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Startseite » Forenübersicht » Kamera und Technik » Sony RX- und ZV-1-Serie » Hilfe, Dimage A1 defekt?
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Alt 12.08.2005, 23:57   #1
mhmorles
 
 
Registriert seit: 11.08.2005
Beiträge: 10
Hilfe, Dimage A1 defekt?

Hallo,
ich habe heute meine Dimage A1 (gebraucht) gekauft.
Auf dem Gerät sind noch 1-2 Monate Restgarantie. Die Kamera sieht aus wie neu, und auch das ganze Zubehör is noch in Top Zustand. Der Verkäufer hat bei einem letzten Test keine Fehler finden können.

Ich habe heute die Kamera ausgepackt und ein paar Testbilder gemacht.
Der Fehler ist auf dem Display nur bei dunklen Bildern zu erkennen, aber am Computer sind sie ganz deutlich.

Es ziehen sich "Schlieren" und Streifen quer durchs Bild.
Ich habe schon sämtliche Einstellungen versucht. Auch die Kamera komplett zurückgesetzt, aber nichts ändert sich.

Hier sind die Bilder zu sehen:
http://www.gestalterspielplatz.de/dropbox/A1/

Ich weiß, die Bilder sind grottenschlecht, aber die Streifen dürfen trotzdem nicht da sein (Deutlich in den Tiefen zu sehen)

Das schwarze Bild is bei geschlossenem Objektivdeckel geschossen (2s belichtet). Sieht auch nicht ganz normal aus.

Was würdet Ihr sagen, nach was sieht das aus, Probleme Softwareseitig oder Hardwareseitig? Oder evtl. durch erschütterung entstanden, oder durch wärmeeinfluss?
Soll ich die Kamera bei Minolta einschicken?
Was macht die Versandversicherung? Zahlt die die Reparatur oder den Preis des Gerätes?
Oder soll ich die Kamera einfach dem Verkäufer zurückschicken?

Ich bin verzweifelt, hoffentlich kann mir jemand helfen.

Danke !!!
mhmorles ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 13.08.2005, 00:43   #2
esdeebee
 
 
Registriert seit: 08.02.2004
Ort: Bergneustadt
Beiträge: 268
Nabend,
willkommen im Forum.
Das scheint ein ernsthaftes Problem zu sein. Aber da Du noch Garantie hast, würde ich dem guten Stück einen kleinen Kuraufenthalt in Bremen beim Minolta-Service gönnen.
Das Problem wurde schonmal diskutiert. Hier ist der Thread.
esdeebee ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.08.2005, 08:23   #3
ManniC
 
 
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Bottrop
Beiträge: 26.177
Moin mhmorles,

auch von mir ein "Welcome On Board".

Das sieht auch für mich nach einem "Fall für Bremen" aus.

Aus den EXIF's sehe ich, dass die Cam noch die Firmware-Version 1.00 hat, vielleicht spielst Du vorher noch die aktuelle Version 1.12 auf und schaust nochmal.
__________________
VLG: Manni
ManniC ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.08.2005, 19:36   #4
mhmorles

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 11.08.2005
Beiträge: 10
Danke..

..für die antworten.

Also ich habe die Kamera jetz erstmal meinem Fotohändler gegeben. Der hat den direkten Draht zu Minolta und ruft Montag erstmal an.
Das mit der Firmware habe ich mir auch schon überlegt, aber ich dachte mir, das ich bevor nicht alles geklärt ist, ich erstmal die Finger weglasse.

Mein Fotograf meint, das es sich um einen CCD Fehler handelt, dieser wäre dann nicht mit einem Firmwareupdate zu beheben.

Ich weiß nicht, ob Minolta 8 Wochen vor Garantieende diesen Fehler noch behebt. Mal abwarten ob der Fehler durch äußere Einwirkung oder einfach durch Probleme der Elektronik entstanden ist.

Falls ihr es wollt, halte ich euch auf dem laufenden.

Achja, danke nochmal für die nette Begrüßung
Marco
mhmorles ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.08.2005, 19:41   #5
Sunny
Erleuchter
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 26.668
Re: Danke..

Zitat:
Zitat von mhmorles
Ich weiß nicht, ob Minolta 8 Wochen vor Garantieende diesen Fehler noch behebt. Mal abwarten ob der Fehler durch äußere Einwirkung oder einfach durch Probleme der Elektronik entstanden ist.

