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#1 |
Registriert seit: 06.11.2004
Ort: Hannover
Beiträge: 646
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Mietklausel rechtswidrig?
Hallo,
in unserem Mietvertrag steht drin, daß alle §§ die mit Schönheitsreperaturen nach xyz Jahren etc unwirksam sind und die Wohnung nach Auszug komplett renoviert zu übergeben ist. Jetzt habe ich gelesen, daß so eine Klausel unwirksam ist: Die Verpflichtung zur Renovierung bei Auszug unabhängig vom Zustand der Wohnung ist unwirksam. AG Celle, Urteil vom 13.06.2007 – 16 C 2440/06 (9a) – War von Euch schonmal jemand in einer ähnlichen Situation? Oder interpetiere ich das was falsch?
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#2 |
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.918
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Warum gehst du mit dieser Frage nicht einfach zum Mieterbund, dazu sind die doch da.
Gruß Wolfgang
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Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort aufgrund seiner Erfahrung Flickr |
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#3 |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: im Grünen
Beiträge: 11.873
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Übergibt man sie nicht, wie man sie übernommen hat?
Wir haben das Haus renoviert und weiß gestrichen übernommen und geben es so wieder ab. Meine alte Wohnung konnte ich so verlassen, da ich sie unrenoviert übernahm.
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Ciao - Kerstin - NO MATTER HOW YOU FEEL... GET UP. SHOW UP. DRESS UP. AND NEVER GIVE UP. Der Klügere kippt nach ![]() |
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#4 |
Registriert seit: 24.12.2005
Beiträge: 7.536
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Solche Urteile gelten in der Regel nur für den konkreten Fall und müssen dann von weiteren Gerichten, die sich dann darauf beziehen können, für andere konkrete Fälle bestätigt werden.
Will heißen: Du kannst das so interpretieren, aber endgültige Klärung wird wohl nur über die Auseinandersetzung möglich sein. Die Chance ist groß, dass Du (solltest Du eben erst Schönheitsrepaturen und Renovierungen durchgeführt haben und dann überraschenderweise beruflich bedingt im Januar ausziehen müssen) keine komplette Renovierung machen musst. Pauschale Automatismen sind in dieser Form im deutschen Mietrecht inzwischen sehr problematisch geworden. Aber konkrete Hilfe zu Deiner Lage solltest Du bei informierter Stelle einholen, die auch die besonderen Umstände beurteilen können. Das geht mit diesen Informationen sicher nicht.
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Gruß, Michael |
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#5 |
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
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Mietrecht und insbesondere das Thema "Schönheitsreparaturen" sind gerade z.Zt. eine besonders heisse Kiste. Hier haben Gerichte etliche Klauseln gekippt, was oft zur völligen "Nichtpflicht" des Mieters führt.
Regelmäßige Schönheitsreparaturen nur nach Zeit sind bspw. unwirksam. Ein Mieter, der die Wohnung pfleglich behandelt, so dass Schönheitsreparaturen seltener notwendig sind als im "Normalfall" würde bestraft, wenn er trotzdem regelmäßig renovieren müsste. Darauf hat Dein Vermieter ja scheinbar auch reagiert. Hast Du aber z.B. gerade vor einem halben Jahr tapeziert, weil Dein Kind Spaghetti an die Wand geschmissen hat, kann das der Vermieter nach dem von Dir angeführten Urteil nicht beim Auszug gleich nochmal verlangen (es sei denn, die Tapete ist nach der kurzen Zeit bereits wieder "abgewohnt".) Das Urteil müsste man also ganz genau lesen. Während der ganzen Mietdauer gar nichts machen und dann wegen der Endrenovierung auf dieses Urteil verweisen, ist m.E. nach nicht von Erfolg gekrönt, damit wird keiner durchkommen. Und aufpassen beim Begriff "Komplettrenovierung", ein Parkett braucht keiner abschleifen, wenn es nicht aussergewöhnlich beansprucht wurde (privater "Tanzball" im Wohnzimmer o.ä.). Ganz sicher kann es Dir niemand sagen, weder Rechtsanwalt noch Mieterbund. Kannst davon ausgehen, dass "Haus & Grund" (Grundbesitzerverein) jedes Urteil komplett anders interpretiert als der Mieterbund. Suche den Schulterschluss mit Deinem Vermieter. Ich würde die Formulierungen in Deinem Mietvertrag so interpretieren, dass der Vermieter seine Wohnung in weitervermietbarem Zustand wiederhaben will und Dich in der Zwischenzeit zu nichts verpflichtet. Schliesslich wohnst Du dort und musst selber wissen, wie neu und schön Du es in Deiner Wohnung haben willst. Ich finde die Regeln anständig und fair. Deinem VM §§ unter die Nase zu halten ist sicher kontraproduktiv. Fragst Du, weil sich bereits Streit andeutet? Ich bin kein Jurist, sondern habe die Frage als Vermieter, Mitglied bei "Haus & Grund" und "branchennah" Berufstätiger beantwortet... ![]()
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10.000x ich darf nicht böse über´s Forum schreiben Geändert von Sonnenkind (15.11.2010 um 18:13 Uhr) |
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#6 |
Themenersteller
Registriert seit: 06.11.2004
Ort: Hannover
Beiträge: 646
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Wir ziehen in ein Haus und natürlich haben wir ja auch eine Mietsicherheit von 1000 Euro hinterlassen.
