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#1 |
Registriert seit: 01.10.2011
Ort: Alf / Mosel
Beiträge: 18.128
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Zollgebühren?
Hoffe ich bin im richtigen Forum.
Also ich habe in Den USA ein Zubehörteil im Wert von 29€ incl Porto bestellt. Das ist also über der 22€ Einfuhrumsatzsteuerfreigrenze aus Drittländern. Nun liegt heute die Sendung im Briefkasten und hat einen grünen Sticker mit der Aufschrift " Zollamtlich abgefertigt" HZA Frankfurt am Main Flughafen -Zollamt Fracht ( IPZ) War es das für mich....ist doch keine Einfuhrumsatzsteuer fällig oder muß ich mich beim Zoll ohne Aufforderung melden, oder melden die sich???
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Kritik und Kommentare an meinen Bildern sind immer willkommen. Euer Feedback hilft mir, mich fotografisch weiter zu entwickeln. Grüße aus Alf an der Mosel Peter |
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#2 |
Registriert seit: 16.01.2013
Ort: Markt Taschendorf
Beiträge: 628
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soweit ich weiss (zumindest war es mit meinen Japansendungen) rühren die sich schon wenn sie was von Dir wollen
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Meine Homepage |
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#3 | ||
Moderator
Registriert seit: 28.11.2003
Ort: Frankfurt (Oder) als Ex-Berliner
Beiträge: 16.514
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Ganz einfach:
29 x 19%= 5,51€ http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen...bung_node.html Zitat:
Zitat:
PS: Café ist der passende Platz... ![]()
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LG Manfred ...der nun über 15 Jahre mit einer ![]() So kannst du das Sonyuserforum und unsere Arbeit unterstützen......Moderationsmodus in Orange Geändert von DonFredo (15.02.2014 um 19:57 Uhr) |
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#4 |
Registriert seit: 30.12.2013
Beiträge: 1
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Der Zoll hätte die Ware nicht freigegeben, wenn sie noch Forderungen Dir gegenüber hätten. Da kommt nichts mehr.
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#5 |
Registriert seit: 04.03.2013
Ort: Marienberg
Beiträge: 854
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Hallo Peter
GRÜN ist immer gut (zumindest im Zollrecht) und sollte sich damit erledigt haben. Der Warenwert kann von den Beamten vor Ort als zu gering eingeschätzt werden. Ist mir schon passiert, bei einer Lieferung von Glücksbärchis ![]() Eine Lieferung direkt per Post mit diesem Aufkleber - bei einer zweiten durfte ich nach Chemnitz ins Zollamt reisen und das verschnürte Päckchen selbst öffnen "Verdacht Rauschgift" - mit anschließendem Gelächter. Aber kein Problem und keine Steuerabgabe, obwohl der Warenwert weit über diesen lächerlichen 22 Euros lag (ca. 60 Euro). Ist alles eine Ermessensfrage - so der Beamte: "... der Aufwand für die Bearbeitung ist in den letzten Jahren, auch mit der Einführung der Computertechnik, nicht geringer geworden. Lohnt sich also nicht." Eben noch gefunden: http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen...bung_node.html "Privatsendungen Privatsendungen sind gelegentliche Sendungen ohne jegliche Bezahlung von einer Privatperson in einem Nicht-EU-Staat an eine Privatperson im Zollgebiet der Gemeinschaft. Es ist unter anderem auch die Wertgrenze von 45 Euro zu beachten."
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Gruß Rico Nur wer ALLES in Frage stellt, ist in der Lage, etwas zu verändern!(meins) 500 flickr Geändert von mekbat (15.02.2014 um 20:07 Uhr) |
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#6 |
Themenersteller
Registriert seit: 01.10.2011
Ort: Alf / Mosel
Beiträge: 18.128
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Das hört sich gut doch an.
Danke für die schnellen Rückmeldungen. ![]()
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#7 | |
Moderator
Registriert seit: 28.11.2003
Ort: Frankfurt (Oder) als Ex-Berliner
Beiträge: 16.514
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Zitat:
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