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» Darf man ein Fotostudio als Gewerbe anmelden ohne dass man gelernter Fotograph ist? |
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#1 |
Registriert seit: 03.02.2008
Ort: In der Nähe von Passau
Beiträge: 528
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Darf man ein Fotostudio als Gewerbe anmelden ohne dass man gelernter Fotograph ist?
Hallo,
Mal ne Frage. Weiss nicht ob sich damit jemand auskennt. Könnte man ohne dass man gelernter Fotograph ist ein Fotostudio eröffnen. Ein Freund von mir und ich spielen ein wenig mit dem Gedanken Nebenberuflich unser Hobby zu betreiben. Für ne Ausbildung oder ein Studium wären wir allerdings schon etwas zu alt, oder zu wenig Zeit. Falls sich damit wer auskennt wäre ich um eine Antwort sehr dankbar. |
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#2 |
Registriert seit: 22.02.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.984
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Ja, man kann. Aber bitte fragt zu solchen Geschichten lieber bzw. auch Euren Steuerberater. In Foren geistert da teilweise zu viel Halbwissen ´rum...
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Beste Grüße Alex |
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#3 |
Registriert seit: 19.03.2007
Ort: Nähe Düsseldorf
Beiträge: 2.350
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Ohne Gewähr:
Gewerbe darfst du immer anmelden, egal ob Ausbildung oder nicht und (fast) egal wofür. Es liegt praktisch im Ermessen des Sachbearbeiters, was er in deinen Gewerbeschein schreibt, es gibt dafür keine feststehenden Begriffe, außer deine Tätigkeit fällt unter die Freiberufe. Und da ist das Problem: Fotografen sind eigentlich typische Freiberufler. Ein Fotostudio ist aber eher ein Gewerbe, das ist unter Umständen eine Ermessensfrage. Ich würde bei der Stadtverwaltung (Gewerbeamt) und ev. beim Finanzamt unverbindlich anfragen. Hier noch ein Link: http://www.klicktipps.de/gewerbe_freiberuf.php
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KArin ![]() Uh!Log Und auf besonderen Wunsch: Ofenrohr vs. Ofenröhrchen sowie 35-105 alt vs. neu |
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#4 |
Gesperrt
Registriert seit: 09.12.2006
Beiträge: 9.961
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Ein Dichter sitzt zu Hause an der Schreibmaschine..
Ein Maler sitzt im eigenen Atelier.. Warum sollte nicht ein freiberuflicher Fotodesigner in einem Fotostudio sitzen? Nicht das Studio macht das Geld - sondern der dem es gehört...! Das Studio, ob profesionell oder weniger ist doch lediglich das Arbeitszimmer! |
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#5 |
Registriert seit: 14.03.2005
Ort: Oberstdorf
Beiträge: 2.492
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Es geht. Ich hatte das auch aber du musst sofort Steuern zahlen auch wen du noch nix verdient hast !!!! Außerem ist eine Unfallversicherung Pflicht auch wenn du alles daheim machst und niemand zu dir kommt
![]() hab das sofort wieder gecancelt ![]() |
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#6 | |
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Bottrop
Beiträge: 26.177
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Zitat:
Hääääh? Wie meinen? Wenn die Finanzamtshaie auf die Idee kommen sollten eine ESt-VZ festzusetzen kannste die mit entsprechender Begründung auf Null setzen lassen.
