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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Rechtliche Frage - Thema Fotografie
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Alt 19.07.2004, 19:10   #1
Jerichos
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 16.883
Rechtliche Frage - Thema Fotografie

Hallo Community, Hallo Rechtsanwälte oder die, die es gerne geworden wären.

Hab heute eine rechtliche Frage zum Thema Fotografieren bzw. was darf ich fotografieren und was nicht. Ich weiß das Thema hatten wir schonmal (www.fotorecht.de), aber das hilft in diesem Fall wohl nicht weiter.
Ich halte das Thema bewusst sehr anonym, um die betroffene Person zu schützen.

Also folgendes hat sich zugetragen:
Und zwar hat Person X von einem noch nicht veröffentlichen Automobil, sozusagen einem Prototypen, genauer gesagt die Karosse eines solchen, ein Foto gemacht. Dieses Foto wurde von einem neutralen, öffentlich zugänglichen Punkt durch einen Maschendrahtzaun aufgenommen. Die Karosse stand auf dem Gelände des Automobilherstellers, ohne Abdeckplane oder sonstige sichtbehindernden Maßnahmen. Auch ein Fotografierverbotsschild war nicht angebracht.
So, nun wollte Person X seinen Schnappschuss veröffentlichen, was sie auch in einem entsprechenden Userforum per neuen Beitrag mit dem verlinkten Bild tat. Es dauerte nicht lange, bis die zuständigen Verantwortlichen dieses Forums einen Anruf von besagter Automobilfirma erhalten haben, in dem sie zur Herausgabe der Daten von Person X aufgefordert wurden. Dem wurde nicht stattgegeben, jedoch der Thread umgehend entfernt, um Person X in Schutz zu nehmen.

So, meine Lieben, wie sieht nun die Rechtslage aus. Hat der Automobilhersteller das Recht bzw. eine begründete Grundlage in dieser Weise zu handeln. Sprich haben sie etwas gegen Person X in der Hand, was der evtl. zu Schaden kommen könnte?

Wär echt super, wenn sich dazu jemand äußern könnte, der etwas Ahnung von der Materie hat.

Bitte keine Mutmaßungen, um welchen Hersteller bzw. Fahrzeug es handelt, spielt ja auch keine Rolle.


Danke schonmal im voraus.
__________________
Gruß Jürgen

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Alt 19.07.2004, 19:52   #2
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.036
Hey Jürgen,

das Photographieren in ein Privatgelände hinein ist immer kritisch. Der Besitzer kann Aufnahmen untersagen, auch wenn die Aufnahmen selbst von öffentlichem Boden aus gemacht wurden.

Dat Ei
__________________


"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
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Alt 19.07.2004, 20:03   #3
blondl
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 1.732
Hi Jürgen,

ein Blick aus dem Ausland dazu, sagt mir im Prinzip das Gleiche wie Frank schon angemerkt hat.
Aber das Problem ist zu teilen. Zu einem die Veröffentlichung des Bildes und zum anderen die Herausgabe der Userdaten.
Wie gesagt das mit dem Bild sehe ich genauso wie Frank, die Userdaten sind private Daten und müssen und dürfen nicht Dritten überlassen werden. Einzige Berechtigte sind die die Strafverfolgungsbehören wie auch die Justiz, und dies auch nur wieder mit rechterlichem Beschluß. Zumindest ists so bei uns Ösis.

HTH
__________________
Gruß Robert
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Alt 19.07.2004, 21:10   #4
Jerichos

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 16.883
Schonmal Danke für Eure Antworten.
Wie sieht es denn mit der Worst Case Betrachtung aus für Person X? Was kann schlimmstenfalls auf diese Person zukommen? Anzeige?
__________________
Gruß Jürgen

Neue Bilder | Jürgen Grusdat - PHOTOGRAPHY
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Alt 19.07.2004, 21:14   #5
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.036
Das könnte natürlich auf eine Klage hinaus laufen. Die Frage ist, welches Interesse der Kläger in dem Fall hat. Will er nur die Veröffentlichung unterbinden oder vielleicht sogar ein Exempel statuieren.

Dat Ei
__________________


"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
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Alt 19.07.2004, 21:24   #6
blondl
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 1.732
Hi Jürgen,

ich denke das es (in Ö) auf Hausfriedensbruch hinauslaufen könnte und da der Streitwert denkbar gering ist, würde es wahrscheinlich vom Gericht abgeleht werden. Anders wenns einen Schaden dadurch geben würde, aber dies ist eine Sache der Beweisbarkeit des Schadens und auch der Bezifferung desselben.

