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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Rechtliches Absurdistan Copyrighthinweis auf Bildern
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Alt 05.02.2014, 09:08   #1
amateur
 
 
Registriert seit: 01.10.2005
Ort: Region Hannover
Beiträge: 7.723
Rechtliches Absurdistan Copyrighthinweis auf Bildern

Guten Morgen,

Im rechtlichen Absurdistan Deutschland gibt es eine weitere Note:

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...-a-951478.html

Bilder müssen im Bild selbst einen sichtbaren Copyright-Hinweis haben, weil sie sonst Freiwild im Netz werden. Der Grund: Der geneigte Nutzer sieht ja in der Bildsuche von z.B. Google nur das Bild allein und kann daher nicht wissen, dass ein Bild nicht frei verfügbar ist. Es gilt also anscheinend nicht der Grundsatz, dass man sich vergewissern muss, ob man ein Werk frei nutzen darf, sondern umgekehrt muss der Ersteller den Hinweis anbringen.
  • Alle sollten nun Copyrighthinweiszeilen unter Ihre Bilder einfügen.
  • Wenn jemand mein Bild klaut, den Hinweis entfernt und dieses Bild dann wieder sagen wir mal auf Tumblr hochlädt, dürfte ich keinen Handlungsspielraum gegen jenen haben, der das Bild danach von dort wiederum benutzt?

Ein Schmakerl ist dabei natürlich, dass das gleiche Landgericht fälschlicherweise die Freigabe von IP Adressen in diesem Redtube-Streaming-Fall erlaubt hat. Also echte Experten vor dem Herrn.

Stephan
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Alt 05.02.2014, 09:35   #2
Tom D
 
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: Freigericht
Beiträge: 5.997
Eigentlich betrifft dieses Urteil Webseitenbetreiber wie Flickr, 500px etc.
Diese müssen einen Copyrighthinweis im Bild anbringen, ein Copyrigth als Text unter dem Bild reicht nun nicht mehr.
Wenn man es genau nimmt, trifft dies auch auf die Galerie des SUF zu. So verstehe ich es zumindest. Denn auch hier kann man das Bild eigenständig ohne Text etc. anzeigen lassen.

Dass jeder User selbst ein Copyright ins Bild schreibt, wäre nun tatsächlich empfehlenswert.
__________________
Viele Grüße, Tom

Ein Foto zeigt nicht die Wahrheit. Es schlägt nur eine Möglichkeit vor._______
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Alt 05.02.2014, 09:46   #3
Echidna
 
 
Registriert seit: 01.10.2003
Ort: Duisburg
Beiträge: 1.683
Wenn man das Urteil liest, kann man als Fotograf doch nicht unzufrieden sein.

Kläger des Verfahrens war ein Fotograf, der sein Bild bei Pixelio veröffentlichte. Die Beklagte lud es von dort - zulässigerweise - herunter und veröffentlichte es auf ihrer eigenen Seite, ohne auf dem Bild einen Hinweis auf den Urheber und Pixelio zu machen. Das Gericht hatte zu entscheinden, ob der Hinweis nur auf der Seite ausreicht oder ob auch auf dem Bild der Urheber angegeben sein muss.

Es ging nicht um die Frage, ob vom Urheber ohne Hinweis veröffentlichte Bilder zur freien Verfügung stehen.
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Alt 05.02.2014, 09:52   #4
Crimson
 
 
Registriert seit: 16.01.2004
Beiträge: 6.466
Moin,

besagtes Gericht in Köln ist seit Jahren (!) bekannt dafür, äußerst freundlich in Richtung der Abmahnzunft zu urteilen. Wie man das zu bewerten hat, darf jeder für sich selbst entscheiden

Absurd aber ist es in der Tat. Die nächste Stufe der Einkommensgenerierung wäre dann die sicher vielfach verwendetes (c) abzumahnen, weil es in D kein Copyright gibt

O tempora, o mores.
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Geändert von Crimson (05.02.2014 um 09:56 Uhr)
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Alt 05.02.2014, 09:55   #5
fhaferkamp
Moderator
 
 
Registriert seit: 14.04.2006
Ort: Bissendorf, Landkreis Osnabrück
Beiträge: 4.257
Es handelt sich offenbar ausdrücklich um eine Einzelfallentscheidung, die auf Mängel in den AGB des Bilderhosters zurückzuführen ist. Zudem ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Quelle: Heise.de
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Gruß Frank

