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Registriert seit: 25.02.2009
Ort: Aachen
Beiträge: 66
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Bildrechte bei Fotografenauftrag
Hallo zusammen,
ich weiss zwar selbst, dass ich jetzt hier keine rechtsverbindliche Beratung erwarten kann, aber es interessiert mich mal was ihr ueber folgende Frage denkt und ob meine Frau und ich da mit unserer Meinung so allein stehen. Meine Schwester hat vor einiger Zeit eine Fotografin engagiert um fuer ihre Firma Fotos zu machen, die anschliessend auf ihrer Webseite veroeffentlicht werden sollten (als Hintergrundbilder, Mitarbeiterfotos und aehnliches...). Bis auf eine Ausnahme wurden nur sie oder ihre Mitarbeiterinnen abgelichtet. Vor der Veroeffentlichung der Fotos haben wir nochmal darueber gesprochen, ob sie denn die Bildrechte besitzt. Und nun kam sie ins Zweifeln. Deshalb unsere Fragen, wenn man einen professionellen Fotografen beauftragt Webseitenfotos zu machen, sollte sich dann nicht dieser um die Absprachen mit den "Models" kuemmern. Das Ziel der Veroeffentlichung auf der Internetseite war schon bei der Auftragsvergabe klar, sind die Bildrechte dann nicht Gegenstand der Bezahlung und nicht ausschliesslich das Honorar fuer das "blosse" Fotografieren? Wuerde uns sehr interessieren was ihr zu diesem Thema sagt, bzw was fuer Erfahrungen ihr damit gemacht habt. Gruss RT |
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