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#1 |
Registriert seit: 09.03.2006
Ort: Spelle
Beiträge: 66
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Welches Datum maßgeblich für Garantieleistung?
Vielleicht kennt sich jemand damit aus und kann mir einen Rat geben.
Hintergrund ist folgender: Habe meine 7D vor Ablauf der Garantie nochmals zu Runtime geschickt, da sie ein paar kleinere Macken hat (Auslöseblockierung bzw. Aufhängen, Abstürzen und ein paar defekte Pixel) und ich diese beheben lassen wollte. Diese Problemchen gab es auch schon etwas länger, und ich muß zugeben auch zu lange gewartet zu haben. Jedenfalls habe ich das Paket am 16.2. bei der Post abgegeben. Kaufdatum war der 17.2. Nun bekam ich einen Brief von Runtime mit einem Kostenvoranschlag und Auftragsdatum 21.02. Besteht denn nicht der Garantieanspruch trotzdem auch wenn sie das Paket erst später entgegengenommen bzw bearbeitet haben, da der Defekt ja nachweislich innerhalb der Garantiezeit vorhanden war? Ich werde jedenfalls Montag dort mal anrufen und meine Sichtweise schildern. Wie seht Ihr die Sache? |
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