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#1 |
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Freiburg / Baden-Würtemberg
Beiträge: 111
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Bilder auf öffentliche veranstalltungen....
Servus zusammen
Ich war auf einer öffentlichen Veranstaltung und wollte dort Bilder machen. Die Veranstaltung fand im Freien auf einem öffentlichen Platz mitten in der Stadt statt. Als ich anfing mit dem Tele Bilder zu machen, sprang jemand auf mich zu und hat gefragt ob ich einen Vertrag unterschrieben hätte. Ich dürfe nur die gesamte Veranstaltung Fotografien ( Gruppen ) und keine Einzelpersonen. Der Vertrag müsse ich machen, um zu bestätigen, dass ich die Bilder nicht kommerziell verwende. Ich wollte diesen Vertrag nicht machen also hat man mir verboten mit meiner ""professionellen Kamera " Bilder zu machen. Mit Handy darf man. ![]() Wie sieht den die rechtliche Lage da nun wirklich aus ? |
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#2 |
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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Wäre wohl eher ein Fall für die Polizei hinsichtlich Nötigung. Natürlich nur falls es sich tatsächlich um öffentliche Fläche gehandelt hat und diese nicht sozusagen abgegrenzt von der Stadt vermietet wurde.
Nebenbei ist das Thema tagesaktuelle Berichterstattung keines beim Fotografieren sondern beim Veröffentlichen. |
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#3 |
Themenersteller
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Freiburg / Baden-Würtemberg
Beiträge: 111
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Es war der Radhausplatz und er war nicht abgegrenzt.
Sicher brauchten die Veranstalter da auch eine Genehmigung der Stadt. Und es wurde mir von den Beteiligten auch bestätigt, dass es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt. |
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#4 |
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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Es gibt ein paar Links zu Broschüren von auf Photorecht spezialisiertn Anwälten im Netz. Da kann man das nochmals nachlesen,
Ich selbst würde konkret den Veranstalter und die Stadt anschreiben, die Vorgangsweise schildern und nach den Rechtsgrundlagen dafür fragen. Dann hörst wohl eh nie mehr was, sonst kannst ja schauen, was sie dir zitieren. Und das nächste Mal freundlich ersuchen, die Polizei hinzuzuziehen und keine Nötigung zu begehen;-) In England ist das oft krass, da stellt sich die Security einfach in den Weg. Tlw. absolut illegal, tlw. gehört der Gehsteig dem Inhaber und ist kein öffentlicher Grund. Geändert von mrieglhofer (08.03.2014 um 19:45 Uhr) |
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#5 | |
Themenersteller
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Freiburg / Baden-Würtemberg
Beiträge: 111
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Zitat:
Ob sich das lohnt die Stadt anzuschreiben !? Und die Veranstalter habe keine Ahnung von dem was sie sagen. ![]() In den weg gestellt hatte sich der bei mir auch ! Die Veranstalter meinten sie hätten sich da richtig informiert und seien im recht. Als ich aber nachgesagt habe welches recht er da meinte musste er eine zweite Person holen die mich aufklären wollte. leider hatte die auch keine Ahnung um welche rechte es hier geht. Sie wussten aber genau, dass man mit einem Tele nur Einzelpersonen Fotografieren kann ![]() ![]() Gib mir mal die Links die du da angesprochen hast. ![]() Geändert von makro (08.03.2014 um 20:01 Uhr) |
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#6 |
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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Website
https://www.google.at/url?sa=t&sourc...c0LyPWKM1ksC-w Broschüre zum Thema: http://www.wbs-law.de/wp-content/upl...R-SOLMECKE.pdf Ich schreibe deswegen offiziell und nachweisbar, idealerweise auch direkt an Vorstand oder leitende Beamte, weil man auf diese Weise eher eine Antwort bekommt und wenn nicht, diese Tatsache belegen und verwenden kann. Das ist zwar Aufwand, aber mir ist es den Spass wert. Dann kann man noch dort im Vorzimmer anrufen und sich zum Stand der Causa erkundigen usw. Je höher, desto besser funktioniert das. Meist müssen sich dir Subalternen intern rechtfertigen, was auch den Lerneffekt erhöht. Je nach Spassfaktor und Freundeskreis kann man auch einen RA formell schriftlich nachfragen lassen ;-) Immerhin haben die Personen letztlich einen Straftatbestand gesetzt. Geändert von mrieglhofer (08.03.2014 um 20:11 Uhr) |
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#7 |
Themenersteller
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Freiburg / Baden-Würtemberg
Beiträge: 111
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Danke für die Links!
