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Alt 09.08.2006, 19:50   #1
kay
 
 
Registriert seit: 05.04.2004
Ort: D-41540 Dormagen
Beiträge: 603
Lizenzgebühr für Fotografen

Aus einem juristischen Newsletter, den ich abonniert habe, hier Hinweis auf ein aktuelles Urteil, das vielleicht für den einen oder anderen unter uns interessant sein könnte:
Zitat:
Wird bei der Verwendung eines fremden Fotos der Bildquellenachweise unterlassen,
steht dem betroffenen Fotografen eine Verdoppelung der Lizenzgebühr zu.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 9. Mai 2006 - I-20 U 138/05
(Für mich nicht so aufregend, weil das doppelte von nix ist nix)

Bon Dimage,
Kay
kay ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 10.08.2006, 13:41   #2
Dsign
 
 
Registriert seit: 19.11.2004
Ort: CH-5621 Zufikon
Beiträge: 222
Ein bisschen von Allem ist wie viel von Nix!

Das ist schon so und sagt eigentlich nichts aus. Das ist aber doch gang und gäbe bei diesen Winkeladvokaten....
Dsign ist offline   Mit Zitat antworten
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