Geissler Service
Amazon
Forum für die Fotosysteme von Sony und KonicaMinolta
  SonyUserforum - Forum für die Fotosysteme
von Sony und KonicaMinolta
 
Registrieren Rund ums Bild Galerie Objektiv-Datenbank Kalender Forenregeln Nützliches

Startseite » Forenübersicht » Kreativbereich » Vor der Aufnahme » Recht: Fotografiert werden ohne Veröffentlichung
Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 07.07.2015, 17:33   #1
Adabi
 
 
Registriert seit: 02.10.2013
Beiträge: 40
Recht: Fotografiert werden ohne Veröffentlichung

Hallo

Am Wochenende hatten wir eine kleine Diskussion. Dabei stand folgende Behauptung im Raum: Ist es erlaubt Menschen zu fotografieren, gleich ob als unabsichtlicher Teil des Motivs oder absichtlich? Es ging ausschliesslich um private Fotografie - ohne - Veröffentlichung oder kommerzielle Nutzung. Zunächst waren wir uns sicher, dass das erlaubt ist. Aber je länger wir diskutierten, desto unsicherer wurden wir. Ich fasse das mal so zusammen:

1. Private Fotografie eines Ortes. Keine Veröffentlichung. Menschen sind mit drauf. Das ist erlaubt. Da waren wir uns noch einig.

2. Private Fotografie eines Ortes. Keine Veröffentlichung. Jemand kommt und bittet darum, nicht fotografiert zu werden. Da waren wir uns schon weniger einig. Unabhängig von der Frage der Höflichkeit.

3. Private Fotografie einer fremden Person im öffentlichen Raum. Keine Veröffentlichung. Vermutlich verboten. Aber letztlich nicht zu kontrollieren wo praktisch jeder 2. ein Gerät mit Kamerafunktion dabei hat.

4. Private Fotografie einer fremden Person ohne Gesicht oder andere identifizierbare Merkmale. Keine Veröffentlichung.
"Bitte Fotografieren Sie nicht meinen Arm"
Wir glauben, dass das erlaubt ist - sofern niemand seinen Namen und Adresse auf den Arm tätowiert hat.

Was ist nun von den 4 Punkten erlaubt und was nicht?

Beste Grüsse
Ad
Adabi ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links
Alt 07.07.2015, 17:42   #2
Knipseknirps
 
 
Registriert seit: 30.10.2005
Ort: Berlin
Beiträge: 1.233
Gute Frage.
Mir scheint aber, darüber wird gar nicht sooo gerne nachgedacht.

Wenn ich mir all die (zugegeben tollen) "Menschenfotos" in den Foren anschaue, kann ich mir nicht vorstellen, dass die Leute tatsächlich immer (vor allem nicht vorher!) gefragt wurden, ob eine Nutzung gestattet wird...

Leider versage ich mir durch Höflichkeit (oder Respekt) allzu oft die schönsten Fotomotive...!
Aber mit dem inneren Auge habe ich das Foto schon im Kasten gehabt !

Bin auf die wirklichen Antworten gespannt - mein Kommentar war ja keine, Sorry!
__________________
Gruß, Jörg

"12 gute Bilder im Jahr, das wäre ein Traum…" (Ansel Adams)
Knipseknirps ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.07.2015, 18:08   #3
der_knipser
 
 
Registriert seit: 01.04.2008
Ort: Drabenderhöhe
Beiträge: 10.671
Zitat:
Zitat von Adabi Beitrag anzeigen
Am Wochenende hatten wir eine kleine Diskussion.
Was war Grundlage der Diskussion? Wenn es ums Recht geht, wäre es sinnvoll, sich die Gesetzestexte mal zu Gemüte zu führen, und sich nicht nur auf das Bauchgefühl zu verlassen.

Zitat:
Dabei stand folgende Behauptung im Raum: Ist es erlaubt Menschen zu fotografieren, gleich ob als unabsichtlicher Teil des Motivs oder absichtlich?
Eine Frage ist keine Behauptung.

Zitat:
... Was ist nun von den 4 Punkten erlaubt und was nicht?
Die beschriebenen Umstände reichen nach meiner Meinung nicht für eine eindeutige Antwort, und die Gesetzestexte sind für einen juristischen Laien nicht immer verständlich.
Ich könnte hier mein Halbwissen oder meine persönliche Meinung zum Besten geben, aber damit sind die Fragen auch nicht rechtssicher beantwortet. Ich bin jedenfalls nicht in allen Punkten eurer Überzeugung.
__________________
Gruß
Gottlieb
der_knipser ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.07.2015, 18:52   #4
meshua
 
 
Registriert seit: 08.08.2005
Ort: Ocean Ave, San Francisco, CA 94112
Beiträge: 5.473
Zitat:
Zitat von der_knipser Beitrag anzeigen
Wenn es ums Recht geht, wäre es sinnvoll, sich die Gesetzestexte mal zu Gemüte zu führen, und sich nicht nur auf das Bauchgefühl zu verlassen.
Der war echt gut. Zwischen den Texten in Gesetztesbüchern und der Rechtssprechung eines Richters liegt das riesige Schlachtfeld der Gummi-Paragraphenverdreher und -beuger. Das ist die Realität!

Grüße, meshua
__________________
Aktuelle Serie: Eun Kyung - A Late Summer Afternoon || San Francisco | Frankfurt | Hongkong: Google+ * IG * FB
meshua ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.07.2015, 19:54   #5
SuperTex
 
 
Registriert seit: 19.10.2011
Ort: Unterhaching
Beiträge: 330
Hast du noch mehr Stammtischparolen parat?