Ich glaube, rein persönlich gesehen, das es nach viel Getöse im Sand verlaufen wird (würde; in Ö)
__________________
Gruß Robert
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Alt 20.07.2004, 12:32   #7
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Am konkreten Fall kann man es auch nicht diskutieren, aber an einem anonymen Lehrbuchbeispiel geht das schon: Von einem öffentlichen Standort wie einer Strasse o.ä. gibt es lediglich Einschränkungen hinsichtlich der Rechte von fotografierten Personen (auch in Österreich, da läuft der schöne Streit mit dem Hundertwasser Haus). Die Aufnahme und die Veröffentlichung eines Fotos von einem Gegenstand kann grundsätzlich keiner verbieten. Der einzige Hebel, den ich mir denke, ist die Veröffentlichung im Rahmen einer gewerblichen Nutzung ausserhalb der Presse; das kriegst Du dann über das Wettbewerbsrecht geregelt.

Die Herausgabe der Daten würde sicher gegen das Datenschutzgesetz verstossen, hier hat nur ein Staatsanwalt in Zusammenhang mit den Ermittlungen zu einer Straftat Möglichkeiten. Aber keine Gesellschaft oder Einzelperson.

Im Zusammenhang mit dem Hundertwasserhaus läuft die Auseinandersetzung darauf hinaus, ob die Bilder von diesem Haus, die aus einer gegenüberligenden Wohnung gemacht wurden, ebenfalls denen von öffentlichem Grund aus gemachten gleichzusetzen sind - denn eine Wohnung ist ja kein öffentlicher Grund.
__________________
Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen...
Make Labskaus great again!
Glenroses Kentucky Stinger
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Alt 20.07.2004, 12:59   #8
Jerichos

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 16.883
Danke Horst für Deine Meinung.

OK, das wäre also die strafrechtliche Seite. Aber wie sieht es mit der privatrechtlichen aus? Kann auf Person X da was zukommen. Denke da an Schadensersatzforderungen oder ähnliches!
__________________
Gruß Jürgen

Neue Bilder | Jürgen Grusdat - PHOTOGRAPHY
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Alt 20.07.2004, 13:06   #9
huri2khan
 
 
Registriert seit: 12.04.2004
Ort: D-99096 Erfurt
Beiträge: 852
Da möchte ich noch was in den Raum werfen...

Letzthin (also vor einigen Wochen) kam mal eine Reportage über die Fotografen von Autoprototypen. Diese haben es sich ja zur Aufgabe gemacht auf den öffentlichen Teststrecken (irgendwo in Alaska oder wo sonst abgelegen 300km kein Mensch wohnt) auf der Lauer zu liegen und diese abzulichten um sie dann Minuten später an entsprechende Zeitschriften zu verkaufen.
Bisher ist mir kein Fall bekannt geworden, wo aus der Veröffentlichung und damit auch gewerblichen Nutzung der Bilder eine Klage entstanden ist.
Fakt ist nur, das dies eine rechtlich graue Zone ist.

Zurück zum Beispiel.
Die Herausgabe der Userdaten erfolgt nur bei entsprechend vorliegendem Schreiben des Staatsanwalts. Und selbst dann "muss" das nicht geschehen, da die Daten der letzten Sicherung ja vielleicht schon durch den Shredder sind.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf einen Fall hier an der TU-Dresden hinweisen. Dort ging es um die Herausgabe der Userdaten für den Service von JAP (Java Anonym Proxy) - dort stand auch die Polizei vor der Türe und wollte mit dem Schreiben einkassieren. Daten wurden nicht rausgegeben und wie im Nachhinein festgestellt wurde, war der Beschluss wohl auch nicht rechtens.

Zu dem anderen Ding - das Bild ist weg - (Link entfernt) damit ist die Sache gegessen.
Leider bin ich weder Anwalt noch will so einer werden - das ist aber das was ich so an "Halbwissen" habe.

Gruß
__________________
Tobias

Wie merke ich ob die unsichtbare Tinte alle ist?
huri2khan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.07.2004, 13:20   #10
blondl
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 1.732
Zitat:
Zitat von Jerichos
... Kann auf Person X da was zukommen. Denke da an Schadensersatzforderungen oder ähnliches!
Vielleicht, aber Grundlage jedes Regresses, ist ein vorhandener, beweisbarer und bezifferbarer Schaden. Und hier fängt es an für den Forderer schwierig zu werden. Wie beweise ich einen Schaden durch die Aufnahme eines Bildes? Wie hoch beziffere ich diesen? Und vor allem wie beweise ich den Schaden? Es reicht ja nicht zu sagen: "SCHADEN", es sollte ja auch dargestellt werden wie der Schaden wirkt (Image o.ä.).
Wie schon zuvor erwähnt wird sich jede Automarke hüten einen kleinen Hobbyfotografen zu belangen, nur weil dieser ein mal ein Foto gemacht hat und damit auch noch nicht mal gewinnabsichten verfolgt. Das wäre erst der richtige Imageschaden für den Hersteller, denn das das dann in der Öffentlichkeit breit getreten wird, ist wohl bekannt.

@Horst: für Stowater hats ja schon eine österreichische Lösung gegeben. (A bissi dürfen scho Bilder mochen, oba nur solang nix mehr drauf is, ois jeda Mensch von da Stroßn aus sehn kao)
__________________
Gruß Robert
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