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Startseite » Forenübersicht » Kreativbereich » Vor der Aufnahme » Fotorecht, nur die reine Bilderstellung (nicht Veröffentlichung)
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Alt 12.05.2012, 22:42   #1
tino79
 
 
Registriert seit: 16.10.2010
Ort: Vogelsbergkreis
Beiträge: 1.159
Fotorecht, nur die reine Bilderstellung (nicht Veröffentlichung)

Überall wo es um das Fotorecht geht, geht es um die Veröffentlichung, was veröffentlicht werden darf, und was nicht.

Vor kurzem war ich in einer Situation, wo ich das Fotografieren "verboten" bekommen habe und es dann auch gelassen habe, um Ärger aus dem Weg zu gehen. Zum zweiten war davon auszugehen, dass diejenigen, die mir das Fotografieren verboten haben, das Fotorecht in der Situation sicher besser kannten als ich.

Konkrete Situation war: Nach dem Frankfurtstammtisch hat mich mein Kumpel auf einem Pendlerparkplatz bei meinem Auto rausgelassen. Kurz vor uns sind 2 Autos auf den Parkplatz gefahren, eines davon ein sog. Erlkönig. Ich hab dann die Scheinwerfer von meinem Auto angeworfen um vorfokussieren zu können, da er genau vor mir herfahren würde wenn er wegfährt, und ich ihn so von vorne und von hinten hätte ablichten können. Nun schien das aber doch länger zu dauern, da sich einer von den 3 Begleitern mit dem Laptop im Auto breit gemacht hat. Ich hab mir also den Blitz auf die Kamera geschnallt, ab hinters Auto und mein Kumpel hat mir mit der Taschenlampe Fokushilfslicht gegeben. Zwei Bilder konnte ich machen, dann stand schon einer bei mir und es wurde das "Fotografierverbot" ausgesprochen.

Ich hätte ja nun gerne noch Bilder von vorne gemacht, aber da standen 2 von denen eh die ganze Zeit vorm Auto und die hätten sich dann sicher vor die Scheinwerfer und sonstige markante Stellen gestellt. Also habe ich es mit dem Bildermachen sein gelassen. Zumal mir nicht klar war, ob sie mir verbieten können Bilder zu machen, auf denen sie mit drauf sind.

Die nicht gemachten Bilder haben mich dann doch noch ein wenig geärgert, so dass ich mir jetzt Klarheit über das

RECHT DER BILDANFERTIGUNG

verschaffen möchte. Sinn und Zweck soll sein sich in solch einem Moment Zeit zu verschaffen nicht sekundenschnell über die erlaubte Veröffentlichung entscheiden zu müssen. Dies ist ja bekanntermaßen ein sehr komplexes Recht, weil viele verschiedene Dinge beachtet werden müssen die einem entweder als Fotograf in die Karten spielen oder eben auch nicht.

So hoffe ich, dass die Rechtslage bezgl. der reinen Bildanfertigung einfach ist und schnell zu entscheiden ist. So hat man dann anschließend in Ruhe Zeit sich darüber Klarheit zu verschaffen, ob das Bild nun veröffentlicht werden darf oder nicht.

Nachdem was ich dazu gefunden habe, scheint es so zu sein.

Hier bei Wikipedia - Recht am eigenen Bild steht unter dem Abschnitt "Erstellen von Bildern", dass dies bis 2004 in der Öffentlichkeit immer erlaubt war, nun durch den §201a StGB eingeschränkt wurde. Kurz gesagt: Es ist nicht erlaubt von einem öffentlichen Bereich aus jemandem in einem nicht öffentlichen Bereich zu fotografieren.

Kann man also folgenden Satz so gelten lassen?

IMMER WENN SICH FOTOGRAF UND MOTIV IN DER ÖFFENTLICHKEIT BEFINDEN IST DAS FOTOGRAFIEREN ERLAUBT.

Oder gibt es wiederum Persönlichkeitsrechte oder andere Rechte, die dem entgegenstehen? Um es mal ganz hart darzustellen: Ich fotografiere jemanden, derjenige merkt das und sagt, hey, ich mag das nicht, hör auf. Wenn ich dann weiter mache wäre das dann immer noch mein Recht?

