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Registriert seit: 05.06.2005
Ort: Netphen
Beiträge: 2.442
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Rechtslage bei Gewährleistungsfällen
Hallo zusammen und frohes neues Jahr!
Was meine D7D angeht, ist das neue Jahr bislang noch nicht sonderlich 'froh'. Error58 innerhalb der Gewährleistung. Ich hatte sie deshalb am 23.11.2006 per Post auf die Reise zum Händler digital-versand.de geschickt. Laut Track&Trace ist sie dort am 27.11.2006 angekommen. Meine letzte Erkundigung zum Stand der Dinge kurz vor Weihnachten ergab, daß die Kamera wohl noch im Retoureneingang sein müsse und noch nicht bearbeitet sei... ( ![]() Bis heute habe ich immer noch nichts gehört - kann also davon ausgehen, daß die den Hackeschlag noch nicht getan haben. Daher meine Fragen: 1) Welche Fristen müssen bei der Abwicklung eines Gewährleistungsfalles eingehalten werden? 2) Für mich kommt weder eine Auszahlung noch ein Umtausch in eine A100 in Frage. Wie kann ich sicher gehen, daß meine D7D repariert wird? 3) Gibt mir Runtime Auskunft, ob der Händler die Kamera dorthin geschickt hat? Ich hätte nicht schlecht Lust, denen mal richtig Feuer zu machen. Falls ich mit dem Anwalt drohen sollte, müsste ich mir allerdings vorher über die juristischen Grundlagen klar sein. Ich will ja keine Lacher sondern eher Schlottern hervorrufen.
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Gruß, Tobias
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