„In der Informatik geht es genau so wenig um Computer, wie in der Astronomie um Teleskope.“
(Edsger W. Dijkstra)
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Alt 05.02.2014, 09:57   #6
Tom D
 
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: Freigericht
Beiträge: 5.997
Richtig:
http://www.bpb.de/gesellschaft/medie...-und-copyright

Interessant finde ich allerdings den letzten Absatz im Zusammenhang mit dem hier diskutierten Urteil:

Zitat:
Auf Büchern, CDs und Filmen findet man auch hierzulande meist das Copyright-Zeichen "©", dabei ist es hierzulande irrelevant. Um urheberrechtlich geschützt zu sein, muss ein Werk in Deutschland nicht extra gekennzeichnet werden – übrigens auch nicht mehr im Heimatland des ©-Zeichens, den USA. Seit 1989 muss man dort nicht mehr gesondert darauf hinweisen, dass ein Werk urheberrechtlich geschützt ist.
Erkenntnis des Tages: Rechtsprechung ist mir zu kompliziert
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Viele Grüße, Tom

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Alt 05.02.2014, 09:57   #7
RREbi
 
 
Registriert seit: 24.09.2005
Ort: z.Zt. Hannover, NDS, Deutschland
Beiträge: 465
Alpha 850 Amateurvorstellungen ;-)

Es handelt sich weniger um rechtliches Absurdistan, sondern um einen im Rechtsstaat Bundesrepublik völlig normalen Vorgang der Rechtsfortbildung.
Das Landgericht Köln besteht übrigens aus unterschiedlichen Kammern, das genannte Urteil zu den IP-Nummern muss nicht notwendigerweise von der gleichen Kammer sein.
Darüberhinaus gibt es das Filtersystem von OLGs und den BGH damit Fehlurteile beseitigt und eine relativ einheitliche Rechtsprechung im Lande für solche Fragen sichergestellt wird.

VG Eberhard
RREbi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.02.2014, 12:08   #8
amateur

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 01.10.2005
Ort: Region Hannover
Beiträge: 7.723
Zitat:
Zitat von RREbi Beitrag anzeigen
Es handelt sich weniger um rechtliches Absurdistan, sondern um einen im Rechtsstaat Bundesrepublik völlig normalen Vorgang der Rechtsfortbildung.
Da hilft leider kein euphemistischer Fachbegriff, wenn so ein offensichtlicher Stuss an Gerichten geurteilt wird. Es handelt sich ja hier um ein recht überschaubares Feld.

Und ja, natürlich gibt es verschiedene Kammern. Aber am Ende bleibt es halt das Landgericht Köln, so wie es eben am Ende auch eine Regierung gibt und nicht nur viele einzelne Minister und Ministerialbeamte.

Stephan
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amateur ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.02.2014, 12:34   #9
RREbi
 
 
Registriert seit: 24.09.2005
Ort: z.Zt. Hannover, NDS, Deutschland
Beiträge: 465
Alpha 850

Zitat:
Zitat von amateur Beitrag anzeigen
Da hilft leider kein euphemistischer Fachbegriff, wenn so ein offensichtlicher Stuss an Gerichten geurteilt wird. Es handelt sich ja hier um ein recht überschaubares Feld.

Und ja, natürlich gibt es verschiedene Kammern. Aber am Ende bleibt es halt das Landgericht Köln, so wie es eben am Ende auch eine Regierung gibt und nicht nur viele einzelne Minister und Ministerialbeamte.

Stephan
Man kann sich die Welt auch simpel machen ;-)
Das ist kein Euphemismus, sondern gewollte Realität im Lande. Wenn also die 14. Kammer des LG Köln Stuss urteilt, dann ist Berufung angesagt.
Und Regierung ist nicht gleich Gericht...

VG Eberhard
RREbi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.02.2014, 13:35   #10
amateur

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 01.10.2005
Ort: Region Hannover
Beiträge: 7.723
Zitat:
Zitat von RREbi Beitrag anzeigen
Und Regierung ist nicht gleich Gericht...
Ja natürlich nicht... Aber nichtsdestotrotz gibt es überall im Leben "Organisationen", die funktionieren und welche, wo der Wurm drin ist.

Und gewollt ist das Prinzip natürlich nur unter der Annahme, dass die verschiedenen Gerichtsbarkeiten ein Mindestmaß an Sachverstand walten lassen.

Stephan
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Geändert von amateur (05.02.2014 um 13:39 Uhr)
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