Zahlt Haftpflichtversicherung Leihgebühren eine Kamera?
Hallo Fotofreunde, letzte Woche hat meine Freundin versehentlich meine Kamera Sony Alpha 300 SLR-Digitalkamera vom Tisch fallen lassen wobei diese und das Objektiv beschädigt wurden. Die Kamera habe ich sofort zur Vertragswerkstatt geschickt und die Haftpflichtversicherung würde auch deren Reparatur übernehmen, solange es kein Totalschaden ist. Nun aber die Frage: Habe ich als Berufsfotograf einen Anspruch auf eine Leihkamera für den Zeitraum der Reparatur? Voraussichtlich wird meine Kamera zwei Wochen im Service sein und ich brauche in dieser Zeit eine gleichwertige Kamera um meine Aufträge zu erledigen. Habe ich ein Anrecht auf die Zählung einer Leihkamera seitens der Haftpflicht meiner Freundin oder übernimmt die Versicherung einen Anteil an meinem Arbeitsausfall?
Dankeschön
Markus
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Grüße
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