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#31 | ||
Registriert seit: 20.07.2005
Beiträge: 769
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#32 |
Registriert seit: 09.02.2006
Ort: Annaberg
Beiträge: 60
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Aber die 3-Jahres-Garantie hat doch nichts mit der normalen üblichen Standard-Garantie über 24 Monate zu tun, oder ? Muß ich mich für die 3JG nicht extra bei Sigma registrieren ? Diese ist dann vermutlich auch nicht übertragbar.
Die normale garantie allerdings gilt fürs Produkt, egal wem es gehört.
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Im Wald da steht ein Ofenrohr, stellt Euch mal die Hitze vor ! |
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#33 |
Registriert seit: 20.07.2005
Beiträge: 769
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![]() Die Bedingungen für die 1-Jahres und 3-Jahres Garantie sind gleich, außer daß man sich für die 3 Jahre noch mal extra registrieren muß. Es gibt keine Sigma 24-Monate Garantie! Das ganze wird hier zu OT, für Garantiediskussionen sollte ein eigener Thread her... |
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#34 |
Registriert seit: 09.02.2006
Ort: Annaberg
Beiträge: 60
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Uups, die gewähren ja tatsächlich nur 12 Monate Garantie. Ich bin immer davon ausgegangen, das in Deutschland jedes neue Produkt 24 Monate Garantie seitens des Herstellers hat sowie 12 Monate Gewährleistung. Man lernt nie aus.
Gilt nur noch zu klären, ob sich die Nichtübertragbarkeit auf das Produkt oder den Erstkäufer bezieht. Das ist leider nicht schlüssig. MfG Fridosw
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Im Wald da steht ein Ofenrohr, stellt Euch mal die Hitze vor ! |
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#35 |
Registriert seit: 16.10.2003
Ort: D-52385 Schmidt
Beiträge: 2.935
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@Fridosw:
Ich denke, du verwechselst Garantie und Gewährleistung. Zitat aus den garantiebedingungen meinesSIgma 70-200/2.8 EX DG: "...wird SIGMA innerhalb von zwei Jahren nach Kauf das defekte Produkt kostenfrei instand setzen. Diese Verpflichtung erlischt für SIGMA im Falle des Weiterverkaufs durch den Erstkäufer." Das stand bisher so bei allen Sigma-Produkten drin, die ich besaß, und das bedeutet für mich sehr eindeutig, dass die Garantie nicht übertragbar ist. Die Händlergewährleistung i.d.R. übrigens auch nicht...
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Gruß Udo ![]() ...neuerdings wieder im Nikon-Universum... |
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#36 |
Registriert seit: 13.04.2004
Beiträge: 1.170
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"Gewährleistung" müssen sie auch 24 Monate leisten, aber die gilt eben nur dann wenn der Fehler nachweislich zum Verkaufszeitpunkt schon bestanden hat (versteckte Mängel). Im Gegensatz zur Garantie, die normalerweise 6 Monate ist, manchmal freiwillig länger, dann aber in den Bedingungen frei. Die gilt aber auch wenn das Teil einfach kaputt geht ...
Sigma gibt _derzeit_ 3 Jahre Garantie, aber nur wenn man sich spätestens 8 Wochen nach dem Neukauf registriert und die Garantiekarte ausgefüllt ist.
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Dies ist meine Signatur Frank |
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#37 | |
Registriert seit: 14.01.2004
Ort: Region Hannover
Beiträge: 9.546
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Zitat:
Jedoch habe ich die Erfahrung bei meinem defekten Sigma TC gemacht, dass die Garantieleistung durch Sigma auch bei nicht ausgefüllter Garantiekarte erbracht wurde, wobei allerdings in der Rechnungskopie mein Name mit Adresse stand. Geändert von jrunge (26.03.2007 um 00:17 Uhr) |
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#38 |
Registriert seit: 20.07.2005
Beiträge: 769
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Tatsache, bei meinen alten Sigma Teilen hab ich auch 2 Jahre Garantie & den expliziten Hinweis auf den Verfall der Garantie bei Weiterverkauf.
Bei den neuen Sachen nur noch 1 Jahr Garantie bzw. 3 Jahre bei Registrierung. |
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#39 |
Themenersteller
Registriert seit: 03.08.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 230
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Morgen/heute weiß ich mehr . Werde einfach anrufen.
Gute Nacht, Tobias |
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#40 | |
Moderator
Registriert seit: 27.07.2004
Ort: D-81539 München
Beiträge: 6.925
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Zitat:
Die Gewährleistungszeit beträgt EU-weit einheitlich 24 Monate. Die Gewährleistung deckt Defekte ab, die schon von Beginn an vorhanden waren oder beim Verkauf schon im Keim angelegt waren (z.B. Error 58). Nach 6 Monaten liegt die Beweislast dafür beim Kunden. Garantie ist immer eine freiwillige Leistung. Kein Hersteller ist verpflichtet, irgendeine Garantie für sein Produkt zu geben. Nicht 24 Monate, nicht 6 Monate, nicht mal einen einzigen Tag. Die Bedingungen kann der Hersteller fast völlig frei gestalten. Wer sich z.B. mal die Garantiebedingungen von Sony durchliest, wird feststellen, daß sie sich von den Ansprüchen und Leistungen her gar nicht so sehr von Gewährleistung unterscheiden. Der wesentliche Vorteil ist, daß man einen zentralen Ansprechpartner hat und die Dauer hier(!) 24 Monate beträgt. Es werden auch hier keine Fehler repariert, die durch Abnutzung oder unsachgemäßen Gebrauch aufgetreten sind. Sony schränkt die Garantie nicht auf den Erstkäufer ein, wie Sigma, aber auch dies ist durchaus rechtens.
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Ciao Stefan |
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