Fall? Nochmals herzlichen Dank für Deine Ausführungen Viele Grüsse Günter Zitat:
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#4 | |
Registriert seit: 14.12.2007
Beiträge: 753
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Zitat:
Das Urheberrecht kannst du gar nicht hergeben da du ja der Urheber bist. Nutzungsrechte kann man uneingeschränkt überlassen, der neue Rechteinhaber kann dann mit dem Bild machen was er will (fast). Oder du kannst das Nutzungsrecht auch einschränken, z.B. zeitlich oder auf eine bestimmte Auflagenhöhe einer Drucksache usw. Gruß Thomas |
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#5 |
Registriert seit: 19.10.2003
Ort: Franken
Beiträge: 6.359
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Ein ganz schwieriges und heikles Thema.
In Bereich des DFB ist es ganz klar geregelt was du mit den bildern darfst und nicht. Wenn es intressiert kann ich mal schauen ob ich auf die schnelle einem link finde. Bei den meisten sportevents gibt es regeln beim zuständigen Sportverband oderveranstaltern. In der Regel ist eine Verwendung im Bereich der Presse gewünscht, alle anderen gewerblichen, teilweise sogar die rechte am Bild stark eingeschränkt. Das gilt meistens auch nur dann wenn du dich als Foto akretieren hast beim veranstalter. Als Privatmann bei einer Veranstaltung fotografieren ist nur eine private Verwendung gestattet. Selbst eine Verwendung öffentlich ausgeschlossen. Also theoretisch kann es auch bei Wettbewerben schon zu problemmen kommen, wenn du mit teilnnahme eine Nutzung ( gewerblich ) zustimmst, ein graubereich. Im zweifelfall lieber denn Sportler, Verein oder verband Anfragen! Im American Football zum Bsp ist eine Einverständnisse zur Verwertung zur Pressearbeit, verband und Verein geregelt über die Bundes Spiel Ordnung. Sobald es um Geld, Werbung, negative Berichterstattung geht, wird es schwierig ohne Zulassung vom jeweiligen Rechteinhaber. |
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#6 | ||||
Chefkoch, verstorben
Registriert seit: 11.02.2005
Ort: Starnberg
Beiträge: 13.622
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Zitat:
![]() Nochmals: Foto von einer Person der Zeitgeschichte ist nur im Rahmen zeitnaher redaktioneller Berichterstattung völlig unproblematisch. Zitat:
, Hoffentlich ![]() Zitat:
Wie das mit dem Persönlichkeitsrecht in Italien ist, weiß ich nicht. Ich denke, aber dass inzwischen EU-weit angeglichen sein dürfte. Daher: Wenn du Menschen fotografierst und eventuell vorhast, die Bilder zu veröffentlichen, immer schriftliches Einverständnis einholen. Andernfalls kann es teuer für dich werden. Zitat:
Martin |
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#7 |
Registriert seit: 19.10.2003
Ort: Franken
Beiträge: 6.359
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Hier das Formular des DFB für foto, mit den bediegungen der Verwertung und Nutzung von spielbildern http://www.fcn.de/fileadmin/fcn/red/...TO_1112_V1.pdf
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#8 | |
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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Zitat:
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