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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Freitag der 13. Autokauf
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Alt 22.03.2009, 14:59   #1
bjoern.mai@gmx.de
 
 
Registriert seit: 29.06.2006
Ort: Humptrup Nordfriesland
Beiträge: 511
Freitag der 13. Autokauf

hallo
hier mein letztes DejaVu, vielleicht hat ja jemand ein paar Tipps für mich:

ich habe am Freitag, den 13. März einen Vorverkaufsvertrag unterschrieben über einen MB Viano im Wert von 22500.-, 200.- habe ich als Anzahlung geleistet. Der Wagen sollte Ende Kalenderwoche 12 FreiHaus vor unsere Tür geliefert werden ( Berlin-Humptrup ca. 550 KM ), telefonisch war Donnerstag nachmittag abgemacht. Da aber bis 19 Uhr sich niemand von der Firma gemelde thatte, habe ich dort selber angerufen , dort wurde mir gesagt, um 22 Uhr wäre man bei mir zuHause. Ich habe dann darauf hingewiesen, das ich im dunkeln kein Auto kaufe und mir noch nichr einmal den Wagen angucken könnte und habe auch darauf hingewiesen, das ich den Abend zu einer Familienfeier eingeladen bin, also niemand da wäre, sie könnten aber am nächsten Tag gerne vorbeikommen.
Letzter Stand der Dinge: Auto ist nicht da, im Vertrag gibt es eine Klausel die besagt, wenn eine Partei den Vertrag nicht erfüllt, so sind als Strafe 10 % der Kaufsumme fällig. Wie soll ich nun weiter verfahren ???

Danke um Antwort oder Tipps

MfG Björn Mai

P.S. Die Autofirma hat sich nicht wieder gemeldet trotz Nachricht auf eine Handymailbox
__________________
Je weniger der Mensch über etwas weiß , umso leichter verfällt er der hypnotischen Wirkung einfacher Erklärungen
bjoern.mai@gmx.de ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 22.03.2009, 17:27   #2
Ditmar
 
 
Registriert seit: 28.09.2003
Ort: D 10557 Berlin Moabit
Beiträge: 16.953
Tips habe ich keine, aber was für komische Geschäfte werden denn da gemacht.
Ein Aurtokauf ist irgendwo auch Vertauenssache, und von daher würde ich nie solche Geschäfte machen.
__________________
mit einem Gruß von einem Dithmarscher aus dem Zentrum Berlins (Moabit)
Ditmar
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Alt 22.03.2009, 17:57   #3
binbald
 
 
Registriert seit: 24.12.2005
Beiträge: 7.536
Hört sich interessant an:
. "Ende Kalenderwoche": die haben ja noch Zeit bis heute abend (haben wir gerade KW12?)
. "telefonisch ausgemacht": zählt nur wenig, ausschließlich was im Vertrag drin steht
. vielleicht waren die Donnerstagnacht da, Du aber nicht: Streitfall, kommt drauf an, was im Vertrag steht; Telefonabsprache ist kein Bestandteil des Vertrags
. 10% ist ein Haufen Holz und so wie die Autofirmen derzeit mit Rabatten um sich werfen, würde ich das durchaus probieren. Kann aber langwierig werden und ist nicht ohne RA mit intimer Kenntnis des Vertrags (und der damit zusammenhängenden Dokumente) durchsetzbar.
. weiteres Vorgehen: heute noch abwarten, Montag früh anrufen, gleichzeitig Brief abschicken; Zusatzkosten, falls entstanden (Mietwagen), geltend machen, um Erklärung bitten und Lieferung neu ausmachen. Wenn die Lieferung neu ausgemacht ist, auf die Nichtvertragserfüllung hinweisen - aber nur, wenn Du Dir wirklich sicher sein kannst, dass die vorliegt (im Zweifelsfall RA fragen, kostet bloß ein paar Euro)

@Ditmar:
wieso ist das ein "komisches" Geschäft?
Das einzige, was mir merkwürdig vorkommt, ist die geringe Höhe der Anzahlung, ansonsten halte ich das für normal (wenn ich alles richtig verstanden habe)
__________________
Gruß,
Michael
binbald ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.03.2009, 20:34   #4
Gordonshumway71
 
 
Registriert seit: 03.09.2005
Beiträge: 6.784
Wurde denn im Vertrag die Uhrzeit der Lieferung genannt ?

