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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Fragen zu Anzeige/Strafverfahren wegen Beleidigung
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Alt 31.03.2007, 13:12   #1
baerlichkeit
 
 
Registriert seit: 03.11.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 11.088
Fragen zu Anzeige/Strafverfahren wegen Beleidigung

Hallo,
ich weiß, Rechtsberatung etc. darf man irgendwie nicht, da ich aber wirklich keine Ahnung von dem deutschen Rechtssystem habe, mal eine kurze Frage an euch, vielleicht hat ja einer hier Ahnung von sowas:

Umzug an einem Sonntag, Nachbar A, der sowieso immer einen Kleinkrieg warum auch immer gegen die Mieterin geführt hat, findet das falsch und ruft die Polizei... na ja, Person B, am Couch und Kisten schleppen, bekommt dann eine Anzeige wegen Beleidigung im Hausflur. Polizei stellt Personalien fest. Ein Ar**** soll ihm an den Kopf geworfen sein. Tja, er hat keine Zeugen, Beschuldigter B schon.

Jetzt kommt doch tatsächlich eine schriftliche Äußerung ins Haus geflattert, reagiert man? Lässt man das liegen weil eh nix passiert und das Verfahren wegen fehlendem öffentlichen Interesse (in Berlin) eingestellt wird? Oder beschreibt man möglichst detailliert was war und bestreitet die Tat?

Vielen Dank schon mal,
Grüße Andreas
__________________
abgedunkelt.de

Geändert von baerlichkeit (31.03.2007 um 13:56 Uhr)
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Alt 31.03.2007, 14:41   #2
Pedi
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Grünberg (Hessen)
Beiträge: 2.759
Vorweg, hier spricht mein Rechtsverständnis!

Ich würde (wnn ich B wäre) auf das Schreiben reagieren und den Vorgang aus meiner Sicht beschreiben. allerdings noch ohne Anwalt aber mit Hinweis auf den Zeugen. Dann sollte sich das erledigt haben.

Viele Grüße

Petra
__________________
Das warten hat ein Ende. Jetzt fängt die Arbeit an.
Pedi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.03.2007, 14:52   #3
bleibert
 
 
Registriert seit: 28.10.2003
Ort: Elsaß
Beiträge: 1.171
Zitat:
Zitat von baerlichkeit Beitrag anzeigen
Jetzt kommt doch tatsächlich eine schriftliche Äußerung ins Haus geflattert, reagiert man? Lässt man das liegen weil eh nix passiert und das Verfahren wegen fehlendem öffentlichen Interesse (in Berlin) eingestellt wird? Oder beschreibt man möglichst detailliert was war und bestreitet die Tat?
Ich kann Dir nur aus meiner Erfahrung sagen, dass - solange es sich nicht um Beamtenbeleidigung handelt - solche Verfahren, bei denen sich zwei Leute irgendwelcher geringfügigen Delikte beschuldigen bzw. diese abstreiten, die nicht im Interesse der Öffentlichkeit liegen, wie beispielsweise ein Streit zwischen zwei Personen in einem Treppenhaus, und bei denen kein Schaden an Personen oder Sachen entstanden ist, in der Regel nicht weiter verfolgt werden. Gesetzt den Fall: Person A sagt, Person B habe sie beleidigt, Person B sagt dagegen, das stimme nicht - oder Person A sei zuerst ausfällig geworden und beide geben so ihre Aussagen so zu Protokoll. Dann ist es sehr zweifelhaft, ob ein Verfahren eröffnet wird, insbesondere wenn A keine Zeugen auffahren kann.
__________________
Viele Grüße, Dennis.

Minolta SR System
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Alt 31.03.2007, 15:07   #4
Her Masters Voice
 
 
Registriert seit: 16.08.2006
Ort: südlich von Berlin
Beiträge: 19
Dummerweis tickt unser Rechtsystem etwas anders als der gesunde Menschenverstand. So kann es durchaus zu einer Verurteilung kommen wenn man sich garnicht drum kümmert. Das hängt z.B. auch mit der Hartnäckigkeit des Klägers zusammen. Wenn Der ums verrecken einen Prozess will, dann ist es besser man hat seinen Standpunkt kundgetan. Je nachdem wie der Kläger gestrickt ist kann es auch durchaus sinnvoll sein zumindest mal zu einer Beratung bei nem Anwalt vorbeizuschauen, wobei ohne Zeugen hat der Kläger kaum ne Erfolgsaussicht wenn der Beklagte was Anderes behauptet.

bye

Frank
Her Masters Voice ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.03.2007, 15:14   #5
CT
 
 
Registriert seit: 18.08.2006
Ort: Hamburgs schönster Stadtteil Altona
Beiträge: 1.052
Was für eine schriftliche Aüßerung denn? Polizei? Staatsanwaltschaft? Oder der Rechtsanwalt des Gegners?
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Alt 31.03.2007, 15:20   #6
baerlichkeit

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 03.11.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 11.088
Danke für die Antworten!

@CT: Stellungnahme gegenüber Polizei. Schriftlich mit beigefügtem Bogen oder persönlich...

Mein gesunder Menschenverstand sagt mir halt, dass etwas lächerliches wie dieses keiner Beachtung bedarf, so wie ich das jetzt raus lese wäre das ein Fehler, dem Rechtssystem sei dank... danke für die Meinungen...