Wir haben die Wohnung renoviert übernommen, natürlich ist klar, daß etwas gemacht werden muß. Aber in unserem speziellen Fall hat die "Wohnung" gearbeitet und seitens des Vermieters müßten Renovierungsarbeiten gemacht werden. Z.B. sind Rigipswände "lose" und Setzungsrisse in den Wänden. Das muß alles ausgebessert werden, nur halt bin ich nicht bereit dies zu bezahlen. Mit einfach übermalen ist da nix getan. Es sind fast 110qm Wohnfläche, ich weiß halt nicht was tapezieren und malern kostet, hätte ihm aber sonst vorgeschlagen 500 Euro von uns zu nehmen und die anderen 500 der Mietsicherheit uns auszuzahlen. Er hats wirklich nicht nötig, schwimmt in Geld (Automobil-Imperium), aber bei unseren ehemaligen Nachbarn war er tierisch pingelig und nachdem die ordentlich abdrücken mußten ist sein Sohn eingezogen!!! ![]()
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#7 |
Registriert seit: 24.12.2005
Beiträge: 7.536
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Dinge wie Setzungsrisse etc. sind nicht die Aufgabe des Mieters.
Geh zum Mieterbund und lass Dich beraten, was Deine Aufgaben sind und was nicht von Dir verlangt werden kann. Die Aufgaben sind nicht einfach so zu machen, sondern der Vermieter hat einen Anspruch darauf, dass die Arbeiten fachmännisch erledigt werden. Die Kaution ist auch nicht für Bauschäden aller Art heranzuziehen, sondern für Schäden Mängel, die der Mieter hinterlassen hat. Du kannst sicher sein, dass er rechtlichen Beistand in der Angelegenheit hat. Er wäre ja auch schön blöd, wenn er das nicht machen würde, bei mehreren Partien Vermietung. Insofern ist er Dir gegenüber deutlich im Vorteil - allerdings musst Du auch beim Mieterbund etc. auch auf Fristen achten.
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Gruß, Michael |
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#8 |
Themenersteller
Registriert seit: 06.11.2004
Ort: Hannover
Beiträge: 646
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Stimme ich Dir zu, allerdings bleibt halt das ungute Gefühl, daß er Instandsetzungsmaßnahmen mit unserer Mietkaution verrechnen will... Na ja, ab Januar ist das Thema Miete Geschichte!!!
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#9 |
Registriert seit: 21.08.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 34.951
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Du solltest dich da beim Mieterbund schlau machen.
Der Eintritt kostet 60 Euro und die beraten da sehr gut. Außerdem schreiben die dann nette Briefe, wenn der Vermieter querschießt. Du hast gute Karten. Vieles ist nämlich Nonsens, was die Vermieter sich überlegen. Aber wir dürfen hier keine Rechtsauskünfte geben, der Zusatz "ich bin kein Rechtsanwalt" reicht nicht, wenn man danach detailgenau erklärt, was man darf und was man nicht darf. Also Vorsicht.
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Liebe Grüße! ![]() Blowing out someone else's candle doesn't make yours shine any brighter.
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#10 | |
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
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Zitat:
Danke für den Rat, Du meinst es sicher nur gut mit mir, aber ich sehe das absolut unproblematisch. Auch ohne meinen Zusatz, der war nur, weil ich von irgend jemandem so einen Kommentar erwartet habe. Zum Thema: Zum einen schliesse ich mich "binbald" 100%ig an. Mit den Setzrissen dürfte der Vermieter nur dann eine Chance haben, wenn Dein Nachbar bezeugt, dass Du mit´nem Bulldozer gegen das Gebäude gefahren bist... Im Ernst, die Setzrisse haben eine Ursache und die losen Rigipswände sind (eigentlich) die logische Folge davon. Die kann natürlich auch ein Assi-Mieter losreissen. Stellt sich die Frage, wieso Du das als Mieter nie reklamiert hast... Zum anderen: Du bist sowieso bald Eigentümer. Mein Rat wäre, lieber in "Haus & Grund" einzutreten, als jetzt noch in den Mieterbund. Die Rechtsberatung ist bei beiden erstmal kostenlos und die Anwälte bei "Haus & Grund" beraten normalerweise die Gegenseite. Sollte in der Situation kein Nachteil sein...
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10.000x ich darf nicht böse über´s Forum schreiben |
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