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Alt 28.04.2004, 07:38   #1
smeagol
 
 
Registriert seit: 14.01.2004
Ort: Potsdam
Beiträge: 253
Garantiefrage ...

mal was ganz anderes ... ich dachte, dass sich vll. hier damit auskennt (vll. is ja wer anwalt oder arbeitet beim verbraucherschutz oder so ... )
Also - ich hab mit meinem Fahrradhändler ein Problem:
Ich musste vor über drei Wochen mein halbes Jahr altes Rad (NP ~2300€) bei ihm stehen lassen, weil eine Kleinigkeit an der Suntour-Federgabel defekt war (wirklich nur ne Kleinigkeit die mich eig. nich störte.... aber wenns Garantie is - warum sollte ich das dann nicht machen lassen...)
Nun zieht sich das ganze aber schon über mehrere Wochen hin ... und da sich der Händler ja nicht kümmert hab ich mich beim Großhändler, an den er die Gabel geschickt hat, erkundigt bzw. auch direkt bei Suntour Europe (Belgien) - und da sagte man mir, dass die Ersatzteile für die Gabel frühestens am 7.Mai kommen... das ist ja jetzt immer noch mal 'ne ganze Weile....
Jedenfalls hat auch irgendwann der Zwischenhändler mir angeboten (ebenso wie der nette Typ von Suntour) mir 'ne Ersatzgabel zu schicken....
Die liegt jetz beim Händler....
Der sträubt sich aber so ziemlich die auf seine Arbeitskosten einzubauen!!

Das ist jetz mein Problem! Und ich wollte eigentlich nur wissen - falls das hier wer sicher weiß, ob der Händler nicht dazu verpflichtet ist mir Ersatz während der Garantie zu gewähren (bzw. ja nur den Einbau... wenn man so will hab ich den Ersatz ja schon selbst besorgt...)???

OK!
Vielen Dank...

obwohl ich ja eher denke, dass sich keiner meldet ... egal
__________________
"Wenn nichts am Teflon kleben bleibt, wie wird dann Teflon an der Pfanne festgemacht?"
smeagol ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 28.04.2004, 08:13   #2
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.013
Hey smeagol,

eine Reparatur während der Gewährleistungsfrist geht zu Lasten des Verkäufers. Ob die Gewährleistung allerdings auch Verschleißteile umfaßt, bezweifle ich ein wenig. Sonst würde ich nach 23 Monaten meine Reifen beim Autohändler kostenfrei wechseln lassen... Ob in Deinem Fall die Gabel als Verschleißteil zählt, weiß ich nicht. Auf der anderen Seite scheint der Hersteller der Gabel durch die Bereitstellung einer neuen, aber auch der Verkäufer durch die Reklamationsannahme seine Haftung anerkannt zu haben. Dann sollte die wiederum auch die Arbeitszeit umfassen.

Dat Ei
__________________


"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
Dat Ei ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.04.2004, 09:19   #3
PittiPlatsch
 
 
Registriert seit: 10.09.2003
Ort: bei Braunschweig
Beiträge: 153
Wenn ich das richtig verstehe, ist das Fahrrad innerhalb der ersten 6 Monate zur Garantiereparatur abgegeben worden?

Grundsätzlich heißt es
(jedenfalls für mich - und da bestehe ich auch vehement drauf - klappt selbst beim "Blöd"-Markt mit Autoradio, spätestens wenn Mann den Geschäftsführer sprechen möchte)
dass dir in den ersten sechs Monaten (1.) keinerlei Nachteile aus einer Garantiereparatur entstehen dürfen und du (2.) jederzeit so zu stellen bist, als wäre die Garantiesache nicht eingetreten.

zu 1.:
Nachteil: du hast kein Fahrrad. Du könntest dir ein Fahrrad mieten/leihen und die Kosten dem Verkäufer in Rechnung stellen - oder der Verkäufer stellt dir selber ein Fahrrad leihweise für die Dauer der Reparatur kostenlos zur Verfügung.

zu 2.: wäre der Garantiefall nicht eingetreten, hättest du ein Fahrrad... also siehe 1.

Wie bereits gesagt: das Klappt sogar in den roten Märkten, aber meistens doch erst, wenn man etwas bestimmter wird. So habe ich mal ein defektes Autoradio nach fünf Monaten zur Reparatur abgegeben ("das müssen wir aber einschicken... dauert etwa drei Wochen"). Mit dem Vorgestzten (Abteilungsleiter) gesprochen und nett/spassig darauf hingewiesen, dass ich Schadenersatzansprüche stellen werde, wenn ich wegen fehlendem Radio keine Staunachrichten empfangen kann und dadurch in einen Stau gerate, den ich mit Autoradio umfahren hätte... hat auch nichts gebracht. Aber nach "echt Bestimmt werden" gab es dann doch noch eine Einigung und der Service hat sogar noch die Radios getauscht! (ich kann Bestimmt werden wenn ich muss!).
Eigentlich hat der Abteilungsleiter erst gezuckt, als ich das BGB zitiert hatte (ich glaube 833 ?!?).

Es grüßt der sonst doch nette Peter
PittiPlatsch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.04.2004, 11:29   #4
FotoMatthi
 
 
Registriert seit: 21.11.2003
Ort: Jena
Beiträge: 174
Wenn du es wirklich genau wissen willst ruf einfach bei der Verbraucherzentrale an. Die können dir da ganz genau sagen wie die Rechtliche Grundlage ist und was du machen kannst/musst.
FotoMatthi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.04.2004, 13:10   #5
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Hallo Smeagol,
hier geht einiges durcheinander und FotoMatthis Tipp ist der naheliegendste. Du schreibst von Garantie, ohne die Garantiebedingungen zu nennen. Vielleicht meinst Du die gesetzlich geregelte Gewährleistung. Und hier kommt es darauf an, ob Du mit einer Nachbesserung einverstanden warst (vermute ich, da Du es zur Reparatur=Nachbesserung dagelassen hast). Dann ist auch nicht klar, was es war. Der Einbau einer neuen Gabel (Einpassen, Gewinde schneiden) ist recht aufwendig im Verhältnis zum Austausch einer Kleinigkeit, insofern ist die Ablehnung, eine neue Gabel einzubauen, nachvollziehbar. Vielleicht bleibt Dir nur der Weg der Fristsetzung, und da bist Du bei den enstprechenden neutralen Beratungsstellen, die weder Handwerk noch Handel verbunden sind, gut aufgehoben.
__________________
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Alt 28.04.2004, 16:36   #6
smeagol

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 14.01.2004
Ort: Potsdam
Beiträge: 253
naja... das is schon ganz normal ein garantiefall.... den der hersteller jetzt behebt... (ist auch kein defektes verschleißteil - sondern irgendwas anderes) ... im übrigen war die gabel eine woche alt tooll.. grrrr..
das primäre problem ist halt nur, dass der händler mir keine ersatzgabel einbauen will - und das, obwohl das ganze sich eben schon über mehrere wochen hinzieht.
und mit dem chef von meinem händler red ich ja schon die ganze zeit... genau DER is ja mein problem...


hmm... wo genau bei der verbraucherzentrale ruf ichn da an? gibs da was für einzelne städte/bundesländer/deutschland? hmmm....kA
[EDIT: hab grad mal da angerufen.... DAS KOSTET JA WAS!! so'ne dumme auskunft.... dann mach ich das natürlich nich ... das is mir zu blöd! dann muss ich halt weiter selber nachforschen ]

mfg
Robert
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