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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Fotoversicherung p&p zahl nicht - Hilfe
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Alt 14.06.2007, 03:11   #1
Kamishi
 
 
Registriert seit: 29.05.2005
Beiträge: 15
Fotoversicherung p&p zahl nicht - Hilfe

Suche:
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Keywords:
Foto, Versicherung, Fotoversicherung, Schaden, Schadensfall, Probleme, Geld, P & P Pergande & Pöthe GmbH, Rueckerstattung, Diebstahl, Einbruch
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Hallo zusammen,

Ich weiss, es gibt schon Fotoversicherungsbeitraege - aber hier eine spezielle Frage - Hilfebitte:

Folgendes ist passiert:

Ich habe Anfang dieses Jahres (2007) bei der Fotoversicherung P & P Pergande & Pöthe GmbH eine Versicherung fuer meine digitale Spiegelreflexausruestung fuer ein Jahr abgeschlossen.
Dafuer auch alle Seriennummern, Kaufbelege + eine detailierte Auflistung an die Versicherung gesand.

Im April 2007 kam es dann zu einem Autoaufbruch mit folgenden Begleitumstaenden:

1. Wir waren auf einem kurzen Einkauf in einem Supermarkt (ca. 10 min.) - Foodtown in Auckland (grosses Einkaufszentrum)
2. Das Auto parkte direkt vor der Einkaufshalle - ca 50m Abstand
3. Der Parkplatz wurde Viedoueberwacht
4. Mein Rucksack befand sich in im Fussraum der Ruecksitzbank - Es war ein Lowprorucksack - Fotorucksack unten, normaler Rucksack oben (wer nicht professioneller Fotograf ist erkennt den nicht als Fotorucksack)
5. Das Auto wahr ein Kombi

6. Wir haben nach dem Einbruch soffort die Polizei gerufen - diese hat auch Fingerabdrucke genommen und wir haben einen Polizeibericht
7. Mein Reisepass wurde 2 Tage spaeter in einem gestohlenen Wagen gefunden (von der Fotoausruestung nur eine Abdeckkappe)

Der Schadensfall wurde soffort gemeldet.. ich musste allerdings ueber 10 mal Anrufen und 2 Monate warten, bis er endgueltig bearbeitet wurde!

Heute kam der abschlaegige Bescheid, das die Versicherung nicht zahlt, da hier grobe Fahrlaessigkeit vorliegt (die Fototasche haette ihrer Auffassung nach in einem Festumschlossenen Behaelter nicht einsehbar im Auto liegen muessen)

Problem:
Das wahr ein Kombie - bauartbedingt gibts eben keinen nicht einsehbaren Platz - und der Fussraum wahr noch das Beste
Fest umschlossener Behaelter in einem Auto und darin die Fotoausruestung? die wollen einen Tresor.. - das ist laecherlich..
- im ernst was soll das den sein - muss ich meinen Mietwagen mit Plastigkisten auskleiden?

Ausserdem wurde mir die Versicherungs gekuendigt, da ich ja grobe Fahrlaessigkeit begangen habe (ihrer auffassung nach)
- unnoetig anzumerken, dass das Ganze noch in einem unverschaemten Ton geschrieben wurde..

HILFE
Die Asruestung war eine essentielle Verdienstgrundlage und ich habe keine Mittel, diese zu ersetzen - kennt sich irgendwer mit der Rechtslage aus - oder hatte schon aehnliche Faelle?
Gibt es Optionen die ich noch ergreifen kann?

Gruesse aus Neuseeland
Christoph
Kamishi ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 14.06.2007, 07:01   #2
cabal
 
 
Registriert seit: 05.04.2006
Ort: Hochtaunus
Beiträge: 1.734
Ich hab keinerlei Erfahrung damit - das die Versicherung das als grob fahrläßig einstuft kann ich irgendwie schon nachvollziehen. Um einen Gang zum Anwalt wirst Du wohl nicht herum kommen. Könnte mir gut vorstellen das Du gegen die Versicherung klagen mußt um sie von ihrer Einschätzung abzubringen. Gab es keinen nicht-einsehbaren Kofferraum??
Grüße Michael
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(Dr. House)
cabal ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.06.2007, 07:41   #3
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Zitat:
Zitat von Kamishi Beitrag anzeigen
wer nicht professioneller Fotograf ist erkennt den nicht als Fotorucksack
Ein Profi unter den Dieben erkennt auch Fotorucksäcke, ohne professioneller Fotograf zu sein. Der Laie unter den Dieben nimmt Rücksäcke und Jacken und Taschen grundsätzlich mit, ist meistens was drin.....

Zitat:
Zitat von Kamishi Beitrag anzeigen
Das wahr ein Kombie - bauartbedingt gibts eben keinen nicht einsehbaren Platz
Dann hättest Du eine Limousine mieten sollen oder den Fotorucksack mitnehmen müssen....
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Geändert von Dimagier_Horst (15.06.2007 um 16:28 Uhr)
Dimagier_Horst ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.06.2007, 08:01   #4
AlexDragon
Gesperrt
 
 
Registriert seit: 18.12.2003
Ort: Direkt neben Köln (=
Beiträge: 7.701
Hallo,

also meiner Meinung nach, kommst Du um einen Gang zum RA nicht drum herum und ganz ehrlich sehe ich die Sachlage sehr skeptisch - Sorry, wenn ich nichts besseres sagen kann und außerdem gibt es auch Kombies, die hinten eine Abdeckung haben !

