![]() |
|
|
![]() |
|||||||||||||
![]() |
||||||||||||||||
|
» Besteht bei Neukauf einer a77 Anrecht auf eine origial versiegelte Sony-Verpackung? |
![]() |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
![]() |
#1 |
Registriert seit: 18.02.2012
Ort: Schneeberg/Erzgeb
Beiträge: 56
|
![]()
Hallo,
nach dem Durchlesen verschiedener Berichte bin ich noch unsicher, hat man Anrecht auf eine original verpackte Sony-Kamera oder kann der Händler einem ohne weiteres einen bereits geöffneten Karton zum selben Preis verkaufen? Es stimmt schon, es liegt an einem selber ob man diesen Schritt dann unternimmt. Aber was ist rechtens? Wiederum stellt sich hier die Frage, was passiert, wenn ein Kunde sich eine Kamera >vorführen< lässt, diese dann doch nicht nimmt oder es sich um ein Ausstellungsstück bzw. eine Retoure handelt? Alle Kartons mussten ja geöffnet werden und somit das Sony-Siegel beschädigt sein... Schließlich will der Händler ja nicht auf diesen sitzen bleiben. Dann noch eine >gute Frage<: Woran erkennt man einen seriösen Händler bzw. wie findet man diesen? Ausgesprochene Fotohändler sind ja nun nicht mehr so dicht gesät bei uns im Osten, haben vielleicht höhere Preise und die großen Ketten führen die a77 noch nicht. Was dafür spricht ist eben eine gute Beratung. MfG |
![]() |
![]() |
Sponsored Links | |
|
![]() |
#2 |
Registriert seit: 09.07.2007
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 6.163
|
Auf meine Frage, warum die OVP (bei der a77) offen ist, also nicht versiegelt ist, antwortete mir der Verkäufer in einem Fotofachgeschäft: Es mußte ja nachgeschaut werden, ob alles drin ist. Ein Fachhändler, so denke ich, guckt da wahrscheinlich eher, als ein Discounter, der von diesem Artikel eine größere Stückzahl bekommt.
__________________
freundliche Grüsse, Hermann |
![]() |
![]() |
![]() |
#3 |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: im Grünen
Beiträge: 11.873
|
Och, bei Hornbach schauen sie sogar beim Kauf an der Kasse, ob ein Hygieneartikel fürs Bad vollständig ist ...
![]()
__________________
Ciao - Kerstin - NO MATTER HOW YOU FEEL... GET UP. SHOW UP. DRESS UP. AND NEVER GIVE UP. Der Klügere kippt nach ![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
#4 |
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Nürnberg
Beiträge: 4.198
|
Nachdem sich derartige Berichte aktuell im Forum häufen habe ich sowohl bei Amazon als auch bei Sony angefragt. Bei Amazon hat man mir versichert, dass dort ausschließlich ungeöffnete Neuware vom Hersteller verpackt versandt werden. Ein explizites nachhaken was mit Rückläufern passiert, ergab, dass diese beim Hersteller reklamiert werden. Insofern ist der Ball erstmal bei Sony und dort warte ich noch auf Antwort.
Ich hatte meine A77 bei Amazon bestellt und auch ein Ersatzgerät gleich danach, weil das erste Gerät Kontaktprobleme am Bajonett hatte und das SAL1650 dezentriert war. Das Ersatzgerät war i. O. Beide Geräte kamen original verpackt und versiegelt, jedoch ohne Aufkleber und Hängetag. Gruß, [neon] |
![]() |
![]() |
![]() |
#5 |
Registriert seit: 12.07.2005
Beiträge: 16.214
|
Ich sags mal so, öffnet ein Händler die Verpackung in meinem Beisein, isses mir egal. Tut er das nicht, bzw. gibt er mir eine geöffnete Packung, kann er sie behalten.
__________________
Gruß Guido A-Mount lebt! Es kommt anders wenn man denkt. |
![]() |
![]() |
Sponsored Links | |
|
![]() |
#6 |
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Nürnberg
Beiträge: 4.198
|
Nun - im Laden ist das ja eigentlich recht simpel. Man kann dann auch fragen, ob man ein ungeöffnetes kriegen kann und sich bei Ablehnung eben freundlich von diesem Laden verabschieden. Problematisch ist es, wenn eben nur das geöffnete da ist - dann ist es vielleicht auch eine Geduldsfrage.
![]() Ausstellungsstücke sind rechtlich gesehen wohl als "neu" anzusehen - zumindest was Garantie und Gewährleistung angeht. Natürlich ist es Usus, dass man auf Ausstellungsstücke auch mal Rabatt gibt/kriegt, aber einen Anspruch darauf hat man nicht. Man muss es ja nicht kaufen. Im Onlinehandel gibt es mindestens ein Urteil, welches Händlern erlaubt, in bestimmten Fällen (!) widerrufene Produkte wieder als "neu" zu verkaufen. Laut Gericht führt ein prüfen der Sache nicht dazu, dass diese "gebraucht" wird. Problematisch ist natürlich, wo man die Grenze ziehen kann. Das ist äußerst abhängig vom Produkt. OB ein Onlinehändler von dieser Rechtsprechung Gebrauch macht ist auch nicht klar: Es wird natürlich vom Kunden erstmal negativ gesehen; insofern ist es nicht besonders werbewirksam. Insofern ist es vermutlich ein schwieriges Abwägen zwischen nicht tragbaren Verlusten und dem Risiko Kunden zu verärgern. Wirtschaftlich muss es sich am Ende rechnen - das sollte logisch sein. Gruß, [neon] Geändert von Neonsquare (14.05.2012 um 14:02 Uhr) |
![]() |
![]() |
![]() |
#7 |
Moderator
Registriert seit: 28.11.2003
Ort: Frankfurt (Oder) als Ex-Berliner
Beiträge: 16.514
|
Auch dashier ist keine technische Frage, sondern eher eine rechtliche Frage, die im Technikbereich nicht so richtig reinpasst.
__________________
LG Manfred ...der nun über 15 Jahre mit einer ![]() So kannst du das Sonyuserforum und unsere Arbeit unterstützen......Moderationsmodus in Orange |
![]() |
![]() |
![]()
|
|
|