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#1 |
Registriert seit: 19.03.2006
Ort: Münster
Beiträge: 1.618
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Heul! Zahlendreher in der Kontonummer!
Heul
![]() Da warte ich seit vier Tagen auf dies um gerade festzustellen das ich bei der Zahlung einen Dreher in der Kontonummer fabriziert habe! ![]() Das ist mir ja noch nie passiert. Meine Bank ist die Sparda, die Bank des Verkäufers die Deutsche. Wie ich die Läden kenne, werden die erstmal eine Woche brauchen um mir die Kohle zurückzuschicken. Meine Bank kann auf telefonische Auskunft hin nix machen. Die Bank des Zahlungsempfängers gibt mir keine Auskünfte. Maaaaamaaaa!! ![]() P.S.: Was ist wenn es die falsche Kontoverbindung wirklich gibt?? Haben wir eigentlich einen Bänker unter uns? Schnief |
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#2 | |
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
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Re: Heul! Zahlendreher in der Kontonummer!
Zitat:
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Gruß Jens |
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#3 |
Themenersteller
Registriert seit: 19.03.2006
Ort: Münster
Beiträge: 1.618
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Hallo Jens,
nun die Überweisung ist bei mir ja schon drei Tage raus, da kann die absendende Bank wohl nix mehr machen. Morgen versucht der Empfänger noch mal seine Bank anzurufen, um da noch was geradezubiegen. Ich will mein Objektiv!! ![]() Rainer |
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#4 | |
Registriert seit: 06.05.2004
Ort: Freital/Dresden
Beiträge: 2.846
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Re: Heul! Zahlendreher in der Kontonummer!
Zitat:
![]() Die Situation ist die: Sollte es die falsche Kontonummer tatsächlich geben, wird das Geld wohl erstmal dahin gehen. Erst bei größeren Summen wird auch der Name gegengeprüft (muß ja dann auch manuell erfolgen). In dem Falle wäre die Lage verzwickt und könnte wohl erst durch Reklamationen entwirrt werden. Im schlimmsten Falle landet das Geld bei nem armen Schlucker, welcher es gleich abhebt und weg isses erstmal. Dann würde sich die Sache sicher ne gaaanze Weile hin ziehen... Es könnte aber auch sein, das es die Kontonummer tatsächlich nicht gibt. Dann wären zwei Möglichkeiten denkbar: Erstens wird nun nach dem Namen gesucht und somit höchstwahrscheinlich der richtige Empfänger mit dem Geld beglückt. Dann wäre ja alles gut - mußt Du nur mal den Verkäufer fragen. Oder zweitens, die Nummer wird als falsch identifiziert und es wird nicht manuell gesucht (könnte ich mir bei der Deutschen Bank vorstellen, da einfach zuuu großes Haus...). Dann geht das Geld über die ganzen Zwischenstationen (LZB z.B.) wieder zurück zur Sparda. Sowas müßte aber innerhalb einer Woche durch sein. Fazit: Noch kann Alles o.g. passieren... ![]() PS: Ein Rückruf einer Überweisung muß schnell erfolgen - d.h., das das Geld noch nicht beim (vermeintlichen) Empfänger gebucht sein darf. Nach 4 Tagen haste da keine Chance. Teuer ist es meist auch noch.
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Freundliche Grüße D ![]() Unsere kleine Fotorunde ::: Unsere kleine Bilderschau |
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#5 |
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: D-40699 Erkrath (bei D'dorf)
Beiträge: 1.037
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Überweisungen kann man nicht "zurück" nehmen. Schließlich hast Du wissentlich und willentlich dein Geld überwiesen. Auch der eigentliche Empfänger kann da wenig ausrichten. Du hast den Auftrag ja an Deine Bank gegeben, und die führt den aus..
Wenn das Geld auf ein falsches Konto gehen sollte, hast Du natürlich einen Anspruch auf Rückzahlung, da es keinen Zahlungsgrund gibt. Der Anspruch geht allerdings gegen den irrtümlich erkannten Kontoinhaber, nicht gegen die Bank, die Deinen Auftrag korrekt ausgeführt hat. Normalerweise führt ein Zahlendreher aber dazu, dass Du Geld auf ein nicht existentes Konto überweist. Es gibt dann eine Rücküberweisung der erkannten Bank, die normalerweise keine Kosten verursacht. Du musst dann den Betrag erneut überweisen. Das kostet aber eigentlich "nur" Zeit..
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#6 | |
Registriert seit: 06.05.2004
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Zitat:
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#7 |
Registriert seit: 06.05.2004
Ort: Freital/Dresden
Beiträge: 2.846
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Oder hoch offiziell:
Überweisungsrückrufe Eine Kündigung der Überweisung (umgangssprachlich weiter als Rückruf bezeichnet) muß der Überweisende gegenüber seiner Bank aussprechen. Sofern das Geld noch nicht das Haus verlassen hat, ist das noch relativ problemlos. Ist das Geld bereits unterwegs, so faxt die Bank einen Rückruf an das Institut des Begünstigten. Nach §676g(1)1 ist die Empfängerbank gegenüber dem Begünstigten zur Gutschrift verpflichtet, sobald der Betrag zu dessen Gunsten auf einem Konto der Bank, also zB auch dem LZB-Verrechnungskonto, angekommen ist, wenn nicht vorher eine Kündigung der Überweisung eingegangen ist. Das bedeutet also, daß Kreditinstitute zukünftig Überweisungsrückrufe nur noch beachten dürfen, wenn das Geld noch überhaupt nicht im Haus angekommen ist. War der Überweisungsrückruf vor dem Geldeingang da, ist eine Berücksichtigung noch möglich.
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#8 | ||
Registriert seit: 18.08.2005
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Beiträge: 1.037
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Zitat:
Nach maximal drei Bankarbeitstagen gilt der Betrag als überwiesen und kann dann nicht mehr zurück geholt werden, § 676a (2) und (4) BGB. Es bleibt dann nur der Anspruch gegen den vermeintlichen Begünstigten wegen ungerechtfertiger Bereicherung.
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#9 |
Registriert seit: 06.05.2004
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![]() ![]() ![]() Gruß an den Bankkollegen Terfi! ![]()
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#10 | |
Registriert seit: 18.08.2005
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Zitat:
Und ich denke auch, dass das Geld zurück kommt, weil die falsche Kontonummer nicht vorhanden ist..
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