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VLG: Manni |
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#7 | |
Registriert seit: 19.03.2007
Ort: Nähe Düsseldorf
Beiträge: 2.350
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Zitat:
Ein freiberuflicher Fotograf geht raus, macht seine Bilder wie auch immer und bietet die dann an. Er handelt selbständig und seine Ideen hat er selber. Sein "Arbeitszimmer" ist die Dunkelkammer (oder der PC), sein Verkaufsraum eher eine Galerie. Anmeldung beim Finanzamt (nur Meldung, das alleine bedingt noch keine Steuerzahlung) Der Betreiber eines Fotostudios handelt dagegen "fremdbestimmt", "im Auftrag" eines anderen. Jemand kommt ins Fotostudio und sagt "mach ein Bild von mir, es soll soundso aussehen". Oder "geh da und da hin und fotografier das und das". Egal ob das jetzt eine Hochzeit oder ein Erdbeerpudding ist. Das ist ein Gewerbe, Anmeldung beim Gewerbeamt, Ausstellung eines Gewerbescheins. Aber wie schon gesagt, die Grenzen sind fließend. Ein Gewerbe kann im Nebenerwerb und als Kleingewerbe laut § 19 (1) UStG ausgeübt werden. Damit ist keine Umstatzsteuererklärung nötig und keine Einkommenssteuervorauszahlung. Die Kleingewerberegelung kann dann in Anspruch genommen werden, wenn der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird: http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html Du mußt dann zwar die Mehrwertsteuer für gewerbliche Anschaffungen zahlen, kannst aber die Anschaffungen selbst in einer (recht einfachen) Einnahmen-Ausgabenrechnung absetzen. Und: du stellst deine Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus. Bei Kunden, die Umsatzsteuerabzugsberechtigt sind, ist das egal (die zahlen sie so oder so nicht). Bei allen anderen Kunden (Privatpersonen, Kleinunternehmer, Behörden, Vereine, gemeinnützige und wohltätige Geschichten...) bist du im Vergleich automatisch um 19% günstiger. Nachtrag noch zur Handwerksrolle: Mit der Gewerbeanmeldung werden deine Daten automatisch an die zuständige Kammer weitergegeben. Fällt deine Tätigkeit in ein Handwerk (und das ist definiert, Fotograf gehört zu den zulassungsfreien Handwerken), wirst du in die Handwerkskammer aufgenommen. Ist es kein Handwerk, kommst du zur Industrie- und Handelskammer (IHK). Die Kammerbeiträge richten sich nach deinem Umsatz, zumindest bei der IHK gibt es keine Eintragungsgebühr.
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KArin ![]() Uh!Log Und auf besonderen Wunsch: Ofenrohr vs. Ofenröhrchen sowie 35-105 alt vs. neu Geändert von austriaka (23.02.2008 um 12:05 Uhr) |
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#8 |
Registriert seit: 14.12.2007
Ort: Siegerland
Beiträge: 66
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Hallo nochmal !
austriaka hat natürlich Recht: IHK und nicht Handwerkskammer, Sorry !! Und zu dimagier horst: ich ärgere mich doch garnicht ! Ich zahle Steuern in meinem Beruf als Arzt und will auch garnicht Kameras o.ä. absetzten. Es gab aber in meinem Umfeld ein paar Schlaumeier, die das mit der Kameras und den Filme ( damals... ) versucht haben.... Ich habe nach Einführung des EU-Rechtes damals nur einfach mich und mein Studio "mit einem Namen versehen wollen" statt "bemühter" Begriffe wie Photodesigner o.ä. .... Und zu guten und schlechten Steuerberatern: die schlechten gibts wirklich zu viele. Das sind die mit Halbwissen aus Unibibliotheken.... ![]() Grüße Euch |
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#9 |
Registriert seit: 23.04.2007
Ort: 38531 Rötgesbüttel
Beiträge: 1.128
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Der Kopf ist Rund, damit die Gedanken due Richtung wechseln können:
Ein Fotostudio betreiben heißt ja noch nicht, dass man selbst fotografiert. Man kann den Kunden ja fragen: Ich stelle das Fotostudio und der Kunde hat die freie Wahl des Fotografen. Natürlich kann auch die Fotostudio-Putzfrau oder ich als Fotostudio-Betreiber anbieten, zu fotografieren, auch wenn ich oder die Putzfrau keine Fotografenlehre haben.
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VLG Torsten -- Flickr - Picasa - Weblog - Szenebilder - Fotocommunity - meine Konzertfotos |
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#10 |
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 1
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Hallo,
wenn ich als Fotograf ein Gewerbe anmelde (als Nebenerwerb) werde ich in die Handwerksrolle eingetrage. Des weiteren werde ich Pflichtmitglied in der Berufsgenossenaschaft Druck und Papierverarbeitung. Soweit ich im Internet gelesen habe kostet mich dass ca 300 € für beides im Jahr. Was ist mit Künstlersozialkasse? Habe im Forum gelesen, dass man sich als Freiberufler nicht in die Handwerksrolle eintragen muss, was ist dann mit BG und Künstlersozialkasse? Freier Beruf wär zB Bildjournalist - Fotograf der Potraits und Hochzeiten etc fotografiert ist idR Gewerbetreibender. Gibt es Erfahrungsberichte? Gruß |
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