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Startseite » Forenübersicht » Kamera und Technik » Objektive » A-Mount Objektive (ILCA, SLT, DSLR) » Sigma 17-70 - Enttäuschung!
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Alt 25.03.2007, 21:59   #31
HolgerN
 
 
Registriert seit: 20.07.2005
Beiträge: 769
Zitat:
Zitat von Fridosw Beitrag anzeigen
Es steht bei Sigma nirgends etwas darüber, das die Garantie nur für den Erstkäufer gilt. Die Übertragbarkeit bezieht sich hier auf das Produkt.

Und die nichtausgefüllte Garantiekarte ist kein Problem, solange dort die Seriennummer erkennbar ist und man eine ordentliche Kaufrechnung vorweisen kann. Auch die des Erstkäufers.
Nein. Ich hab oben extra den Link auf die Garantiebedingungen von Sigma gesetzt, aber hier noch mal:

Zitat:
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Hersteller-Garantie ist der Nachweis des Kaufdatums durch die Vorlage der Original-Kaufquittung (Kassendruck) in Verbindung mit der vom Händler vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllten Original-SIGMA-Garantiekarte.
Solange sich Sigma nicht auf Kulanz bereit erklärt, das Objektiv zu reparieren, hat man schlechte Karten. Hab aus dem Grunde extra von den Händlern die Garantiekarten ausfüllen lassen, ansonsten nutzt einem die gute 3-Jahres-Garantie leider nichts.
HolgerN ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 25.03.2007, 22:59   #32
Fridosw
 
 
Registriert seit: 09.02.2006
Ort: Annaberg
Beiträge: 60
Aber die 3-Jahres-Garantie hat doch nichts mit der normalen üblichen Standard-Garantie über 24 Monate zu tun, oder ? Muß ich mich für die 3JG nicht extra bei Sigma registrieren ? Diese ist dann vermutlich auch nicht übertragbar.

Die normale garantie allerdings gilt fürs Produkt, egal wem es gehört.
__________________
Im Wald da steht ein Ofenrohr,
stellt Euch mal die Hitze vor !
Fridosw ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.03.2007, 23:22   #33
HolgerN
 
 
Registriert seit: 20.07.2005
Beiträge: 769
Bitte lies doch endlich mal die Informationen auf der Sigma-Seite

Die Bedingungen für die 1-Jahres und 3-Jahres Garantie sind gleich, außer daß man sich für die 3 Jahre noch mal extra registrieren muß. Es gibt keine Sigma 24-Monate Garantie!

Das ganze wird hier zu OT, für Garantiediskussionen sollte ein eigener Thread her...
HolgerN ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.03.2007, 23:43   #34
Fridosw
 
 
Registriert seit: 09.02.2006
Ort: Annaberg
Beiträge: 60
Uups, die gewähren ja tatsächlich nur 12 Monate Garantie. Ich bin immer davon ausgegangen, das in Deutschland jedes neue Produkt 24 Monate Garantie seitens des Herstellers hat sowie 12 Monate Gewährleistung. Man lernt nie aus.

Gilt nur noch zu klären, ob sich die Nichtübertragbarkeit auf das Produkt oder den Erstkäufer bezieht. Das ist leider nicht schlüssig.

MfG
Fridosw
__________________
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Fridosw ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.03.2007, 23:50   #35
topaxx
 
 
Registriert seit: 16.10.2003
Ort: D-52385 Schmidt
Beiträge: 2.935
@Fridosw:
Ich denke, du verwechselst Garantie und Gewährleistung.

Zitat aus den garantiebedingungen meinesSIgma 70-200/2.8 EX DG:

"...wird SIGMA innerhalb von zwei Jahren nach Kauf das defekte Produkt kostenfrei instand setzen. Diese Verpflichtung erlischt für SIGMA im Falle des Weiterverkaufs durch den Erstkäufer."

Das stand bisher so bei allen Sigma-Produkten drin, die ich besaß, und das bedeutet für mich sehr eindeutig, dass die Garantie nicht übertragbar ist. Die Händlergewährleistung i.d.R. übrigens auch nicht...
__________________
Gruß Udo

...neuerdings wieder im Nikon-Universum...
topaxx ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 25.03.2007, 23:53   #36
fmerbitz
 
 
Registriert seit: 13.04.2004
Beiträge: 1.170
"Gewährleistung" müssen sie auch 24 Monate leisten, aber die gilt eben nur dann wenn der Fehler nachweislich zum Verkaufszeitpunkt schon bestanden hat (versteckte Mängel). Im Gegensatz zur Garantie, die normalerweise 6 Monate ist, manchmal freiwillig länger, dann aber in den Bedingungen frei. Die gilt aber auch wenn das Teil einfach kaputt geht ...
Sigma gibt _derzeit_ 3 Jahre Garantie, aber nur wenn man sich spätestens 8 Wochen nach dem Neukauf registriert und die Garantiekarte ausgefüllt ist.
__________________
Dies ist meine Signatur
Frank
fmerbitz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.03.2007, 00:14   #37
jrunge
 
