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Registriert seit: 15.01.2005
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Walimex-Blitzgerät in Gewährleistung - Ist so etwas zulässig?
Ich hab da mal eine Frage: Wir nutzen im Studio untern anderem Walimex-Blitzköpfe.
Diese scheinen gerne kaputt zu gehen, der erste explodierte vor ca. einem Jahr nach zweiwöchigem Besitz während eines Shootings. Foto Walser hat sich damals etwas schwer gestan, nach ca. 6 Wochen war die Angelegenheit aber letztendlich zu unserer Zufriedenheit geregelt. Nun ist uns ein weiterer Blitzkopf mit leisem Schmurgeln und etwas Rauch "verreckt". Der hat immerhin ein gutes Jahr geschafft. Wir haben daraufhin Foto Walser informiert und um Vorgaben für die Gewährleistungsabwicklung gebeten. Darauf teile uns Foto Walser folgendes mit: Zitat: Ihr Produkt unterliegt der 2-jährigen Gewährleistung (BGB §438) Nach Ablauf von 6 Monaten liegen Sie in der Beweispflicht, dass der Mangel an der Ware bei Übergabe schon vorhanden war (BGB §476). Leider sind diese 6 Monate bereits überschritten. Aus Kulanz, um Ihnen die Beweispflicht zu ersparen, können wir Ihre Ware gegen eine Pauschale von 29,95 € pro Artikel instand setzen. Zitat Ende. Wir haben dem dann wiedersprochen, und darauf hingewiesen, dass wir das Gerät auschließlich bestimmungsgemäß eingesetzt haben und die Ursache des Defektes eher in mangelhaften Bauteilen inerhalb des Gerätes zu suchen sei. Und auf Prüfung des Gerätes bestanden. Heute kam nun die Eingangsbestätigung mit nahezu identischem Text und der freundlichen Aufforderung, einen Betrag von 39,95€ als Kulanz-Reparaturpauschale zu zahlen. Ansonsten würde uns das Gerät innerhalb von drei Wochen unrepariert zurückgesendet. Auf unsere Rückfrage hin wurde die Reparaturpauschale dann wieder auf 29,95 € gesenkt, es sei ein Tippfehler gewesen. Der allerdings zwei Mal im Text vorkam. Interessant ist auch folgende Aussage: Zitat: Sollte der Warenwert unter 39,95€ liegen, so bitten wir Sie, ein neues Produkt in unserem Shop zu erwerben. Wir würden uns freuen, wenn Sie unser Kulanzangebot annehmen und sorgen selbstverständlich für eine zügige Abwicklung. Andernfalls behalten wir uns vor, den Artikel nach 3 Wochen zum 02.05.2007 an Sie zurück zu senden. Zitat Ende. Ist so ein Vorgehen eigentlich rechtlich zulässig? Bei einem durchgeschmorten Bauteil auf der Platine? So wies es aussieht, werden alle Gewährleistungsansprüche, die älter als 6 Monate sind, von Foto Walser pauschal mit einer derartigen "Kulanz-Pauschale" bedacht. Wir haben uns jetzt mal unter deutlichem Vorbehalt für diese "Pauschale" entschieden...sind natürlich sehr verärgert. Hat einer von euch schon einmal ähnliches erlebt oder mit einem anderen Händler ähnlich schlechte Erfahrungen gemacht?
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Mein Schloss, mein Rolls, meine Jacht, meine Geliebte, meine Kamera, meine Objektive....;-) Aber das einzig wichtige: Meine Bilder: http://home.fotocommunity.de/wild_und_wild |
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