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Startseite » Forenübersicht » Kamera und Technik » Zubehör » CF-Kartenausfall, darf Händler Überprüfungsgebühr verlangen?
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Alt 22.03.2005, 13:09   #1
Tom
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
CF-Kartenausfall, darf Händler Überprüfungsgebühr verlangen?

Hallo,

ich habe nach etwa 4 Monaten einen CF-Kartenausfall.

Darf der Versandhändler während der Garantie/Gewährleistung eine Überprüfungsgebühr verlangen, für den Fall, daß er den Fehler nicht nachvollziehen kann?

Ich höre das zum ersten mal und es erscheint mir irgendwie unseriös...

Gruß
Tom
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Alt 22.03.2005, 13:18   #2
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Ich persönlich würde es für mich mir selbst gegenüber als unseriös empfinden. Um welche Karte handelt es sich denn?
__________________
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Alt 22.03.2005, 13:37   #3
Tom

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
Hallo Horst,
es ist dieses Magicstor-"PLUS"-Microdrive:


Eigentlich sollte es noch kompatibler sein, als die "normale" Ausführung, allerdings scheint es mittlerweile dafür bekannt zu sein, daß es nicht ganz unproblematisch ist.

Mittlerweile weist sogar der Versandhändler auf seiner Internetseite auf Probleme mit Magicstor hin, und empfiehlt deshalb eher die Hitatchi-Microdrives.

Als ich die Karte gekauft habe, gab es den Hinweis aber leider noch nicht...

Gruß
Tom
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Alt 22.03.2005, 13:41   #4
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Hallo Tom,
dann hat er doch etwas ohne Einschränkung verkauft, obwohl es Einschränkungen hätte geben müssen. Ich würde einem solchen Händler anbieten: Nachbessern oder Rücknahme und die Zustimmung zu einer Gebühr verweigern.
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Alt 22.03.2005, 13:49   #5
Tom

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
Hallo Horst,
da bin ich ganz Deiner Meinung.
Nur, gibt es eine gesetzliche Regelung über eine solche "Überprüfungsgebühren"?

Ich bin selbst im Garantie-Bereich tätig, wenn wir sowas mit unseren Kunden (Autoindustrie) machen würde, würden wir keine Aufträge mehr erhalten.
Selbst bei Kunden/Produkten wo über 95% aller Rücksendungen unberechtigt erfolgen (Geräte nachweisbar in Ordnung) haben wir keine Chance auch nur einen Cent für die Prüfung vom Kunden zu bekommen.

Gruß
Tom
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Alt 22.03.2005, 21:31   #6
Hellraider
 
 
Registriert seit: 31.05.2004
Ort: D-NRW
Beiträge: 2.333
Zitat:
Selbst bei Kunden/Produkten wo über 95% aller Rücksendungen unberechtigt erfolgen (Geräte nachweisbar in Ordnung) haben wir keine Chance auch nur einen Cent für die Prüfung vom Kunden zu bekommen.
Genau so und NUR so ist das auch richtig. Der Verkäufer gilt in einem solchen Fall als der Profi. Wie soll ein "Laie" zu Hause beurteilen können, ob tatsächlich ein Defekt oder "nur" eine Unverträglichkeit vorliegt?

In den meisten Fällen ist es aber meist umgekehrt: Der Verkäufer hat weniger Ahnung als man selbst. Auch dann oder besser gesagt gerade dann sollte man auf eine kostenlose Überprüfung bestehen. Da gab es auch glaube ich mal ein Gerichtsurteil aus Karlsruhe drüber, wenn ich mich noch recht erinnern kann.

Dort hieß es, dass es einem Laien nicht "zugemutet" werden kann, einen vermeintlichen technischen Defekt beurteilen zu können und daher der Verkäufer keinerlei Anrecht auf eine "Überprüfungspauschale" habe.
Hellraider ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.03.2005, 21:52   #7
korfri
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 4.256
Wenn die CF-Karte aber erst jetzt ausgefallen ist,
nachdem sie vorher funktioniert hatte, ist es ein
Garantiefall, für welchen der Hersteller zuständig ist.