§§22, 23 KUG und §201a StGB regeln das. Sooo schwer sind die Gesetzestexte nicht zu verstehen.
__________________
Using a DXO test to judge cameras is sort of like using a metronome to measure an orchestral performance of Mozart.
SuperTex ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links
Alt 07.07.2015, 20:08   #6
Knipseknirps
 
 
Registriert seit: 30.10.2005
Ort: Berlin
Beiträge: 1.233
Zitat:
Zitat von SuperTex Beitrag anzeigen
Hast du noch mehr Stammtischparolen parat?

§§22, 23 KUG und §201a StGB regeln das. Sooo schwer sind die Gesetzestexte nicht zu verstehen.
Aha.
Leider ist es trotz vermeintlich klar formulierter Gesetzestexte nicht immer so einfach,
Lebensumstände auch klar einzuordnen; ich wäre da nicht so streng
Eine abweichende Kleinigkeit genügt, und ein "Fall" ist nicht zwingend unter diesem oder jenem Paragraphen zu subsumieren. Da hilft dann nicht nur der reine Gesetzestext, sondern muss u.U. auch schon mal die ursprüngliche Gesetzesbegründung herhalten.

Es gibt außerdem für fast alles die berühmte Grauzone...

Wobei ich als Hobbyfotograf - wie gesagt - nicht auf meinem Recht bestehen sollte, wenn die Höflichkeit etwas anderes gebietet...
Oder?

Die Ausgangsfragestellung/-thematik finde ich jedenfalls legitim
__________________
Gruß, Jörg

"12 gute Bilder im Jahr, das wäre ein Traum…" (Ansel Adams)
Knipseknirps ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.07.2015, 20:19   #7
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.024
Jura ist keine deterministische Wissenschaft - bei nahezu allen Fällen verliert eine Seite und keiner weiß vorher, welche es sein wird.

Späßle!


Dat Ei
__________________


"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
Dat Ei ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 07.07.2015, 21:01   #8
screwdriver
 
 
Registriert seit: 05.12.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 6.404
Zitat:
Zitat von Adabi Beitrag anzeigen
...

2. Private Fotografie eines Ortes.

Keine Veröffentlichung. Jemand kommt und bittet darum, nicht fotografiert zu werden. Da waren wir uns schon weniger einig. Unabhängig von der Frage der Höflichkeit.

Zumindest hier ist doch die Lage sowas von eindeutig:
Ein Foto verbietet sich. Es würde die Persönlichkeitsrechte verletzen.

Grundsätzlich ist es völlig irrelevant, ob ein Foto veröffentlicht wird/ werden solll, oder nicht.

Oder hast du "Fotografie eines privaten Ortes" (Das ist da, wo ich als Fotograf persönlich Hausrecht habe) gemeint?

Das kann auch das gemietete Hotelzimmer sein. Da darf ich ohne Rücksicht auf Verluste Fotografieren und Filmen. Allerdigs muss ich VORHER darauf aufmerksam machen. So dass jeder die Möglichkeit hat, sich dem abgelichtet werden durch Fernbleiben zu entziehen.

Auch darf ich dort, wo ich Hausrecht habe, jedem anderen das Fotografieren erlauben. Untersagt ist es dort nämlich sowieso, so lange ich keine explizite Erlaubnis erteilt habe. Und das betrifft nicht nur die Personenenfotografie an solchen Orten.

Das ist was ganz anderes als "private Fotografie"...

Ich habe den Eindruck, dass eure Diskussionsrunde grundsätzliche Probleme mit der Anwendung und dem Verstehen von Sprache und Texten hat.

Daher war/ ist eure Diskussion von vornherein zum Scheitern verurteilt.
__________________
Gruss aus Berlin, Volker
Es ist ganz einfach, negative Kritik positiv und motivierend klingen zu lassen.
"Schönes Bild" reicht.
screwdriver ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.07.2015, 21:07   #9
BadMan
ehemaliger Moderator
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
Ich habe das schon so verstanden, wie der TO es geschrieben hat, "private Fotografie eines Ortes". Also eine nichtkommerzielle Aufnahme auf öffentlichem Grund. Und zufällig ist eine Person als Beiwerk drauf, die aber nicht fotografiert werden möchte.
Die Frage ist also, darf diese Person nicht fotografieren, wenn sie es nicht möchte.
__________________
Gruß Jörg

Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny)
BadMan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.07.2015, 21:26   #10
der_knipser
 
 
Registriert seit: 01.04.2008
Ort: Drabenderhöhe
Beiträge: 10.671
Zitat:
Zitat von Adabi Beitrag anzeigen
... Private Fotografie eines Ortes...
Präzise Ausdrucksweise ist was anderes, aber genau die ist hier notwendig.
"Privat" verstehe ich so, dass es nicht kommerziell ist, und (vermutlich?) auch nicht veröffentlicht wird. Ist eine Galerie auf einer privaten Homepage auch damit gemeint? Das bleibt hier offen.
"...eines Ortes" kann fast alles einschließen, denn fast alles und jeder befindet sich "an einem Ort". Für die Fotografie ist es aber mitunter von Bedeutung, um was für einen Ort es sich handelt. War "Ort" das verkürzte Wort für eine "Ortschaft"? Das kommt in der Fragestellung leider zu kurz, und das wissen vermutlich nur die, die an besagter Diskussion teilgenommen haben, weil es dort aus dem Kontext hervorgegangen sein wird.
__________________
Gruß
Gottlieb
der_knipser ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links
Antwort
Startseite » Forenübersicht » Kreativbereich » Vor der Aufnahme » Recht: Fotografiert werden ohne Veröffentlichung


Forenregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:13 Uhr.