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#1 | |
Registriert seit: 12.12.2007
Ort: Nordschwarzwald
Beiträge: 5.100
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Sparen gesetzlich verboten!?
Wahrscheinlich ist keinem von euch bisher in den Sinn gekommen, dass es jemandem gesetzlich verboten sein könnte, zu sparen. Man sollte sich vielleicht von dem Gedanken verabschieden, dass Vater Staat das Hirn einschaltet, bevor irgendwelche Gesetze und Bestimmungen erlassen werden.
![]() Zitat:
http://www.change.org/petitions/rech...nderungen-2600 |
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#2 |
Registriert seit: 03.09.2011
Ort: Groß-Gerau
Beiträge: 1.161
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Wie krank ist das denn!
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#3 |
Registriert seit: 26.01.2013
Ort: Minden
Beiträge: 258
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Leider höre und lese ich Das nicht zum ersten.
Meine Freundin arbeitet in so einer Einrichtung und hat mir davon erzählt und ich konnte mir es nicht vorstellen.Habe mich da eingelesen und muss sagen es ist einfach nur Schwachsinn.Ich bin der Meinung das dieses Gesetz aus einer Zeit stammt in der die Leute mit Schlägen und Medis ruhig gestellt wurden ![]() ![]() Was noch schlimmer ist wir reden hier von Zeiten die noch nichtmal 20 Jahre her sind... ![]() |
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#4 |
Themenersteller
Registriert seit: 12.12.2007
Ort: Nordschwarzwald
Beiträge: 5.100
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Egal aus welcher Zeit und aus welchem kranken Hirn diese Regelung kommt... Vater Staat täte doch im Gegenteil gut daran, dass die Betroffenen ein selbstbestimmtes und erfolgreiches Leben führen können. Wie der Petitionsstarter schon angeführt hat: Auch die Betroffenen zahlen Steuern und Sozialabgaben und je erfolgreicher die in ihrem Leben sind, umso mehr nimmt auch der Staat ein. Die Logik hinter dieser Regelung entzieht sich mir völlig, vom Umstand das sie unverschämt und unsozial ist mal ganz zu schweigen.
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#5 |
Registriert seit: 16.08.2009
Ort: 59494 Soest
Beiträge: 1.600
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Das schlägt dem Fass den Boden aus. Systematische und automatische Enteignung.
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#6 |
Registriert seit: 28.03.2004
Ort: D-53913 Swisttal
Beiträge: 2.704
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Ich halte es für angemessen, wenn sich alle (!) an den Sozialkosten (z. B. Sozialhilfe oder ähnliche Leistungen) beteiligen. Das geschieht in der Regel über Steuern.
Einen Eigenbeitrag von 100% (für Einkommen ab 2.600,00 EUR) für Bezieher solcher Leistungen halte ich aber für nicht akzeptarbel. Vermutlich gelte ich damit als herzlos, aber eine angemessene und am Einkommen angepasste Eigenbeteilígung halte ich durchaus für sinnvoll - das könnte ja ähnlich wie bei der Einkommensteuer geregelt werden: ein Grundbetrag (z. B. 2.600,00 EUR je Monat?) ist frei, darüber hinausgehende Beträge werden um so höher belastet, je höher sie sind - höchstens aber mit 50%. Eine Belastung von Vermögen lehne ich ab, da diese (hoffentlich) eh aus bereits belastetem (und so ganz nebenbei auch versteuertem) Einkommen entstanden ist. Leistung muss sich immer lohnen (nein, ich gehöre keiner politischen Partei an), ganz besonders für Personen, denen man ein solches Einkommen vielleicht nicht zutrauen würde. Dazu kommt bei der aktuellen Rechtslage noch die Sippenhaft (Ehepartner), alleine schon deshalb muss der Blödsinn (alles über 2.600,00 EUR Einkommen p. M. wird zu 100% vom Staat und damit von uns kassiert) aufhören. Ja, ich unterstüzte die Petition (auch wenn es nicht genau meine Meinung ist). vlG Manfred
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Das Leben ist hart, ungerecht.......und endet mit dem Tode. Ich persönlich bevorzuge das Leben (trotzdem). |
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#7 |
Registriert seit: 17.05.2010
Beiträge: 139
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Die beste Bank dürfte wohl wieder die alte Wollsocke sein... Das Sparen in die Wollsocke hat, mal von der fehlenden Verzinsung abgesehen, eigentlich nur Vorteile. Wer blind einer Bank und ihren "Produkten" vertraut, der soll sich evtl. nicht wundern
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#8 |
Registriert seit: 30.01.2009
Ort: Köln
Beiträge: 3.230
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Auf den ersten Blick entsteht hier der Eindruck, dass behinderte Menschen in Deutschland generell nicht mehr als 2600,-€ Barvermögen haben dürfen. Das ist natürlich nicht zutreffend. Es geht um Menschen mit Behinderung, die staatliche Hilfen im Rahmen der Sozialhilfe in Anspruch nehmen. Für diese gelten festgelegte Freibeträge, von denen das Barvermögen nur einer ist. Für nicht voll erwerbsgeminderte Sozialhilfeempfänger unter 60J. beträgt der Freibetrag übrigens 1600,-€
In Frage steht hier meines Erachtens vielmehr, welche Hilfen der Sozialhilfe zuzuordnen sind; - es sei denn man stellt das System der Nachrangigkeit von Sozialhilfe komplett in Frage. Konsequenterweise müssten dann jedoch neben Assistenzleistungen auch Leistungen der teil- und vollstationären Eingliederungshilfe einbezogen werden. Viele Grüße, Vera
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Viele Grüße, Vera ________________________________________________ Für die, die meine Bilder (teilweise) nicht angezeigt bekommen hier steht die Lösung! |
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#9 |
Registriert seit: 26.02.2007
Ort: an der Mosel
Beiträge: 4.401
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Die Reaktionen auf das erste Lesen dieser "Petition" finde ich -vorsichtig formuliert- unreflektiert.
Warum sollte jemand, der erhebliche staatliche Leistungen bezieht, nicht erst das eigene Vermögen einsetzen müssen, bevor die "solidargemeinschaft der Steuerzahler" herangezogen wird? Das ist ein Grundsatz, der in unserem ganzen Sozialsystem gilt. Und so natürlich auch hier. Darüber hinaus bin ich auch sicher, dass die Darstellung der tatsächlichen Umstände im Petitionstext reichlich verkürzt ist. |
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#10 |
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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Das ist halt eine Frage der Sichtweise. Davon ausgehend, dass Behinderte nicht selbst schuld an ihrer Situation sind, wäre natürlich denkbar, dass die daraus resultierende notwendige Unterstützung der Staat zu tragen hat, auch wenn der Betroffene auch Vermögen hat oder erwirbt. Im Sinne der Gleichbehandlung wäre das sinnvoll.
Das derzeitige Prinzip ist hält, dass jeder für sein Schicksal selbst verantwortlich ist und nachrangig der Staat einspringt. Das wäre sicher in bestimmten Fällen zu hinterfragen ( Behinderte, Unfälle, Krankheit,...) |
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