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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Sparen gesetzlich verboten!?
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Alt 16.06.2013, 16:28   #1
duncan.blues
 
 
Registriert seit: 12.12.2007
Ort: Nordschwarzwald
Beiträge: 5.100
Sparen gesetzlich verboten!?

Wahrscheinlich ist keinem von euch bisher in den Sinn gekommen, dass es jemandem gesetzlich verboten sein könnte, zu sparen. Man sollte sich vielleicht von dem Gedanken verabschieden, dass Vater Staat das Hirn einschaltet, bevor irgendwelche Gesetze und Bestimmungen erlassen werden.

Zitat:
"Wie viel Geld darf ich sparen?" Diese Frage werden sich wohl die wenigsten Menschen bisher gestellt haben. Warum auch?

Für Menschen mit Behinderungen ist das anders. Wer trotz Behinderung erfolgreich einer Arbeit nachgeht und gar beruflich Karriere machen möchte, hat in Deutschland dazu eigentlich keinen Grund. Die Anstrengungen, die eine höher qualifizierte Berufsausbildung und Erwerbsarbeit mit sich bringen, zahlen sich selbst dann nicht aus, wenn der Karriereerfolg sich tatsächlich einstellt.

In Deutschland werden voll berufstätige Menschen ohne eigenes Verschulden daran gehindert, zu sparen. Wir dürfen nicht mehr als 2.600 Euro auf dem Konto haben! Danach wird alles abkassiert.

Anlegen einer Altersvorsorge? Unmöglich.

Rücklagen für Reparaturen, Ausfälle und Notfälle bilden? Nicht erlaubt.

Geld für einen Autokauf ansparen? Fehlanzeige.

Eine Erbschaft annehmen? Wozu?

Die große Liebe heiraten? Besser nicht.

Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung auf intensive Unterstützung durch z.B. persönliche Assistenz angewiesen sind, werden dadurch arm gehalten. Ein weitestgehend “normales” Leben und gesellschaftliche Teilhabe wird so unterbunden.
Falls ihr das genauso unerhört findet wie ich, vielleicht lest ihr euch auch mal die folgende Petition durch und überlegt euch, sie auch zu unterstützen...

http://www.change.org/petitions/rech...nderungen-2600
duncan.blues ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 16.06.2013, 18:06   #2
SteffDA
 
 
Registriert seit: 03.09.2011
Ort: Groß-Gerau
Beiträge: 1.161
Wie krank ist das denn!
SteffDA ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.06.2013, 18:11   #3
cookie98
 
 
Registriert seit: 26.01.2013
Ort: Minden
Beiträge: 258
Leider höre und lese ich Das nicht zum ersten.
Meine Freundin arbeitet in so einer Einrichtung und hat mir davon erzählt und ich konnte mir es nicht vorstellen.Habe mich da eingelesen und muss sagen es ist einfach nur Schwachsinn.Ich bin der Meinung das dieses Gesetz aus einer Zeit stammt in der die Leute mit Schlägen und Medis ruhig gestellt wurden
Was noch schlimmer ist wir reden hier von Zeiten die noch nichtmal 20 Jahre her sind...
cookie98 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.06.2013, 18:23   #4
duncan.blues

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 12.12.2007
Ort: Nordschwarzwald
Beiträge: 5.100
Egal aus welcher Zeit und aus welchem kranken Hirn diese Regelung kommt... Vater Staat täte doch im Gegenteil gut daran, dass die Betroffenen ein selbstbestimmtes und erfolgreiches Leben führen können. Wie der Petitionsstarter schon angeführt hat: Auch die Betroffenen zahlen Steuern und Sozialabgaben und je erfolgreicher die in ihrem Leben sind, umso mehr nimmt auch der Staat ein. Die Logik hinter dieser Regelung entzieht sich mir völlig, vom Umstand das sie unverschämt und unsozial ist mal ganz zu schweigen.
duncan.blues ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.06.2013, 19:52   #5
Gepard
 
 
Registriert seit: 16.08.2009
Ort: 59494 Soest
Beiträge: 1.600
Das schlägt dem Fass den Boden aus. Systematische und automatische Enteignung.
Gepard ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 16.06.2013, 22:14   #6
Man
 
 
Registriert seit: 28.03.2004
Ort: D-53913 Swisttal
Beiträge: 2.704
Ich halte es für angemessen, wenn sich alle (!) an den Sozialkosten (z. B. Sozialhilfe oder ähnliche Leistungen) beteiligen. Das geschieht in der Regel über Steuern.
Einen Eigenbeitrag von 100% (für Einkommen ab 2.600,00 EUR) für Bezieher solcher Leistungen halte ich aber für nicht akzeptarbel.