Falls ihr es wollt, halte ich euch auf dem laufenden.
Die Garantie läuft bis zum letzten Tag und bitte ja, ich will und andere User sicherlich auch
Sunny ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 13.08.2005, 20:02   #6
HeinS
 
 
Registriert seit: 30.12.2003
Beiträge: 2.388
Hallo
Du hast ja nicht gesagt, wie alt die Kamera ist. Bitte Garantie und Gewährleistung nicht verwechseln. Mir ist im Handelsforum schon mehrmals aufgefallen, dass Kameras diesen und ähnlichen Alters mit "Restgarantie" angeboten wurden. Das ist falsch! Garantie ist bei Minolta nur ein Jahr.
Wenn die Kamera jetzt ca. 22 Monate alt ist, kannst du bei Minolta nur auf Kulanz hoffen. Die Gewährleistung beim Händler ist nicht viel wert, weil du beweisen musst, dass der Fehler schon von Anfang an da war.
__________________
Grüße, Heinz
HeinS ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.08.2005, 20:35   #7
korfri
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 4.256
Hallo mhmorles,

Du hast ein ernstes Problem: Der Händler könnte versuchen, Dich auf Minolta zu vertrösten, und Minolta lehnt die Reperatur auf Kulanz evtl. ab, und dann ist die Gewährleistungsfrist des ursprünglichen Verkäufers (2 Jahre) abgelaufen usw. usw.

Ich empfehle dringend, die Kamera sofort und endgültig zurückzugeben, und das Geld zurückzuverlangen. Kauf Dir dafür lieber eine neue Kamera mit etwas weniger Schnickschnack, abe rmit voller Garantie.

Nur wenn Du den ursprünglichen Eigentümer auf Deiner Seite hast wird es Dir gelingen zu beweisen, daß der Fehler von Anbeginn an bestand, und daher unter die 2-Jährige Gewährleistung des ursprünglichen Verkaufers fällt. Der trägt dann wahrscheinlich Trauer. Aber in jedem Fall würde ich die Kamera an Deiner Stelle an den ursprünglichen Eigentümer bzw. an Deinen Verkäufer sofort zurückgeben und den Kauf rückgängig machen, damit es nicht Dein Problem ist. ...
__________________
Gruß Fritz
korfri ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.08.2005, 10:26   #8
mhmorles

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 11.08.2005
Beiträge: 10
Gewehlleistungspflicht des Verkäufers

Ich hab die Kamera wie gesagt bei meinem Händler. Ich bin schon länger bei Ihm, und mein Vater schon über 30 Jahre. Der setzt sich da schon für mich ein
Ich habe mir auch Gedanken gemacht, und mir überegt das ich die Kamera zurückgeben werde. Ich habe mit meiner Anwältin gesprochen. Sie hat mir erklärt, das jeder Verkäufer, auch Private, nach dem neuen Verkaufsrecht 1 Jahr Gewehrleistungspflicht haben. Es sei denn, Sie sprechen sich ausdrücklich von der Pflicht frei (Deswegen immer dieses blabla bei Ebay).

Ich hoffe das die Rückgabe problemlos von statten geht.
mhmorles ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.08.2005, 09:39   #9
dbhh
 
 
Registriert seit: 28.02.2005
Beiträge: 2.825
Re: Gewehlleistungspflicht des Verkäufers

Zitat:
Zitat von mhmorles
(...) Ich habe mit meiner Anwältin gesprochen. Sie hat mir erklärt, das jeder Verkäufer, auch Private, nach dem neuen Verkaufsrecht 1 Jahr Gewehrleistungspflicht haben. Es sei denn, Sie sprechen sich ausdrücklich von der Pflicht frei (Deswegen immer dieses blabla bei Ebay). (...)
Da hat die Anwältin sicher Recht. Ich will dir ja den Mut nicht nehmen, aber hoffentlich hat die Anwälting auch von Streitwert und Recht durchsetzen gesprochen. Ich würde den gegebenen Tipp "frühzeitige / zügige Rückgabe" nicht so einfach vom Tisch wischen ...

An sonsten: ích wünsche dir, das MINOLTA sich kulant zeigt - egal ob nun 10 oder 22 Monate, 12 Monate Garantie oder 24 Monate Gewähr.

Gruß
__________________
dbhh
dbhh ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.08.2005, 13:46   #10
A2 Freak sein Schatz
 
 
Registriert seit: 06.08.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 235
Normalerweise müßte der Händler auch auf gebrauchte Ware 6Monate Gewährleistung haben, wenn ich jetzt in Einzelhandelsbetriebswirtschaft richtig aufgepasst habe....
Wenn die Kamera aber noch keine 2Jahre alt ist gilt ja sowieso noch die Gewährleistung vom Hersteller. Also ab nach Bremen mit dem guten Stück!
A2 Freak sein Schatz ist offline   Mit Zitat antworten
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