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Alt 27.02.2014, 18:44   #1
swivel
 
 
Registriert seit: 01.02.2011
Beiträge: 1.712
Abmahnung (Bildrechte/Website) erhalten

Hi,

ich hab eine Abmahnung bzgl. der unerlaubten Nutzung eines Bildes auf einer Website erhalten. Die Site habe ich vor Jahren erstellt, - bin zwar nicht der Inhaber aber das ist Nebensache.

Prinzipiell erwerbe ich alle nötigen Fotos bei einer bekannten Bildagentur oder mache diese selbst. Das Foto ist aber auf der Site und ich habs da reingestellt. Ich hab in diesem Fall - mein Fehler - keinen Hinweis.

Vor Jahren hab ich noch (selten) Fotos von gratis Bildagenturen bezogen. Wegen der rechtlichen Unsicherheit mache ich das seit vielen Jahren aber nicht mehr.

Es tut mir sehr leid, das ich diesen Fehler begangen habe (nur zum Verständniss). Ich mache ja selbst Fotos, Urheberrecht ist keine Bagatelle.


Ich wüsste gern, ob die prinzipielle Nachweisfähigkeit reicht dbzgl. Jemaden abzumahnen. Das die Fotos identisch sind ist also nachweisbar. Aber sicher nicht die Quelle.

Es ist möglich, das ich das Foto per USB Stick bekommen habe oder von einer gratis Bildagentur. Ist schon klar, das das trotzdem mein Fehler ist, das nicht genau geprüft zu haben und jetzt dafür keinen Nachweis zu besitzen.

Niemals habe ich das Bild wissentlich oder direkt von der Ursprungsquelle geholt.

Liebe Grüße

uli
swivel ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 27.02.2014, 18:56   #2
Seph
 
 
Registriert seit: 27.04.2010
Ort: Göttingen
Beiträge: 195
Eine Abmahnung an sich kann prinzipiell erst einmal völlig unabhängig von den rechtlichen Umständen geschehen, an sich sogar, wenn du entsprechende Rechte erworben hättest.
Auch kannst du prinzipiell Widerspruch dagegen einlegen. Die rechtlichen Umstände spielen erst vor Gericht wirklich eine Rolle.

In dem von dir beschriebenen Fall scheint aber klar, dass du bei einem eventuellen Verfahren schlecht dastehen würdest und erhebliche Mehrkosten zu tragen hättest. Es ist dabei völlig egal, woher du ein Bild hast. Solange du keine Einverständniserklärung des Rechteinhabers zur Veröffentlichung hast, ist die Urheberrechtsverletzung gegeben. Dies scheint hier der Fall zu sein.

Ich empfehle dir, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben (hierin sollte nur auftauchen, dass du exakt dieses Bild nicht wieder ohne Erlaubnis veröffentlichen wirst), gegebenenfalls die Anwaltskosten zu tragen oder ein Gegenangebot zu machen (Was fordern sie denn? Wie hoch ist der angesetzte Streitwert?) und ein Verfahren tunlichst zu vermeiden.
Seph ist offline   Mit Zitat antworten
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