Das hört sich jetzt vielleicht so an, als wenn ich ein Paragraphenreiter wäre und immer und überall auf mein Recht pochen würde. Dem ist gewiss nicht so. Wenn ich irgendwo jemanden fotografiere und derjenige das nicht möchte, dann akzeptiere ich das und lösche ggf. auch wieder die Bilder.

Aber die eingangs genannte Situation mal weitergedacht. Ich will also Bilder machen und die Leute die den Erlkönig durch die Gegend fahren, stellen sich davor. Dann wären mir deren "Wünsche" gerade mal egal, dann interessiert mich wirklich nur noch das "Recht".

Genauso wenn es irgendwo nen Wichtigtuer gibt, der meint mir vorschreiben zu müssen was ich fotografieren darf und was nicht, obwohl es ihn persönlich nicht mal was angeht. Dann könnte es auch mal passieren dass ich die Kamera auf ihn richte und ihn fotografiere und mir dann erklären lasse welche Gesetzesgrundlage mir das verbieten sollte.

Es wäre schön wenn es hier eine einfachere Antwort gäbe, wie beim Thema Veröffentlichung. In der nächsten ähnlichen Situation wäre ich gerne rechtssicherer (auch wenn mir dies in der Situation wohl auch kein zusätzliches brauchbares Bild gebracht hätte).

Geändert von tino79 (12.05.2012 um 22:48 Uhr)
tino79 ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 12.05.2012, 23:01   #2
Shooty
 
 
Registriert seit: 11.12.2006
Ort: nähe FFM
Beiträge: 11.249
Zitat:
Ich fotografiere jemanden, derjenige merkt das und sagt, hey, ich mag das nicht, hör auf. Wenn ich dann weiter mache wäre das dann immer noch mein Recht?
Das wäre Belästigung ^^
Shooty ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.05.2012, 08:37   #3
marco_b
 
 
Registriert seit: 12.04.2012
Ort: Südtirol (Italien)
Beiträge: 66
Hallo,

hier findest du sehr aufschlussreich die Antworten:

http://foto-podcast.de/ipod/blende8-20/

http://foto-podcast.de/ipod/blende8-23/

GrÜße
marco_b ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.05.2012, 08:48   #4
Dana
 
 
Registriert seit: 21.08.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 34.823
Also, so wie ich Marie verstanden hatte, darfst du zwar fotografieren (in der Öffentlichkeit), aber die VERWENDUNG der Bilder kann eingeschränkt werden, bzw musst du dann nachfragen, wegen des Rechts am eigenen Bild, wenn die Person gut erkennbar ist.

Das heißt, dass du, sollte dir jemand verbieten, sein Auto zu fotografieren, dich theoretisch nicht dran halten müsstest, wenn ihr beide auf öffentlichem Grund und Boden seid. Aber du dürftest die Bilder nicht wirklich jemandem zeigen (Verbreitung) und nicht hochladen (Veröffentlichung).

Allerdings sollte dir deine Kinderstube sowas von vorneherein verbieten. Wenn jemand nicht möchte, dass fotografiert wird, sollte man sich ganz natürlich und ohne Widerworte daran halten. Punkt.
__________________
Liebe Grüße!
Blowing out someone else's candle doesn't make yours shine any brighter.
Dana ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.05.2012, 09:51   #5
Tom_89
 
