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#1 |
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 16.883
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Darf man das? Stichwort Baurecht
Moin Folks,
bin heute nach der Arbeit kurz zu meinen Eltern gefahren und mich hätte fast der Schlag getroffen, als ich in die Einfahrt eingebogen bin. Unser NachNachbar ist doch tatsächlich auf die Idee gekommen sein Haus grün anzustreichen. Aber kein normales Grün, nein auch kein Grasgrün (wir wären froh wenn es das wäre ![]() Aber Spaß beiseite, meine Frage, kann man in so einem Fall was machen? Mal abgesehen davon, dass wir nicht die direkten Nachbarn sind und wir wohl aus dem Grund schon nicht "einschreiten" können, gibt es zur Farbe eines Hauses irgendwelche Auflagen oder kann jeder seine eigene vier Wände anstreichen wie ihm beliebt? Ich hatte die Kamera leider nicht mit, aber ich kann morgen gerne ein Bild nachliefern, dann wisst Ihr von "welcher" Farbe ich spreche. ![]() |
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#2 |
Registriert seit: 04.02.2004
Ort: MG
Beiträge: 11.388
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Das kommt auf den Bebauungsplan an.
Ich darf nur weisse Wände auf Klinker haben. Was bei Deinen Eltern erlaubt ist, musst Du bei der Kommune erfragen. |
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#3 | |
Themenersteller
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 16.883
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Zitat:
Noch irgendwelche Kommentare und Anmerkungen? Achja, das Bild zeig ich Euch morgen natürlich trotzdem. Es ist eine Augenweide. ![]() |
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#4 |
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 1.732
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Hei Jürgen,
nicht das ich dir etwas raten könnte,aber die Grundideen des Baurechts werden in .de hofftenlich ähnlich sein wie hier in .at. Und da heißt es das es ortsüblich sein muß und das Ortsbild nicht verändern darf. Eingriffsrecht hat hier nur die Gemeinde. Also wenn alle Häuser rot sind, darf nicht eines auf einmal grün werden. Oder wenn die Firste alle paralell zu Straße sind, kann nicht einer auf einmal senkrecht zu Straße sein. Viel Spaß beim Nachbarschaftskrieg ![]() Als ich noch im Fertighausbereich tätig war, haben wir mal einen Kunden gehabt der unbedingt ein rotes Haus wollte und neben der Eingangtür 2 weiße Laternen hängen hatte... Das war ein feines Gelächter, wurde aber von der Gemeinde schnell gekippt, obwohl so bewilligt. HTH
__________________
Gruß Robert |
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#5 |
Registriert seit: 04.02.2004
Ort: MG
Beiträge: 11.388
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Bei uns ist das Vorgegeben, wir wohnen aber auch in einer Art Denkmalschutz: Ich musste einen Antrag für zwei Dachflächenfenster stellen, der Antrag nebst Architektenhonorar war höher als die Kosten für zwei Velux-Fenster.
Wenn es bei Deinen Eltern keine Regelung gibt, musst Du Dich wohl mit dem Kotzgrün abfinden. Gibt es aber eine Regelung, kriegt der Besitzer eine Zeitvorgabe von der Komunne, ansonsten droht Zwangsgeld. Ich freu mich aufs Foto ![]() |
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#6 |
Themenersteller
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 16.883
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Nur zur Aufklärung, wir wollen sicher keinen Krieg hier anzetteln und als nicht direkter Nachbar sind wir auch die Falschen, die hier einschreiten müssten, aber die Farbe ist echt eine Zumutung und vom Wohnzimmerfenster aus herrlich zu betrachten. Mit den direkten Nachbarn hat sich noch kein Gespräch ergeben, vielleicht sind sie zu geschockt.
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#7 |
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 6.295
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Biete ihm doch einfach einen kompletten Neuanstrich an (natürlich nicht ernst gemeint!).
Ich glaube nicht, dass da was zu machen ist. Seit einigen Jahren wird das Baurecht nicht mehr so ganz genau ausgelegt und es wurden viele Vereinfachungen zugelassen. Nimms einfach hin, denn die Geschmäcker sind glücklicherweise verschieden!
__________________
Meine HP |
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#8 |
Moderator
Registriert seit: 28.11.2003
Ort: Frankfurt (Oder) als Ex-Berliner
Beiträge: 16.513
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Hallo Jürgen,
wenn mich mein Kompass nicht trügt, geht's hier um das Bayrische Baurecht... ![]() Hier der passende LINK Unter "F" , wie "Fassade", findet man weitere Info's. Ausschlaggebend wird aber das Baurecht der Gemeinde sein.
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LG Manfred ...der nun über 15 Jahre mit einer ![]() So kannst du das Sonyuserforum und unsere Arbeit unterstützen......Moderationsmodus in Orange |
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#9 |
ehemaliger Moderator
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
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Das scheinen es tatsächlich keinen pauschalen Regelungen zu geben. In dem Neubaugebiet meiner Eltern beispielsweise (Otzenrath-Neu, Garzweiler II) gibt es so gut wie keine Vorschriften bezüglich Farbe, Bauweise etc. Die einzige mir bekannte Vorschrift lautet: keine blauen Dachziegel.
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Gruß Jörg Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny) |
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#10 |
Registriert seit: 02.01.2005
Ort: Zürich
Beiträge: 20
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Ich kann mein Senf zu dieser Geschichte nur aus schweizer Sicht beitragen :-) bei uns ist es so, dass jede Gemeinde selbst Vorschriften aufstellen kann, welche Regeln beachtet werden müssen um das "Ortsbild" zu erhalten. Jedoch muss es sich schon um sehr extreme Vorhaben handeln, dass sie tatsächlich verboten werden (Bsp. eine 15 Meter hohe beleuchtete Plastikstatue eine im Garten; kein Witz!!). Somit wäre es auch für die Gemeinde sehr schwer etwas gegen einen grünen Anstrich zu unternehmen, ausser es würde im Dorf eine Tradition gegen grüne Häuser bestehen...
Gruss Martin |
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