 
Registriert seit: 14.01.2004
Ort: Region Hannover
Beiträge: 9.546
Zitat:
Zitat von HolgerN Beitrag anzeigen
... Es gibt keine Sigma 24-Monate Garantie!
Zitat:
Zitat von topaxx Beitrag anzeigen
"...wird SIGMA innerhalb von zwei Jahren nach Kauf das defekte Produkt kostenfrei instand setzen. Diese Verpflichtung erlischt für SIGMA im Falle des Weiterverkaufs durch den Erstkäufer."

Das stand bisher so bei allen Sigma-Produkten drin, die ich besaß, und das bedeutet für mich sehr eindeutig, dass die Garantie nicht übertragbar ist. Die Händlergewährleistung i.d.R. übrigens auch nicht...
Genau so steht es bei meinen 3 Sigmas auch in den Garantiebestimmungen, die damit von diesen Sigma-Garantiebestimmungen vom 1.3.2006 abweichen. Allerdings wurden 2 Objektive auch schon 2005 gekauft, der TC mit 2 Jahren Garantie aber erst im Mai 2006.

Jedoch habe ich die Erfahrung bei meinem defekten Sigma TC gemacht, dass die Garantieleistung durch Sigma auch bei nicht ausgefüllter Garantiekarte erbracht wurde, wobei allerdings in der Rechnungskopie mein Name mit Adresse stand.
__________________
Gruß Jürgen
Wir müssen mal reden... Krolop&Gerst

Geändert von jrunge (26.03.2007 um 00:17 Uhr)
jrunge ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.03.2007, 00:37   #38
HolgerN
 
 
Registriert seit: 20.07.2005
Beiträge: 769
Tatsache, bei meinen alten Sigma Teilen hab ich auch 2 Jahre Garantie & den expliziten Hinweis auf den Verfall der Garantie bei Weiterverkauf.

Bei den neuen Sachen nur noch 1 Jahr Garantie bzw. 3 Jahre bei Registrierung.
HolgerN ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.03.2007, 00:59   #39
tobyasd

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 03.08.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 230
Morgen/heute weiß ich mehr . Werde einfach anrufen.

Gute Nacht, Tobias
tobyasd ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.03.2007, 07:53   #40
eac
Moderator
 
 
Registriert seit: 27.07.2004
Ort: D-81539 München
Beiträge: 6.925
Zitat:
Zitat von fmerbitz Beitrag anzeigen
"Gewährleistung" müssen sie auch 24 Monate leisten, aber die gilt eben nur dann wenn der Fehler nachweislich zum Verkaufszeitpunkt schon bestanden hat (versteckte Mängel). Im Gegensatz zur Garantie, die normalerweise 6 Monate ist, manchmal freiwillig länger, dann aber in den Bedingungen frei. Die gilt aber auch wenn das Teil einfach kaputt geht ...
Auch wenn's weiterhin OT ist: Die Gewährleistung übernimmt der Händler und sonst niemand. Wenn du bei "Superduperelektro-Nochbilliger" ein Objektiv kaufst und der Laden meldet zwei Wochen später Insolvenz an, dann hast du Pech gehabt. Der Hersteller hat mit der Gewährleistung nichts zu tun.

Die Gewährleistungszeit beträgt EU-weit einheitlich 24 Monate. Die Gewährleistung deckt Defekte ab, die schon von Beginn an vorhanden waren oder beim Verkauf schon im Keim angelegt waren (z.B. Error 58). Nach 6 Monaten liegt die Beweislast dafür beim Kunden.

Garantie ist immer eine freiwillige Leistung. Kein Hersteller ist verpflichtet, irgendeine Garantie für sein Produkt zu geben. Nicht 24 Monate, nicht 6 Monate, nicht mal einen einzigen Tag. Die Bedingungen kann der Hersteller fast völlig frei gestalten. Wer sich z.B. mal die Garantiebedingungen von Sony durchliest, wird feststellen, daß sie sich von den Ansprüchen und Leistungen her gar nicht so sehr von Gewährleistung unterscheiden. Der wesentliche Vorteil ist, daß man einen zentralen Ansprechpartner hat und die Dauer hier(!) 24 Monate beträgt. Es werden auch hier keine Fehler repariert, die durch Abnutzung oder unsachgemäßen Gebrauch aufgetreten sind. Sony schränkt die Garantie nicht auf den Erstkäufer ein, wie Sigma, aber auch dies ist durchaus rechtens.
__________________
Ciao
Stefan
eac ist offline   Mit Zitat antworten
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