Ansonsten bist evtl. Du der Vertragspartner, der nicht erfüllt hat. Dann kannst Du noch 10 % bezahlen.

Ich finde auch, daß das ein komisches Geschäftsgebaren ist und die geringe Anzahlung kommt mir auch spanisch vor. Wenn Du Pech hast, bist Du die 200 Piepen + die 10 % los.

Hast Du mal geschaut, ob es da noch andere Fälle ähnlicher Art gibt ?

War das ein MB-Vertragshändler oder ein Gerauchtwagenhändler ?
__________________
„Wenn du etwas edles und schönes machst, das unbemerkt bleibt, sei nicht traurig. Denn die Sonne ist jeden Morgen ein schönes Schauspiel und dennoch schläft der Großteil des Publikums noch.“ - John Lennon -
Gordonshumway71 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.03.2009, 21:01   #5
bjoern.mai@gmx.de

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 29.06.2006
Ort: Humptrup Nordfriesland
Beiträge: 511
so, ich habe einen Kaufvorvertrag unterschrieben:
- der Verkäufer verpflichtet sich, den Wagen Ende KW 12 kostenfrei zu überführen
- endgültiger Kaufvertrag bei Übergabe
- Vertragsstrafen: Im Falle der Nichterfüllung der Verpflichtungen des Käufers oder Verkäufers, sprich Rücktritt wird eine Vertragtsstrafe in Höhe von 10 % fällig
- es ist kein Vertragshändler
- auf dem Vorvertrag steht nur Firmenname und Adresse, keine Steuernummer
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bjoern.mai@gmx.de ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 22.03.2009, 21:11   #6
DonFredo
Moderator
 
 
Registriert seit: 28.11.2003
Ort: Frankfurt (Oder) als Ex-Berliner
Beiträge: 16.508
Zitat:
Zitat von bjoern.mai@gmx.de Beitrag anzeigen
...- Vertragsstrafen: Im Falle der Nichterfüllung der Verpflichtungen des Käufers oder Verkäufers, sprich Rücktritt wird eine Vertragtsstrafe in Höhe von 10 % fällig
- es ist kein Vertragshändler
- auf dem Vorvertrag steht nur Firmenname und Adresse, keine Steuernummer
Der erste Teil ist ja noch OK, der Rest klingt aber nicht besonders vertrauenserweckend....

Mal nach den "Händler" Papa Google befragt

Wenn da nichts vernünftiges rauskommt, dann dürften 200 € futsch sein...
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LG
Manfred

...der nun über 15 Jahre mit einer knipst... Current Status: Ge-Boostert

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DonFredo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.03.2009, 21:27   #7
Gordonshumway71
 
 
Registriert seit: 03.09.2005
Beiträge: 6.784
Zitat:
Zitat von DonFredo Beitrag anzeigen
Wenn da nichts vernünftiges rauskommt, dann dürften 200 € futsch sein...
Wenns nur dabei bleibt und der Händler nicht noch die 10 % einfordert, geschweige denn die Kosten für die nicht erfüllte Überführung.....dann sind die 200 noch glimpflich davongekommen.

Du solltest Dich auf alle Fälle schon mal nach einem guten Anwalt umsehen.