LG

Alex
AlexDragon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.06.2007, 08:25   #5
John Doe
 
 
Registriert seit: 15.07.2005
Ort: Wesel
Beiträge: 1.299
Hallo zusammen,

sehe ich ähnlich, ein Rechtsstreit ist da zu 99% sicher. Wenn die Versicherung sich auf diesen Standpunkt stellt und auch erst in 2007 abgeschlossen wurde, kann man schon fast davon ausgehen, dass im Kleingedruckten jede Menge Haftungsausschlüsse aufgezeigt werden, damit die Versicherung bloß nichts bezahlen muß .

Bevor man zum Rechtsanwalt geht, sollte man also erstmal akribisch seinen Vertrag lesen, das kann einem eine Menge Geld sparen. Steht das mit dem abschließbaren Behältnis im Vertrag, kann man sich den Weg zum Anwalt sparen. Ob das alles Rechtens ist, steht auf einem anderen Papier.


Gruß Uwe
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John Doe ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 14.06.2007, 08:38   #6
pumapaul
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: D-42477 Radevormwald
Beiträge: 1.305
Zitat:
Zitat von John Doe Beitrag anzeigen
... kann man sich den Weg zum Anwalt sparen. Ob das alles Rechtens ist, steht auf einem anderen Papier.
Also doch zum Anwalt, oder?
pumapaul ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.06.2007, 08:51   #7
RainerV
 
 
Registriert seit: 22.02.2006
Beiträge: 11.388
Ich gehe mal davon aus, daß Du die Foto-ASSekuranz abgeschlossen hast. Und da heißt es in den Bedingungen:
"4.1.2. die versicherten Sachen müssen sich in
einem festumschlossenen und von außen
nicht einsehbaren Kofferraum/Innenraum
des Fahrzeuges befinden"

Und das hast Du halt nicht beachtet. Aber prüfe nochmal die Bedingungen, die Deinem Vertrag zugrundeliegen. Vielleicht steht da ja noch was anderes drin. Wenn aber auch bei Dir dieser Absatz gint, dann galube ich nicht, daß Dir da ein Rechtsanwalt helfen kann.

Sorry.
Rainer
RainerV ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.06.2007, 10:18   #8
John Doe
 
 
Registriert seit: 15.07.2005
Ort: Wesel
Beiträge: 1.299
Hallo zusammen,

Zitat:
Zitat von pumapaul Beitrag anzeigen
Also doch zum Anwalt, oder?
das käme einer Klage gegen die Versicherungsbedingungen gleich, viel Spaß beim Prozess. Natürlich ist das sehr unbefriedigend, aber wenn der Passus in den Versicherungsbedingungen drinsteht und Christoph den Vertag unterschrieben hat, dann stehen die Chancen ganz ganz schlecht, dagegen etwas gerichtlich zu unternehmen. Es ist mit schon klar, dass Christoph, und auch wohl sonst kaum jemand, sich das komplette Kleingedruckte des Vertrags durchgelesen und auch verstanden hat. Das dürfte wohl auf einen verschwindend geringen Teil der Menschheit zutreffen, aber letztlich hat er gegen die ihm auferlegten und von ihm akzeptierten Bedingungen verstoßen. So leid mir sein Verlust auch tut, bei einem Rechtsstreit dürfte er, meiner Erfahrung nach, keine Leistung erhalten. Letztlich hat jeder Versicherer ganze Abteilungen von Leuten, die sich ausschließlich mit der "Zahlungsvermeidung" beschäftigen und die kennen verdammt viele Tricks. Als Einzelner gegen einen Versicherungskonzern vorzugehen............


Gruß Uwe
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John Doe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.06.2007, 12:00   #9
BadMan
ehemaliger Moderator
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
Zitat:
Zitat von Kamishi Beitrag anzeigen
Problem:
Das wahr ein Kombie - bauartbedingt gibts eben keinen nicht einsehbaren Platz - und der Fussraum wahr noch das Beste
Ich denke, dass es ziemlich unerheblich ist, dass es in deinem Wagen nicht besser ging. Die Tasche war zu erkennen, das ist der Punkt. Sonst wäre dein Wagen ja vielleicht auch gar nicht aufgebrochen worden.
Wenn du ein Cabrio mit defektem Kofferraumdeckel hättest, könntest du auch nicht sagen, besser ging es halt nicht.
Und wenn du dein Fahrrad nicht ankettest oder vielleicht nur ein Seil benutzt, interessiert die Versicherung auch nicht, wenn du sagst, besser ging es leider nicht, da ich kein Fahrradschloss habe.

Meine Kameraausrüstung würde ich nie auch nur eine halbe Minute unbeaufbesichtigt im Wagen lassen.
__________________
Gruß Jörg

Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny)
BadMan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.06.2007, 17:44   #10
XxJakeBluesxX
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Remscheid
Beiträge: 6.366
Zitat:
Zitat von Kamishi Beitrag anzeigen
Problem:
Das wahr ein Kombie - bauartbedingt gibts eben keinen nicht einsehbaren Platz - und der Fussraum wahr noch das Beste
Ich fahre auch einen Kombi und der hat eine Laderaumabdeckung. Hatte Dein Kombi sowas nicht?
__________________
Ciao, Cludio
XxJakeBluesxX ist offline   Mit Zitat antworten
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