Zitat:
Zitat von rtrechow
Hab noch mal nachgeschaut - bei MEINEM Kauf am 31.10. war die Alpha 700 NICHT als "EU-Body" oder ähnlich deklariert, es hieß einfach "Alpha 700".
Schönen Abend!
Rüdiger
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Dann hast Du Anspruch auf Schadenersatz.
EU Ware müssen die kenntlich machen. Tun sie das nicht, hast Du im Falle der Nicht- oder Falschlieferung einen Ersatzanspruch.
Setze denen eine Frist zur Lieferung eines D Gerätes zum vereinbarten Preis. Für den Fall der Nichteinhaltung der Frist kannst Du Rücktritt und Ersatzbeschaffung ankündigen. Die Preisdifferenz bei denen einklagen.
Aber nur, wenn wirklich kein Hinweis auf EUWare da war. Meist findest Du das recht versteckt doch irgendwo.