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Startseite » Forenübersicht » Kamera und Technik » Sony A-Mount Kameras » Garantie auf ausgetauschte Dynax 7D
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Alt 06.01.2007, 11:47   #1
cf1024
 
 
Registriert seit: 19.02.2006
Ort: Kassel
Beiträge: 5.114
Garantie auf ausgetauschte Dynax 7D

Moin Forum,
schön dass man wieder ein Zuhause hat.

Nachdem der 58er bei meiner Kamera immer mal wieder auftritt, überlege ich, sie dann doch mal nach Bremen zu schicken. Bin mir nicht sicher, wann ich sie hinschicken soll/will. Hat von euch jemand eine Ahnung wie es sich mit der Garantiezeit bei ausgetauschten Geräten verhält?

Meine erste D7 habe ich am 12.03.2006 gekauft. Am 16.06.2006 habe ich sie dann mit defektem AS nach Bremen geschickt. Am 22.06. habe ich, da die Kamera von Minolta nicht repariert werden konnte, im Austausch eine Maxxum 7D bekommen. Die Garantierkarte der von mir gekaufen Kamera wurde von Minolta einbehalten. Als Nachweis das die Kamera ausgetauscht wurde, habe ich die Reparaturrechnung mit dem Hinweis "Achtung: Neue Gerätenummer!"
Beginnt die Garantiezeit für die Maxxum nun ab dem 22.06.2006 oder läuft die Garantiezeit am 12.03.2007 ab.

Ich hoffe ich habe mich verständlich genug ausgedrückt.
Gruß
Klaus
cf1024 ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 06.01.2007, 12:02   #2
ManniC
 
 
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Bottrop
Beiträge: 26.177
Moin Klaus,

was Deine Garantiefrage betrifft hab ich spontan keine Ahnung - ich würde sicherheitshalber vor dem 12.3. reagieren. Wenn hier zu lesen ist dass wieder ERR58-Ersatzteile verfügbar sind.

Nichtsdestrotrotz gilt ja auch noch die Gewährleistung - und zum Handling des ERR58 steht ja noch ein grundsätzliches Statement von Sony aus.
__________________
VLG: Manni
ManniC ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.01.2007, 13:32   #3
Hellraider
 
 
Registriert seit: 31.05.2004
Ort: D-NRW
Beiträge: 2.333
Erfolgen Reparaturen ist gemäß den KM-Bestimmungen keinerlei Garantieverlängerung durch einen Austausch/Reparatur gegeben, d.h. der Garantiezeitraum wird dadurch nicht verlängert.
__________________
Gruß aus NRW

Stefan
Hellraider ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.01.2007, 14:22   #4
cf1024

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 19.02.2006
Ort: Kassel
Beiträge: 5.114
Na dann ist ja alles klar.
Ende Februar gehts dann nach Bremen.
cf1024 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.01.2007, 14:31   #5
jrunge
 
 
Registriert seit: 14.01.2004
Ort: Region Hannover
Beiträge: 9.544
Zitat:
Zitat von Hellraider
Erfolgen Reparaturen ist gemäß den KM-Bestimmungen keinerlei Garantieverlängerung durch einen Austausch/Reparatur gegeben, d.h. der Garantiezeitraum wird dadurch nicht verlängert.
Gilt bei einem Austausch der Kamera ohne Wissen des Händlers eigentlich noch dessen Gewährleistungspflicht für ein Produkt (die Austauschkamera), das er ja gar nicht verkauft hat?
__________________
Gruß Jürgen
Wir müssen mal reden... Krolop&Gerst
jrunge ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 06.01.2007, 17:28   #6
Hellraider
 
 
Registriert seit: 31.05.2004
Ort: D-NRW
Beiträge: 2.333
Meiner Meinung nach: Ja, da die "neue" Kamera ja als Ersatz für die "alte" herhalten muss, d.h. die Garantie bzw. Gewährleistung läuft ganz normal weiter (auch wenn man jetzt einen andere Kamera hat).

Dafür gilt (meiner Meinung nach): Kamera muss über den Verkäuer eingeschickt werden.