Vermutlich gelte ich damit als herzlos, aber eine angemessene und am Einkommen angepasste Eigenbeteilígung halte ich durchaus für sinnvoll - das könnte ja ähnlich wie bei der Einkommensteuer geregelt werden: ein Grundbetrag (z. B. 2.600,00 EUR je Monat?) ist frei, darüber hinausgehende Beträge werden um so höher belastet, je höher sie sind - höchstens aber mit 50%. Eine Belastung von Vermögen lehne ich ab, da diese (hoffentlich) eh aus bereits belastetem (und so ganz nebenbei auch versteuertem) Einkommen entstanden ist.

Leistung muss sich immer lohnen (nein, ich gehöre keiner politischen Partei an), ganz besonders für Personen, denen man ein solches Einkommen vielleicht nicht zutrauen würde.

Dazu kommt bei der aktuellen Rechtslage noch die Sippenhaft (Ehepartner), alleine schon deshalb muss der Blödsinn (alles über 2.600,00 EUR Einkommen p. M. wird zu 100% vom Staat und damit von uns kassiert) aufhören.

Ja, ich unterstüzte die Petition (auch wenn es nicht genau meine Meinung ist).

vlG

Manfred
__________________
Das Leben ist hart, ungerecht.......und endet mit dem Tode.
Ich persönlich bevorzuge das Leben (trotzdem).
Man ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.06.2013, 23:56   #7
Makun
 
 
Registriert seit: 17.05.2010
Beiträge: 139
Die beste Bank dürfte wohl wieder die alte Wollsocke sein... Das Sparen in die Wollsocke hat, mal von der fehlenden Verzinsung abgesehen, eigentlich nur Vorteile. Wer blind einer Bank und ihren "Produkten" vertraut, der soll sich evtl. nicht wundern
Makun ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.06.2013, 00:54   #8
Vera aus K.
 
 
Registriert seit: 30.01.2009
Ort: Köln
Beiträge: 3.230
Auf den ersten Blick entsteht hier der Eindruck, dass behinderte Menschen in Deutschland generell nicht mehr als 2600,-€ Barvermögen haben dürfen. Das ist natürlich nicht zutreffend. Es geht um Menschen mit Behinderung, die staatliche Hilfen im Rahmen der Sozialhilfe in Anspruch nehmen. Für diese gelten festgelegte Freibeträge, von denen das Barvermögen nur einer ist. Für nicht voll erwerbsgeminderte Sozialhilfeempfänger unter 60J. beträgt der Freibetrag übrigens 1600,-€

In Frage steht hier meines Erachtens vielmehr, welche Hilfen der Sozialhilfe zuzuordnen sind; - es sei denn man stellt das System der Nachrangigkeit von Sozialhilfe komplett in Frage. Konsequenterweise müssten dann jedoch neben Assistenzleistungen auch Leistungen der teil- und vollstationären Eingliederungshilfe einbezogen werden.

Viele Grüße,

Vera
__________________
Viele Grüße,

Vera
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Für die, die meine Bilder (teilweise) nicht angezeigt bekommen hier steht die Lösung!
Vera aus K. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.06.2013, 07:49   #9
Itscha
 
 
Registriert seit: 26.02.2007
Ort: an der Mosel
Beiträge: 4.401
Die Reaktionen auf das erste Lesen dieser "Petition" finde ich -vorsichtig formuliert- unreflektiert.
Warum sollte jemand, der erhebliche staatliche Leistungen bezieht, nicht erst das eigene Vermögen einsetzen müssen, bevor die "solidargemeinschaft der Steuerzahler" herangezogen wird? Das ist ein Grundsatz, der in unserem ganzen Sozialsystem gilt. Und so natürlich auch hier.

Darüber hinaus bin ich auch sicher, dass die Darstellung der tatsächlichen Umstände im Petitionstext reichlich verkürzt ist.
__________________
Gruß,
Itscha

"Sowas kommt von sowas!" (Stan Laurel) http://www.moselpixx.de
Itscha ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.06.2013, 09:25   #10
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
Das ist halt eine Frage der Sichtweise. Davon ausgehend, dass Behinderte nicht selbst schuld an ihrer Situation sind, wäre natürlich denkbar, dass die daraus resultierende notwendige Unterstützung der Staat zu tragen hat, auch wenn der Betroffene auch Vermögen hat oder erwirbt. Im Sinne der Gleichbehandlung wäre das sinnvoll.

Das derzeitige Prinzip ist hält, dass jeder für sein Schicksal selbst verantwortlich ist und nachrangig der Staat einspringt. Das wäre sicher in bestimmten Fällen zu hinterfragen ( Behinderte, Unfälle, Krankheit,...)
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