Wenn Du jetzt also den Verkäufer einspannst,
ihm das Ding schickst, er es zum Hersteller schickt,
dieser es wegen Falschmeldung zurückschicken sollte,
und der Händler es dann wieder Dir schicken muß,
fällt 4x Porto an, was der Händler auslegen muß.
Es ist dann nur logisch, das er das zurück haben möchte.

Nach Ablauf der Garantie hat der Verkäufer aber noch
Gewähr zu leisten. Dann kostet ihn die Sache noch mehr.
Er sollte sich also auch nicht dumm verhalten.
__________________
Gruß Fritz
korfri ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2005, 00:41   #8
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Zitat:
Zitat von Hellraider
Der Verkäufer gilt in einem solchen Fall als der Profi.
Der Verkäufer ist allerdings auf die Angaben des Herstellers angewiesen. Mein Gott, das ist kaufmännisches Risiko und eine Sache mit seinem Lieferanten. Wer solche Fehler, die nicht böswillig zustande kommen, nicht zu seinem Imagevorteil umzudrehen vermag und statt dessen lieber Krümel zählt, verpasst eine verkäuferische Chance. Das muss jeder, der freiwillig in das Haifischbecken "verkaufen" springt, selber entscheiden.
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Alt 23.03.2005, 08:00   #9
Haegar
 
 
Registriert seit: 11.10.2003
Ort: D-60433 Frankfurt
Beiträge: 121
Zitat:
Zitat von korfri
Wenn die CF-Karte aber erst jetzt ausgefallen ist,
nachdem sie vorher funktioniert hatte, ist es ein
Garantiefall, für welchen der Hersteller zuständig ist.
Ich denk' die Karte war erst vier Monate alt?

In den ersten 2 Jahren nach Kauf hat der Händler doch eine Gewährleistungspflicht. Dabei muss er innerhalb der ersten 6 Monate sogar nachweisen, dass der Fehler nicht bereits beim Kauf "angelegt" war.
Wenn ich mein BGB richtig kenne, hast Du auch ein nicht durch AGB-Klauseln abdingbares Wahlrecht zwischen "Beseitigung des Mangels" oder "Lieferung einer mangelfreien Sache" (§ 439 I).

Wenn er die also eine Überprüfungsgebühr andrehen will, mach' von Deinem Wahlrecht Gebrauch und verlange ein mangelfreie Karte.

Jörg
Haegar ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2005, 11:32   #10
Tom

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
Zitat:
Zitat von Hellraider
Zitat:
Zitat von Tom
Selbst bei Kunden/Produkten wo über 95% aller Rücksendungen unberechtigt erfolgen...
Genau so und NUR so ist das auch richtig. Der Verkäufer gilt in einem solchen Fall als der Profi. Wie soll ein "Laie" zu Hause beurteilen können, ob tatsächlich ein Defekt oder "nur" eine Unverträglichkeit vorliegt?
Im Prinzip hast Du Recht.
Wobei die Fälle halt nicht 1:1 vergleichbar sind. 95% unberechtigt ist schon extrem, wobei unsere Kunden (KFZ-Werkstätten) eigentlich Profis sind und sich sicher nur ungern als Laien bezeichnen lassen würden.

Beim Magicstor gehe ich aber davon aus, daß <50% der Reklamationen unberechtigt sind, d.h. die Mehrheit wahrscheinlich berechtigt ist (was man sonst so in den Internetforen hört...)

Zur Unverträglichkeit/Inkompatibilität:
Dafür ist Magicstor mittlerweile ja bekannt.
Aber auch das würde dann doch eine Gutschrift oder Wandlung rechtfertigen (oder etwa nicht?).

Zitat:
Zitat von Hellraider
In den meisten Fällen ist es aber meist umgekehrt: Der Verkäufer hat weniger Ahnung als man selbst.
Das hast Du schön gesagt. ;-)
Genau so ist es nämlich, und beim Versandhandel ganz besonders, da sitzen fast nur Hiwis und ein paar Kaufleute...

