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Alt 12.07.2009, 18:04   #1
romeotango81
 
 
Registriert seit: 25.02.2009
Ort: Aachen
Beiträge: 66
Mal 'ne Rechtsfrage.

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir ja jemand mit rechtlichem Wissen beiseite stehen. Ich habe mir einen Nodalpunktadapter mit Baumarktmaterialien selbst gebastelt. Und zu guter letzt hab ich diesen mit dem Sony-Alpha verziert.

Inwieweit ist denn das mit dem Markenschutz vereinbar? Ich verfolg mit der Bastelei ja keinerlei gewerbliche Interessen aber Ärger will ich auch nicht unbedingt bekommen.
Oder wär erst ein Veröffentlichen eines Fotos meiner Bastelarbeit problematisch?

Vielleicht kennt sich ja jemand zu diesem Thema aus, ansonsten find ich auch schon eure Meinungen dazu interessant.


Gruß T.
romeotango81 ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 12.07.2009, 18:32   #2
Byronimus
 
 
Registriert seit: 12.08.2006
Ort: Ironien nahe der Sarkastischen Grenze
Beiträge: 1.248
Solange Du ihn nicht als original Sony Zubehör verkaufen möchtest dürfte es kein Problem sein.
__________________
Mög schützen uns des Kaisers Hand vor Groß- Berlin und Zweckverband! (zitat von Emil Müller)
Byronimus ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.07.2009, 19:00   #3
romeotango81

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 25.02.2009
Ort: Aachen
Beiträge: 66
Nein, ich denke das würden schon meine dilettantischen Versuche verhindern. Für mein Gebautes gibt es keinen Markt.
romeotango81 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.07.2009, 10:19   #4
osnposn
 
 
Registriert seit: 12.06.2009
Ort: Südwest
Beiträge: 138
Darf ich mir einen Ferrari-Aufkleber auf meinen Uno bappen, oder ist das dann Urheberrechtsverletzung und Warenfälschung?
osnposn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.07.2009, 09:25   #5
Tom
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
Zitat:
Zitat von osnposn Beitrag anzeigen
Darf ich mir einen Ferrari-Aufkleber auf meinen Uno bappen, oder ist das dann Urheberrechtsverletzung und Warenfälschung?
Vor ein paar Jahren hätte ich ja gesagt, bapp doch drauf, was Dir gefällt.
Aber heutzutage, wo jeder, der bei ebay etwas anbietet und schreibt "kein Ferrari" oder "ähnlich wie LaCoste" sofort Ärger mit den Abmahn-Rechtsverdrehern bekommt, wär ich mit solchen Sachen sehr vorsichtig.
Selbst, wenn Du statt Ferrari nur Ferrero draufschreiben würdest...
Tom ist offline   Mit Zitat antworten
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