Grüße
__________________
abgedunkelt.de
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Alt 31.03.2007, 15:28   #7
CT
 
 
Registriert seit: 18.08.2006
Ort: Hamburgs schönster Stadtteil Altona
Beiträge: 1.052
Der Polizei gegenüber bist du eh nicht verpflichtet, irgendetwas zu sagen!
Ich würde aber trotzdem antworten, und dann wird das Ding wg. Gerinfügigkeit
eingestellt!
CT ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.03.2007, 19:03   #8
bleibert
 
 
Registriert seit: 28.10.2003
Ort: Elsaß
Beiträge: 1.171
Zitat:
Zitat von Her Masters Voice Beitrag anzeigen
Dummerweis tickt unser Rechtsystem etwas anders als der gesunde Menschenverstand. So kann es durchaus zu einer Verurteilung kommen wenn man sich garnicht drum kümmert.
Mir sagt mein gesunder Menschenverstand allerdings, dass, wenn ich ein offizielles Schreiben von einer Behörde oder einem Anwalt bekomme, ich mich auf jeden Fall darum kümmere. Daher kann ich diese Aussage nciht ganz nachvollziehen. Es ist doch wohl nicht als "normal" anzusehen, dass man Post von Polizei, Staatsanwaltschaft, Ordnungsbehörde, Gericht oder Anwälten einfach ignoriert.

Zitat:
Zitat von baerlichkeit Beitrag anzeigen
Mein gesunder Menschenverstand sagt mir halt, dass etwas lächerliches wie dieses keiner Beachtung bedarf
Tut mir leid, wenn ich das jetzt so offen sagen "muss", aber wenn Du einem Anhörungsbogen von der Polizei keine Beachtung schenkst, dann solltest Du dringend an Deinem gesunden Menscherverstand arbeiten. Dein gesunder Menschenverstand sollte Dir sagen, dass etwas, bloß weil es Dir lächerlich vorkommt, für jemanden anderen noch lange nicht lächerlich sein muss. Und wenn Nachbar A es lächerlich gefunden hätte, dann hätte er gewiss keine Anzeige bei der Polizei erstattet.
__________________
Viele Grüße, Dennis.

Minolta SR System
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Alt 02.04.2007, 10:54   #9
pumapaul
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: D-42477 Radevormwald
Beiträge: 1.305
Zitat:
Zitat von bleibert Beitrag anzeigen
Mir sagt mein gesunder Menschenverstand allerdings, dass, wenn ich ein offizielles Schreiben von einer Behörde oder einem Anwalt bekomme, ich mich auf jeden Fall darum kümmere. Daher kann ich diese Aussage nciht ganz nachvollziehen. Es ist doch wohl nicht als "normal" anzusehen, dass man Post von Polizei, Staatsanwaltschaft, Ordnungsbehörde, Gericht oder Anwälten einfach ignoriert.

Tut mir leid, wenn ich das jetzt so offen sagen "muss", aber wenn Du einem Anhörungsbogen von der Polizei keine Beachtung schenkst, dann solltest Du dringend an Deinem gesunden Menscherverstand arbeiten. Dein gesunder Menschenverstand sollte Dir sagen, dass etwas, bloß weil es Dir lächerlich vorkommt, für jemanden anderen noch lange nicht lächerlich sein muss. Und wenn Nachbar A es lächerlich gefunden hätte, dann hätte er gewiss keine Anzeige bei der Polizei erstattet.
Das kann man so nicht stehen lassen. Meine Frau ist Rechtsanwältin. Was die von Mandanten berichtet, die sich durch voreilige Aussagen bei der Polizei oder in vorauseilendem Gehorsam auf mehr oder minder offizielle Schreiben selbst so richtig in die Sch**** geritten haben, geht auf keine Kuhhaut. Die meisten wissen einfach nicht, dass man gegenüber der Staatsgewalt auch Rechte hat. Respekt einflössende Uniformen tragen ihren Teil dazu bei. Und die uniformierten Damen und Herren nutzen das mitunter auch gerne aus. Und wenn das Kind dann in den Brunnen gefallen ist, geht es zum Anwalt...
pumapaul ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.04.2007, 11:24   #10
baerlichkeit

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 03.11.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 11.088
Zitat:
Zitat von pumapaul Beitrag anzeigen
Das kann man so nicht stehen lassen. Meine Frau ist Rechtsanwältin. Was die von Mandanten berichtet, die sich durch voreilige Aussagen bei der Polizei oder in vorauseilendem Gehorsam auf mehr oder minder offizielle Schreiben selbst so richtig in die Sch**** geritten haben, geht auf keine Kuhhaut. Die meisten wissen einfach nicht, dass man gegenüber der Staatsgewalt auch Rechte hat. Respekt einflössende Uniformen tragen ihren Teil dazu bei. Und die uniformierten Damen und Herren nutzen das mitunter auch gerne aus. Und wenn das Kind dann in den Brunnen gefallen ist, geht es zum Anwalt...
Hallo,
genau deswegen hatte ich gefragt... vielen Dank also für die Antwort, weiß ich doch, dass ich nicht völlig vertüddelt bin mal nachzufragen...
Übrigens, auch wenn es eigentlich unwichtig euch gegenüber ist, das Wort ist dem Streithahn gegenüber nicht geäußert worden...

Grüße
__________________
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