Das (mit der Garantie) kann ich aber leider nicht mittels Fakten unterlegen, aber so lese ich das aus den Bestimmungen raus. Das man durch den Austausch der Kamera mit der Garantie/Gewährleistung wieder bei 0 anfängt, dürfte wohl jedem einleuchten. Das die Garantie/Gewährleistung durch den Austausch völlig entfallen darf, dürfte auch jedem klar. Bleibt also nur noch der Mittelweg: Die Garantie/Gewährleistung läuft ganz normal weiter.

Die Hersteller schreiben ja selbst, das diese wahlweise Reparatur, Austausch oder Erstattung machen. Davon wird die eigentlich Garantie/Gewährleistung nicht beeinträchtigt (ausser bei der Erstattung natürlich )
__________________
Gruß aus NRW

Stefan
Hellraider ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.01.2007, 17:40   #7
jrunge
 
 
Registriert seit: 14.01.2004
Ort: Region Hannover
Beiträge: 9.544
Zitat:
Zitat von Hellraider
Dafür gilt (meiner Meinung nach): Kamera muss über den Verkäuer eingeschickt werden.
...
Das sehe ich auch so, aber meine Frage war ja: was passiert mit der Gewährleistung, wenn die Kamera während der 1-jährigen Herstellergarantie nicht über den Händler zum Service geht und dann vom Service ausgetauscht wird. Also der Händler weiß gar nichts von diesem Vorgang.
__________________
Gruß Jürgen
Wir müssen mal reden... Krolop&Gerst
jrunge ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.01.2007, 19:16   #8
Hellraider
 
 
Registriert seit: 31.05.2004
Ort: D-NRW
Beiträge: 2.333
Wenn er sich stur stellt, hat derjenige (der die Kamera selbst verschickt hat) ein Problem.

Andersrum kann man dem Händler ja auch versuchen klarzumachen, dass er dadurch Zeit und Kosten gespart hat. Ob der Händler sich dann darauf einlässt ist eine andere Sache.
__________________
Gruß aus NRW

Stefan
Hellraider ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.01.2007, 19:56   #9
RainerV
 
 
Registriert seit: 22.02.2006
Beiträge: 11.388
Ich denke Stefan hat recht. Ich habe mal von einem Fall gehört, da hat der Hersteller das Gerät im Rahmen der Garantie ausgetauscht. Später trat an dem ausgetauschten Gerät ein Schaden heraus. Der Händler sagte - in gewisser Weise ja durchaus zurecht - daß er das Gerät nicht kenne und es auch nicht über ihn bezogen worden sei und er lehnte die Gewährleistung für dieses ihm unbekannte Gerät ab. So ganz unverständlich ist das auch nicht, wenn man es sich mal genau überlegt.

Streng genommen sollte man also wohl auch während Garantiefrist über den Händler gehen. Ich gehe mal davon aus, daß der in der Regel keine Einwände haben wird. Und wenn doch, dann muß er sich halt um die Fehlerbehebung kümmern.

Rainer

P.S. Meines Wissens hat das dan übrigens absolut kostenlos für den Kunden geschehen, so daß auch evtl. Versandkosten zu Lasten des Händlers gehen müßten.
RainerV ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2007, 10:10   #10
dbhh
 
 
Registriert seit: 28.02.2005
Beiträge: 2.830
Zitat:
Zitat von RainerV
(...) Der Händler sagte - in gewisser Weise ja durchaus zurecht - daß er das Gerät nicht kenne und es auch nicht über ihn bezogen worden sei und er lehnte die Gewährleistung für dieses ihm unbekannte Gerät ab. So ganz unverständlich ist das auch nicht, wenn man es sich mal genau überlegt.(...)
Nein, Verständnis kann ich für die Haltung des Händler nicht aufbringen. Die Differenzierung Garantie/Gewähr ist eine reine Rechts-Definition. Faktisch handeln (reparieren) kann der Einzelhandel sowieso in den seltensten Fällen. Er ist nur Erfüllungsgehilfe. Dies war auch schon v.o.r Gewährleistugszeiten so.
Es ist traurig, wenn er seinen Kunden (mit KoMi Austausch-Beleg) so behandelt. Er kann so handeln, weil sich der Rechtsweg für den Kunden bei diesem geringen Streitwert nicht lohnt. Man könnte unterstellen, das dies die Motivation des Händlers ist.
Nur: der Händer würde mich kein zweites Mal als Kunde begrüßen, selbst wenn die Preise verlocken.

Gruß
__________________
dbhh
dbhh ist offline   Mit Zitat antworten
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