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Alt 28.02.2011, 16:06   #11
zync
 
 
Registriert seit: 27.01.2008
Beiträge: 122
Alles nicht wirklich korrekt und auch nicht wirklich falsch, was hier geschrieben wird. Auf den Fall bezogen sieht´s so aus: Ja, es war ein Kaufvertrag, aber das Angebot, das diesem Kauf zugrunde liegt, war ein Irrtum. Ein solcher berechtigt zur Anfechtung, was der Verkäufer mit seiner "Entschuldigungsmail" auch getan hat. Damit ist der Kaufvertrag wieder beseitigt. Als Käufer kann man damit keine Lieferung einfordern und da hilft auch kein Anwalt dieser Welt. Wohl kann maan aber Ersatz des Schadens, der einem durch die Anfechtung entstanden ist, einfordern. Das wäre was? Wo liegt der Schaden? Insofern ist das Angebot, das Stativ jetzt als Entschädigung für 65,- Euro zu verkaufen mehr als großzügig. Vor allem, weil man mit etwas Vernunft eh nicht davon ausgehen konnte, dass das Stativ für 20,- Euro verkauft werden sollte.
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