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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Fotorucksack in Wohnmobil vergessen!
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Alt 19.07.2012, 16:14   #1
kiwi05
 
 
Registriert seit: 01.10.2011
Ort: Alf / Mosel
Beiträge: 18.256
Alpha SLT 65 Fotorucksack in Wohnmobil vergessen!


Wie erklär ichs , ohne einen Roman zu schreiben? Los gehts:
Wir haben Ende Juni ein Wohnmobil am Feldberg (Schwarzwald) angemietet, das ist ca 400km von meinem Wohnort, aber die Tagespauschale war in BW, da noch keine Sommerferien, viel günstiger als in RhPfalz. Der Vermieter stellt sich im Internet als Profi dar, ist aber in Wirklichkeit ein Privatmann, der sein eigenes WoMo vermietet und sonst selbst nutzt...aber egal.
Der Urlaub war toll, wir laden alles in unseren PKW um, fahren nach Hause, und 25km vor Ankunft durchzuckt es mich: Wo ist der Fotorucksack? Noch im Wohnmobil. OK der Hergang des "Vergessens" ist geklärt und spielt keine Rolle.
Zu Hause angekommen telefoniere ich sofort mit dem Vermieter, der schaut nach: Rucksack ist da.
Für das weitere Vorgehen schicke ich eine E-mail...bitte sicher Verpacken, da Fotoausrüstung und bitte für 2500€ versichert per Post an mich schicken.
Ab der Sekunde , als der Versicherungswert ins Spiel kam, schaltete mein Gegenüber auf stur.
Ich solle den Rucksack persönlich abholen ( hin und zurück 800km).
Als ich eine Vertrauensperson aus Freiburg ausfindig gemacht hatte, die den Rucksack für mich abholen sollte, wollte der Vermieter Vollmacht mit amtlich beglaubigter!! Unterschrift, obwohl er ja Originalunterschriften (Mietvertrag, Kaution) von mir hat.
Nach Fax mit Übergabeauftrag usw. war er einverstanden. Als mein "Kurier" dann den Rucksack noch am selben Abend abholen wollte, war dies nicht möglich, das ginge erst kommenden Samstag (Schikane).
Was mache ich nun , wenn er zum vereinbarten Zeitpunkt nicht anwesend ist oder neue "Spielchen" spielt.
Wie gehe ich dann korrekterweise rechtlich vor, um die Herausgabe der Fotoausrüstung zu erwirken.
Wenn ich tatsächlich selbst hinfahre, kann er mich ja auch auflaufen lassen?
Bin total verunsichert.
Wer weiß Rat, für den Fall der Fälle?
Gruß Peter
PS: Die Fotoausbeute war täglich auf mein Netbook überspielt, ist also in meinen Händen

Geändert von kiwi05 (19.07.2012 um 17:50 Uhr)
kiwi05 ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 19.07.2012, 16:36   #2
About Schmidt
 
 
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.919
Die Fotoausrüstung ist dein Eigentum und du hast ein Anrecht darauf. Der Vermieter darf dein Eigentum nicht zurückbehalten und muss es dir aushändigen, sonst würde ich mal etwas Druck machen und mit einer Anzeige drohen. Das allerdings wäre eine der letzteren Optionen.
Ein Anruf bei der Polizei kann nicht schaden. Dort würde ich meinen Fall schildern. Du hast sicher Zeugen und dort kann man dich beraten. So der Vermieter per Mail geantwortet hat, diese ausdrucken und beim Polizeiposten vorlegen. Es muss ja keine Anzeige erstattet werden, aber der "Fall" sollte Aktenkundig sein. Falls du einen Rechtsschutz hast, würde ich diesen davon in Kenntnis setzen. Eine Beratung per Anwalt ist ja frei.

Gruß Wolfgang
__________________
Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort aufgrund seiner Erfahrung
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Alt 19.07.2012, 17:22   #3
amateur
 
 
Registriert seit: 01.10.2005
Ort: Region Hannover
Beiträge: 7.723
Zitat:
Zitat von About Schmidt Beitrag anzeigen
Die Fotoausrüstung ist dein Eigentum und du hast ein Anrecht darauf. Der Vermieter darf dein Eigentum nicht zurückbehalten und muss es dir aushändigen, sonst würde ich mal etwas Druck machen und mit einer Anzeige drohen.
Und deshalb hätte ich mich ins Auto gesetzt und wäre da am selben Tag wieder hingefahren und hätte mir das Ding einfach abgeholt. Mach also einen Termin aus und fahr hin.

Stephan
__________________
Für mehr Kategorischen Imperativ dieser Tage!
amateur ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2012, 17:32   #4
XxxStone01
 
 
Registriert seit: 28.11.2011
Ort: Neu-Anspach
Beiträge: 79
Soll ich ihn Abholen und Verschicken??
Ich wohne in Neu-Anspach beim Feldberg.
XxxStone01 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2012, 17:40   #5
baerle
 
 
Registriert seit: 24.01.2010
Ort: Rheinfelden (D)
Beiträge: 1.401
Zitat:
Zitat von XxxStone01 Beitrag anzeigen
Soll ich ihn Abholen und Verschicken??
Ich wohne in Neu-Anspach beim Feldberg.
Hallo!