Dieser Händler schreibt sogar auf seiner Website, daß technische Beratung nur sehr begrenzt möglich ist.
Wie die selben Leute dann technische Prüfungen durchführen, mag ich mir lieber nicht vorstellen :-(

Zitat:
Zitat von Hellraider
Auch dann oder besser gesagt gerade dann sollte man auf eine kostenlose Überprüfung bestehen. Da gab es auch glaube ich mal ein Gerichtsurteil aus Karlsruhe drüber, wenn ich mich noch recht erinnern kann.

Dort hieß es, dass es einem Laien nicht "zugemutet" werden kann, einen vermeintlichen technischen Defekt beurteilen zu können und daher der Verkäufer keinerlei Anrecht auf eine "Überprüfungspauschale" habe.
Darauf würde ich mich gerne berufen. Wie kann ich dieses Urteil finden? AZ?
Ich würde das dann "beiläufig" mal erwähnen, damit der Händler gleich weiß, wo der Hase läuft... ;-)

Zitat:
Zitat von korfri
Wenn die CF-Karte aber erst jetzt ausgefallen ist,
nachdem sie vorher funktioniert hatte, ist es ein
Garantiefall, für welchen der Hersteller zuständig ist.
Ich habe die Karte erst vor 4 Monaten bekommen und zugegebenermaßen eigentlich so gut wie nie benutzt (war halt nur für Urlaub etc. gedacht).
Wenn ich das richtig verstanden habe, muß der Verkäufer innerhalb der ersten 6 Monate MIR beweisen, daß die Karte in Ordnung ist.
Ich gehe davon aus, daß mir dadurch keine Kosten (außer vielleicht meine eigenen Versandkosten) entstehen dürfen.

Zitat:
Zitat von korfri
Wenn Du jetzt also den Verkäufer einspannst,
ihm das Ding schickst, er es zum Hersteller schickt,
dieser es wegen Falschmeldung zurückschicken sollte,
und der Händler es dann wieder Dir schicken muß,
fällt 4x Porto an, was der Händler auslegen muß.
Es ist dann nur logisch, das er das zurück haben möchte.
Wen soll ich denn bitte sonst einspannen? Der Verkäufer ist mein Vertragspartner, nicht der Hersteller.

Wenn der Händler Versandkosten hat, soll er das doch bitte auch so deklarieren und nicht "Überprüfungspauschale" nennen.
Das hört sich sonst so an, als ob er selbst etwas prüfen würde...

Zitat:
Zitat von korfri
Er sollte sich also auch nicht dumm verhalten.
Wie wahr... ;-)

Zitat:
Zitat von Dimagier_Horst
Wer solche Fehler, die nicht böswillig zustande kommen, nicht zu seinem Imagevorteil umzudrehen vermag und statt dessen lieber Krümel zählt, verpasst eine verkäuferische Chance. Das muss jeder, der freiwillig in das Haifischbecken "verkaufen" springt, selber entscheiden.
Mir ist es auch unverständlich, warum ein Händler erstmal versucht offensichtlich berechtigte Garantie/Gewährleistungsfälle abzuwimmeln.
Mit Sicherheit kann er bei Ausfällen Schadenersatz beim Hersteller geltend machen.

Wenn er allerdings lieber erst mal die Kunden vergrault, kann man ihm nur schlechte Geschäftspolitik attestieren.
Ich würde als Kunde dort jedenfalls nichts mehr kaufen und den Laden auch nicht weiterempfehlen...

Zitat:
Zitat von Haegar
Wenn ich mein BGB richtig kenne, hast Du auch ein nicht durch AGB-Klauseln abdingbares Wahlrecht zwischen "Beseitigung des Mangels" oder "Lieferung einer mangelfreien Sache" (§ 439 I).

Wenn er die also eine Überprüfungsgebühr andrehen will, mach' von Deinem Wahlrecht Gebrauch und verlange ein mangelfreie Karte.
Noch lieber wäre mir Wandlung bzw. Gutschrift.
Magicstor traue ich nicht mehr, da das bereits der 2. Ausfall eines Magicstor-Microdrives bei mir ist, obwohl ich die Dinger immer nur mit "Samthandschuhen" angefaßt habe.
Nochmal möchte ich das Risiko eines Datenverlustes nicht eingehen...

Gruß
Tom
Tom ist offline   Mit Zitat antworten
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