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Alt 19.06.2012, 10:16   #1
deranonyme
 
 
Registriert seit: 17.04.2011
Ort: Ostsachsen
Beiträge: 1.954
Recht am Bild

Wie sieht es mit dem Recht am Bild aus, wenn man irgendwo ist und eine einzelne Person gezielt ablichtet, beispielsweise eine auffällige Person in irgendeiner Location. Ist es ein Unterschied, ob dieses Bild hier oder beispielsweise in den USA geschossen wurde?
Das typische Bild dafür wäre beispielsweise so was:
http://www.sonyuserforum.de/galerie/...mage_id=149784

Danke für die Aufklärung

Frank
__________________
Bye Frank


Achtung, was ich schreibe ist meine Meinung. Gesetze haben Paragraphen oder Artikel.
Ob der Sensor rauscht höre ich nicht, dafür klappert der Verschluss zu laut.
deranonyme ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 19.06.2012, 10:31   #2
kneffi
 
 
Registriert seit: 15.07.2009
Beiträge: 106
Im Falle des von dir gezeigten Bildes liegt eventuell ein Verstoß gegen das Recht "am eigenen Bild" vor.
Dieses Recht zielt nicht nur auf die getätigten Bilder sondern gerade in der heutigen Zeit auf die Veröffentlichung dieser ab.
Jede Aufnahme die einzelne Personen einwandfrei erkennen lässt darf nur mit deren Zustimmung veröffentlicht werden.
Befindet sich diese Person an einem öffentlichen Platz (Fußgängerzone,Marktplatz,Bahnhof, oder einer Veranstaltung) und ist ein Teil der Gesamtaufnahme sieht es anderes aus. Da hier die Person nur zufällig an diesem Platz ist und nicht gezielt abgelichtet wird.

Wenn du eine Person im Ausland gezielt ablichtetst und sie hier im Internet veröffentlichst, die Person dieses Foto auch noch findet und dich auffordert es zu löschen solltets du dies tun.
Macht Youtube z.B. auch. Wenn du dich einwandfrei zu erkennen irgendwo siehst und dies an Youtube meldest wird das Video gelöscht.
kneffi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.06.2012, 10:33   #3
amateur
 
 
Registriert seit: 01.10.2005
Ort: Region Hannover
Beiträge: 7.723
Moin,

die Rechte am eigenen Bild sind in den verschiedenen Ländern unterschiedlich geregelt und in den USA meines Wissens auch noch einmal abhängig vom jeweiligen Bundesstaat. Die Handhabungen sind dort teilweise signifikant anders als z.B. in Deutschland. Deswegen gibt es z.B. soviel Street Photography aus New York. Zum einen sind die Szenen mitunter spannender als in Oer-Erkenschwick, aber die Rahmenbedingungen sind eben auch andere. Hier kannst Du z.B. für New York etwas lesen:

http://everydayaperture.com/law/

Viele Grüße

Stephan
__________________
Für mehr Kategorischen Imperativ dieser Tage!
amateur ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.06.2012, 10:49   #4
frame
 
 
Registriert seit: 24.10.2007
Ort: Kehl und Oftringen
Beiträge: 3.092
Vielleicht interessant an dem Thema ist dass anscheinend meine "naive" Annahme dass jeweils das Recht des Ortes an dem die Aufnahme gemacht wurde zur Anwendung kommt nicht zutreffend ist.

Bei der Veröffentlichung auf Websites scheint es darum zu gehen in welche Region die Site mauptsächlich "zielt". So wurde es mir zumindest in einem anderen Forum erklärt. Wie das umgesetzt werden soll ist mir aber schleierhaft ...
__________________
Some say I don’t play well with others…
frame ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.06.2012, 10:52   #5
Tom D
 
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: Freigericht
Beiträge: 5.980
Zitat:
Zitat von amateur Beitrag anzeigen
Interessant. Besonders seine Einleitung
__________________
Viele Grüße, Tom

Ein Foto zeigt nicht die Wahrheit. Es schlägt nur eine Möglichkeit vor._______
Tom D ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 19.06.2012, 11:06   #6
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
Die Umsetzung ist relativ einfach. Du bekommst vom Fotografierten einen kostenpflichtigen Anwaltsbrief, in dem er dir das erklärt, warum er meint, dass er im Recht ist. Und da ist egal, wo du fotografiert hast und ob die Website solch ein Länderintention hat.

Aber zurück zum Bild. Ein Veröffentlichung im kommerziellen Bereich kannst sofort vergessen ohne Model Release. Wann du das als Kunst wertest und kunstspezifisch vertreibst (Galerie, künstlerische Website,...), ist es auch in Deutschland und Österreich so, dass Kunst i.A. den individuellen Interessen vorgeht. Ein Restrisiko besteht. In den USA ist das wie schon beschrieben vergleichsweise sicherer.
Das Problem daran ist, dass damit im deutschsprachigen Raum Street Fotografie grundsätzlich nicht machbar wäre. Wenn du davor fragst, ist die Szene im Eimer. Wenn du danach fragst, kriegst in vielleicbt 5% eine Zustimmung und wenn dann das Formular rausrückst, flüchtet der Rest.
Für mich ist das Restrisiko im künstlerischen Bereich tragbar, vor allem, wenn du Leute nicht negativ darstellst oder bloßstellst. Bei solchen negativen Bildern ziehst auch dann in der Regel den Kürzeren.
mrieglhofer ist offline   Mit Zitat antworten
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