Feldberg könnte aber auch im Schwarzwald sein ...

Das wäre dann schon mehr bei mir in der Nähe.


mfg

Manuel / BAERle
__________________

Meine Bilder bei Flickr
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Alt 19.07.2012, 17:45   #6
XxxStone01
 
 
Registriert seit: 28.11.2011
Ort: Neu-Anspach
Beiträge: 79
Okay.
Da hab ich jetzt NICHT dran Gedacht.
Aber,wenn es der Feldberg in Hessen ist steht mein Angebot.
XxxStone01 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2012, 17:49   #7
kiwi05

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 01.10.2011
Ort: Alf / Mosel
Beiträge: 18.256
Zitat:
Zitat von XxxStone01 Beitrag anzeigen
Soll ich ihn Abholen und Verschicken??
Ich wohne in Neu-Anspach beim Feldberg.
Danke, gut gemeint, aber es handelt sich
a) um Feldberg im Schwarzwald und
b) will ich es erstmal mit meinem Kontaktmann aus Freiburg versuchen, vielleicht lösen sich meine Befürchtungen am Samstag in Luft auf und die Übergabe klappt.

---------- Post added 19.07.2012 at 17:55 ----------

@ About Schmidt.
danke für die Anregungen. Rechtsschutz habe ich, E-Mail Antwort leider nicht.
Aber gegenüber der Person, die den Rucksack abholen soll, hat der WoMoVermieter am Telefon ja schon mal zugegeben, daß er den Rucksack in Verwahrung hat.
Somit gibt es ja einen Zeugen, falls er auf einmal die Karte "Fotorucksack, ich weiß von nichts" spielt.
Gruß Peter
kiwi05 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2012, 21:45   #8
Blitz Blank
 
 
Registriert seit: 26.11.2007
Beiträge: 2.731
Ich kann das Verhalten des Vermieters verstehen, er hat schlicht Bedenken, bei Transport/Verpackung/Übergabe etwas falsch zu machen und für den Gefallen womöglich noch haften zu müssen.
Selbst hier im Forum, wo ich davon ausgehe, daß Mitglieder, die schon eine Weile dabei sind, wissen, wie man zumindest ein einzelnes, kleineres Objektiv verpackt, ist mir einmal ein Objejtiv auf eine Weise verpackt/versandt worden, daß das Objektiv spätestens durch den Transport keine chance hatte, heile bei mir anzukommen.

Hinfahren, abholen, fertig.

Frank
Blitz Blank ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.07.2012, 10:52   #9
ha_ru
 
 
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.796
Zitat:
Zitat von kiwi05 Beitrag anzeigen

Ab der Sekunde , als der Versicherungswert ins Spiel kam, schaltete mein Gegenüber auf stur.
Ich solle den Rucksack persönlich abholen ( hin und zurück 800km).
Als ich eine Vertrauensperson aus Freiburg ausfindig gemacht hatte, die den Rucksack für mich abholen sollte, wollte der Vermieter Vollmacht mit amtlich beglaubigter!!
Diese Passage lässt bei mir das Spichwort vom Wald und dem hineinrufen in den Sinn kommen. Ich denke der WoMO-Vermieter hat sich - zurecht oder unrecht sei dahingestellt - von Dir schikaniert gefühlt und dachte, das kann ich auch. was offensichtlich auch stimmt. Wenn er hier mitliest hat er vermutlich seinen Spaß.

Zitat:
Ganz ehrlich, wüsste ich nicht, wie ich nen ganzen Fotorucksack verpacken sollte. Und wer sagt denn, dass trotz guter Umverpackung nicht im Rucksackselbst die Sachen gegeneinanderpoltern. Und was wüßte ich, wie der Rucksackvergesser so drauf ist, wenn auch nur irgendwas passiert. Was hilft mir da ne Paketversicherung, wenn ich mich nachher mit denen rumschlagen muss, ob ich alles richtig gemacht habe, bevor auch nur nen EUR fließt? Ich würde das alles als Zumutung empfinden und verstehe nach wie vor nicht, warum der "Vergesser" da nicht am Wochenende einfach hinfährt. 400km sind ärgerlich, aber ja auch nichts, was nicht bewältigt werden könnte.
Jeder der mal in einem Versandzentrum gejobbt hat weiß, dass sicheres Verpacken sehr aufwändig ist. Mann muss so packen, dass der Inhalt einen Sturz aus 2m Höhe bzw. einen Wurf über mehrere Meter mit Aufschlag auf Beton heil überlebt. Das war dem Vermieter vielleicht einfach bekannt und damit die Sache zu heiß.

Hans
ha_ru ist offline   Mit Zitat antworten
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