Klingt nicht gut, das Ganze....
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Alt 22.03.2009, 21:44   #8
binbald
 
 
Registriert seit: 24.12.2005
Beiträge: 7.536
Zitat:
Zitat von bjoern.mai@gmx.de Beitrag anzeigen
so, ich habe einen Kaufvorvertrag unterschrieben:
- der Verkäufer verpflichtet sich, den Wagen Ende KW 12 kostenfrei zu überführen
- endgültiger Kaufvertrag bei Übergabe
- Vertragsstrafen: Im Falle der Nichterfüllung der Verpflichtungen des Käufers oder Verkäufers, sprich Rücktritt wird eine Vertragtsstrafe in Höhe von 10 % fällig
- es ist kein Vertragshändler
- auf dem Vorvertrag steht nur Firmenname und Adresse, keine Steuernummer
Ich hoffe mal, dass das nur eine oberflächliche Zusammenfassung in Deinen eigenen Worten ist und nicht tatsächlich der komplette Inhalt des Vorvertrags. In letzterem Falle wäre das schon grob leichtsinnig; z.B. "sprich Rücktritt" - was soll das heißen? die Nichterfüllungsklausel muss viel präziser umschrieben werden. So wie Du es schreibst, bist fast nur Du derjenige, der das Risiko trägt.

Aber halb so schlimm - ich würde jetzt erst mal nicht die Pferde scheu machen, sondern morgen abwarten. Vielleicht ist ja auch wirklich nur etwas dazwischen gekommen, Krankheit, Tod der Oma, oder sonstwas.
Kümmere Dich morgen mal drum, nimm einen Zeugen (nicht Verwandtschaft) zum Telefongespräch dazu, sage das auch, schreib ein Protokoll mit Euren Unterschriften und gib ihm eine angemessene Frist den Vertrag zu erfüllen. Man muss nicht unbedingt das Schlechteste befürchten.

Bisher ist es nur ärgerlich und nervenaufreibend, aber noch ist kein echter Schaden entstanden. Der Sohn einer Kollegin macht auch nichts anderes als solche Autos nach Käufen und Dienstfahrten quer durch Deutschland und Europa zu überführen...
__________________
Gruß,
Michael
binbald ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2009, 21:35   #9
bjoern.mai@gmx.de

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 29.06.2006
Ort: Humptrup Nordfriesland
Beiträge: 511
so, morgen geht der Deal wohl über die Bühne, die Jungs aus Berlin ( der Chef wars wohl selber, der den Wagen abends längsbringen wollte und wieder umkehren mußte )
waren heute kooperativ und morgen Treffen wir uns in Kiel zur Übergabe ( sonst bekommen wir den Wagen erst Mittwoch ).
Damit sollte das leidige Thema fast 3 Monate ohne Privatauto ( bei 3 kleinen Kindern der Horror ) beendet sein, natürlich fällt der Kauf des Vianos fast zusammen mit dem Reparaturende meines Mazda MPV, der ja Anfang Januar einen Motorschaden hatte.
So haben wir dann in 2 Wochen 2 Autos, mal sehen, welches bleiben darf, der Mercedes muß sich noch bewähren.

Danke nochmal für Eure Tipps und Gedankengänge

Grüße aus Nordfriesland
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Alt 23.03.2009, 22:07   #10
DonFredo
Moderator
 
 
Registriert seit: 28.11.2003
Ort: Frankfurt (Oder) als Ex-Berliner
Beiträge: 16.508
Zitat:
Zitat von bjoern.mai@gmx.de Beitrag anzeigen
so, morgen geht der Deal wohl über die Bühne, die Jungs aus Berlin ( der Chef wars wohl selber, der den Wagen abends längsbringen wollte und wieder umkehren mußte )
waren heute kooperativ und morgen Treffen wir uns in Kiel zur Übergabe ( sonst bekommen wir den Wagen erst Mittwoch )...
Man soll ja nicht schlechtes Reden, aber ich würde hier nur mit einer "kleinen Schutztruppe" auftauchen, weil doch bestimmt Barzahlung bei der Übergabe erfolgen soll...

Rd. 45000 DM sollte man nicht unbedingt in der Tasche haben...

Mir persönlich wäre so ein Autokauf etwas zu spekulativ.

Will's Dir ja nicht vermiesen, aber ich würde sehr, sehr vorsichtig sein...
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Manfred

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