![]() Da habe ich erst mal was zu lesen. ![]() Die Veranstalter anzuschreiben wird nix bringen. Die glauben sie sind im Recht. wahrscheinlich haben die einen Anwalt befragt. Und ich glaube nicht das die ein Büro oder so was haben. Und mit der Stadt das überlege ich mir da noch. ![]() Habe gerade auf Facebook die Seite der Veranstaltung gefunden. Da heißt es : Die Bildrechte bei der Veranstaltung obliegen dem Veranstalter, mir ist bewusst dass es nur erlaubt ist Bilder für private, d.h. nicht kommerzielle Zwecke, zu nutzen. Geändert von makro (08.03.2014 um 20:49 Uhr) |
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#8 |
Registriert seit: 07.10.2013
Ort: Gütersloh
Beiträge: 77
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Hat der sich denn vorgestellt? Ist ja - wenn man den Namen nicht hat, nachträglich kaum was zu machen. Konnte er irgendwie belegen, dass er der Veranstalter selber oder zumindest vertretungsberechtigt ist?
Das hätte ich erst mal verlangt, wenn mir jemand in der Öffentlichkeit auf nicht abgesperrtem Grund das Fotografieren verbieten will. Merkwürdigerweise ist mir vor einiger Zeit etwas ähnliches passiert. Fussgängerzone, ich fotografiere sie Fassaden einiger Geschäfte, da kommt eine Verkäuferin von Deichman rausgerannt, ihre Chefin meinte, ich dürfe das Firmenlogo nicht fotografieren... Ist mir früher noch NIE passiert, so etwas. Habe sie dann in freundlich etwas über Fotorecht aufgeklärt und vor allem darauf hingewiesen, dass ich frei zugängliche Motive fotografiere wann und wie ich will, erst wenn ich vorhabe, etwas zu veröffentlichen, könnte man sich unterhalten. Wobei das in dem Fall auch keiner Genehmigung bedarf. Hab sie in den Laden zurück geschickt und Ruhe war. Das hätte ich auch so in Deinem Fall gesagt. Zum Glück haben wir hier keinen Eiffelturm, dessen Beleuchtung dem Copyright unterliegt. Aber auch da fotografiere ich für mich und nicht zur Veröffentlichung was und wie ich will. Zu Deiner Frage nach der rechtlichen Lage wird ein RA sagen, "es kommt darauf an". Eigentlich ist es relativ einfach, wenn etwas öffentlich zugänglich ist, ich also keine Leiter benutze, um z.B über eine Hecke/Zaun zu fotografieren, kein Problem. Bei öffentlichen Veranstaltungen, wenn also Personen mit "abgelichtet" werden, auch nicht, wenn diese "Beiwerk" sind. Mit einem Tele einzelne Gesichter herauspicken wird kritisch: Recht am eigenen Bild, Persönlichkeitsrecht. Auch ohne Absicht zur Veröffentlichung. Aber da hast Du ja die entsprechende Literatur. |
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#9 |
Registriert seit: 28.09.2007
Ort: bei Ulm
Beiträge: 5.888
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In Deutschland gilt hier die Panorama-Freiheit. Du kannst Bilder von öffentlich zugänglichen Flächen aus fotografieren, indem du keine Hilfsmittel oder ähnliche (Kran, Einbeinstativ, das du hoch hältst o.ä.) hierfür verwendest.
Hat aber mit dem Opener wenig gemeinsam. Wenn der Veranstalter bestimmte Regularien definiert, hat man sich als Teilnehmer an dieser Veranstaltung daran zu halten. Selbst wenn die Veranstaltung hierzu öffentlich ausgeschrieben ist. Und wenn diese Regularien zuvor nicht bekannt gegeben wurden - es ist einfach eine Sache des menschlichen Verstands, hier mal eben zurückzustecken. So wichtig kann dieses Bild nicht gewesen sein.
__________________
LG, Rainer Robert Capa: If your photographs aren't good enough, you're not close enough. | meine Heimatseite | etwas zum Nachdenken | ein typischer Kurt Hinweis: die deutsche Rechtschreibung ist Freeware, d.h. du darfst sie kostenlos nutzen. Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. |
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#10 |
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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Also da kann ich dir nicht zustimmen. Wenn sich ein Veranstalter auf öffentlichem Grund bewegt und sie nicht abgezäunt oder sowas ist, dann bin ich nicht Teilnehmer der Veranstaltung. Und wenn ich über den Zaun fotografiere auch nicht.
Da kann ich fotografieren, worauf ich Lust habe. Und wenn, wie im konkreten Fall jemand eine strafrechtliche Handlung. (Nötigung) setzt, so ist das ein Fall a) für die Polizei b) EV. für eine Unterlassungsklage. Wenn sich die Person als Beauftragte des Veranstalters ausgibt, so tritt hier wohl eine Haftung des Veranstalters ein. Ich kann ja auch nicht hergehen und dir verbieten irgendwo zu gehen. Wenn man da immer klein beigibt, kann am Ende die Blümchen im Garten fotografieren. Aber es zeigt sich halt, dass die Leute eh immer panischer werden. Daher würde ich formell den Veranstalter und die Stadt anschreiben und um offizielle Stellungnahme ersuchen, ob die Person im Auftrag oder eigenmächtig und auf welcher Rechtslage sie meinten, so handeln zu dürfen. Kostet nichts, ist aber interessant. RA wäre dann sinnvoll, wenn man befreundet ist. Sonst lohnt der Aufwand nicht. |
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