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Alt 15.02.2014, 19:37   #1
kiwi05
 
 
Registriert seit: 01.10.2011
Ort: Alf / Mosel
Beiträge: 18.128
Zollgebühren?

Hoffe ich bin im richtigen Forum.
Also ich habe in Den USA ein Zubehörteil im Wert von 29€ incl Porto bestellt.
Das ist also über der 22€ Einfuhrumsatzsteuerfreigrenze aus Drittländern.
Nun liegt heute die Sendung im Briefkasten und hat einen grünen Sticker mit der Aufschrift " Zollamtlich abgefertigt" HZA Frankfurt am Main Flughafen -Zollamt Fracht
( IPZ)
War es das für mich....ist doch keine Einfuhrumsatzsteuer fällig oder muß ich mich beim Zoll ohne Aufforderung melden, oder melden die sich???
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Euer Feedback hilft mir, mich fotografisch weiter zu entwickeln.

Grüße aus Alf an der Mosel
Peter
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Alt 15.02.2014, 19:40   #2
Hintermann
 
 
Registriert seit: 16.01.2013
Ort: Markt Taschendorf
Beiträge: 628
soweit ich weiss (zumindest war es mit meinen Japansendungen) rühren die sich schon wenn sie was von Dir wollen
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Alt 15.02.2014, 19:54   #3
DonFredo
Moderator
 
 
Registriert seit: 28.11.2003
Ort: Frankfurt (Oder) als Ex-Berliner
Beiträge: 16.514
Ganz einfach:

29 x 19%= 5,51€


http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen...bung_node.html
Zitat:
Einfuhrabgaben von weniger als 5 Euro werden nicht erhoben.
Grundlage sind die amtlichen Währungskurse. Kann sein, dass Du knapp an der 5€-Grenze vorbeigeschrammt bist.


Zitat:
..hat einen grünen Sticker mit der Aufschrift " Zollamtlich abgefertigt" ...
Die Zollformalitäten sind damit erledigt. Im Zweifel Tüte aufheben und gut is.


PS: Café ist der passende Platz...
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LG
Manfred

...der nun über 15 Jahre mit einer knipst... Current Status: Ge-Boostert

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Geändert von DonFredo (15.02.2014 um 19:57 Uhr)
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Alt 15.02.2014, 19:56   #4
Manepho
 
 
Registriert seit: 30.12.2013
Beiträge: 1
Der Zoll hätte die Ware nicht freigegeben, wenn sie noch Forderungen Dir gegenüber hätten. Da kommt nichts mehr.
Manepho ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.02.2014, 19:59   #5
mekbat
 
 
Registriert seit: 04.03.2013
Ort: Marienberg
Beiträge: 854
Hallo Peter

GRÜN ist immer gut (zumindest im Zollrecht) und sollte sich damit erledigt haben.
Der Warenwert kann von den Beamten vor Ort als zu gering eingeschätzt werden.
Ist mir schon passiert, bei einer Lieferung von Glücksbärchis aus dem gleichen Land.
Eine Lieferung direkt per Post mit diesem Aufkleber - bei einer zweiten durfte ich nach Chemnitz ins Zollamt reisen und das verschnürte Päckchen selbst öffnen "Verdacht Rauschgift" - mit anschließendem Gelächter. Aber kein Problem und keine Steuerabgabe, obwohl der Warenwert weit über diesen lächerlichen 22 Euros lag (ca. 60 Euro).

Ist alles eine Ermessensfrage - so der Beamte: "... der Aufwand für die Bearbeitung ist in den letzten Jahren, auch mit der Einführung der Computertechnik, nicht geringer geworden. Lohnt sich also nicht."

Eben noch gefunden:

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen...bung_node.html

"Privatsendungen

Privatsendungen sind gelegentliche Sendungen ohne jegliche Bezahlung von einer Privatperson in einem Nicht-EU-Staat an eine Privatperson im Zollgebiet der Gemeinschaft. Es ist unter anderem auch die Wertgrenze von 45 Euro zu beachten."
__________________
Gruß
Rico
Nur wer ALLES in Frage stellt, ist in der Lage, etwas zu verändern!(meins)
500 flickr

Geändert von mekbat (15.02.2014 um 20:07 Uhr)
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Alt 15.02.2014, 20:09   #6
kiwi05

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 01.10.2011
Ort: Alf / Mosel
Beiträge: 18.128
Das hört sich gut doch an.
Danke für die schnellen Rückmeldungen.
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Grüße aus Alf an der Mosel
Peter
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Alt 15.02.2014, 20:18   #7
DonFredo
Moderator
 
 
Registriert seit: 28.11.2003
Ort: Frankfurt (Oder) als Ex-Berliner
Beiträge: 16.514
Zitat:
Zitat von mekbat Beitrag anzeigen
....Eben noch gefunden:

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen...bung_node.html

"Privatsendungen

Privatsendungen sind gelegentliche Sendungen ohne jegliche Bezahlung von einer Privatperson in einem Nicht-EU-Staat an eine Privatperson im Zollgebiet der Gemeinschaft. Es ist unter anderem auch die Wertgrenze von 45 Euro zu beachten."
Eindeutige Definition. Gilt nicht bei gewerblichen Handel.
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Manfred

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