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#1 |
Registriert seit: 17.04.2011
Ort: Ostsachsen
Beiträge: 1.953
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Recht am Bild
Wie sieht es mit dem Recht am Bild aus, wenn man irgendwo ist und eine einzelne Person gezielt ablichtet, beispielsweise eine auffällige Person in irgendeiner Location. Ist es ein Unterschied, ob dieses Bild hier oder beispielsweise in den USA geschossen wurde?
Das typische Bild dafür wäre beispielsweise so was: http://www.sonyuserforum.de/galerie/...mage_id=149784 Danke für die Aufklärung Frank
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Bye Frank Achtung, was ich schreibe ist meine Meinung. Gesetze haben Paragraphen oder Artikel. Ob der Sensor rauscht höre ich nicht, dafür klappert der Verschluss zu laut. |
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