 
Registriert seit: 12.02.2011
Ort: Luxemburg
Beiträge: 100
Hey Dana,
wie wäre es denn, wenn er das Gesicht (und evetuelle Tattoos etc) sowie das Nummernschild des Wagens unkenntlich macht?
Denn irgendwie müssen die Autozeitungen ja an die Erlkönige kommen, und ich habe mal in ner Autosendung einen Bericht von einem Erlkönigjäger gesehen. Dieser berichtete, dass er auf öffentlichem Grund fotografieren und veröffentlichen darf, jedoch sobald die Wagen auf das Firmengelände fuhren er das fotografieren (mit Tele) unterlassen musste.
So positionierte er sich zb an einer Unabhängigen Tankstelle nahe dem Testgelände. Da der Bericht aber schon einige Zeit alt ist und ich keine genau Quelle angeben kann lasse ich mich gerne eines besseren belehren, jedoch sind dies die Infos welche ich im Hinterkopf behalten hatte
WENN es untersagt wäre einen Erlkönig auf öffentlichem Gelände zu fotografieren, dann würden ja nicht immer wieder Fotos in diversen Automagazinen auftauchen (welche mitunter sehr teuer verkauft werden wenn es das erste Erlkönigfoto des Wagens ist, manche verdienen ihr täglich Brot nur damit)
Also meine Meinung ist, dass die dich verarscht haben da sie einfach nicht wollten dass du den Erlkönig fotografierst

mfg Tom
Tom_89 ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 13.05.2012, 10:55   #6
Shooty
 
 
Registriert seit: 11.12.2006
Ort: nähe FFM
Beiträge: 11.249
Zitat:
Zitat von Dana Beitrag anzeigen
Das heißt, dass du, sollte dir jemand verbieten, sein Auto zu fotografieren, dich theoretisch nicht dran halten müsstest, wenn ihr beide auf öffentlichem Grund und Boden seid. Aber du dürftest die Bilder nicht wirklich jemandem zeigen (Verbreitung) und nicht hochladen (Veröffentlichung).
Doch .... wenn hier das Auto und nicht die Person abgebildet ist schon.
Wie das allerdings mit Geschmacksmuster ist weis ich nicht ... vermutlich aber nen sonderfall oder es wird sich einfach darüber hinweg gesetzt, denn ...

Zitat:
WENN es untersagt wäre einen Erlkönig auf öffentlichem Gelände zu fotografieren, dann würden ja nicht immer wieder Fotos in diversen Automagazinen auftauchen
ist auch kein Argument ... was die anderen machen muss noch lang nicht richtig und erlaubt sein

Zu Nummernschildern ... das sind eigendlich auch Gegenstände und die dürfen in der Regel auch abgebildet werden (wenns da keine Sonderregel gibt die ich nicht kennt!)
Shooty ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.05.2012, 11:20   #7
der_knipser
 
 
Registriert seit: 01.04.2008
Ort: Drabenderhöhe
Beiträge: 10.668
Wer sich mit einem Erlkönig auf öffentlichem Grund bewegt, der weiß, dass das ein Objekt der Begierde von Fotografen ist. Nicht umsonst haben diese Fahrzeuge eine Sonderlackierung oder eine andere Verpackung, um die wahre Form zu verschleiern.
Wenn sie partout nicht fotografiert werden wollen, können sie das Gefährt in einem geschlossenen Anhänger zum Testgelände transportieren. Stattdessen versuchen sie oft genug, Fotografen durch Einschüchterung am Ablichten ihres "Geheimnisses" zu hindern. Bei Dunkelheit, und wenn ich allein wäre, würde ich mich lieber einschüchtern lassen, anstatt auf meinem "Recht" zu beharren.
__________________
Gruß
Gottlieb
der_knipser ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.05.2012, 16:54   #8
tino79

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 16.10.2010
Ort: Vogelsbergkreis
Beiträge: 1.159
Vielen Dank schonmal für die Antworten.

Die Beiträge von Blende 8 kenne ich schon, da wird leider kein Wort darüber verloren wann das Bildermachen erlaubt ist. Es geht immer nur um die Veröffentlichung, auch in den weiteren Posts driftet es schon wieder in diese Richtung ab.

Mir geht es nicht um den Erlkönig und ob ich da nun was veröffentlichen darf oder nicht.

Mir geht es einzig um alleine darum, wann und ob überhaupt das reine Bildermachen verboten werden kann.
tino79 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.05.2012, 17:41   #9
screwdriver
 
 
Registriert seit: 05.12.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 6.404
Zitat:
Zitat von tino79 Beitrag anzeigen
Vielen Dank schonmal für die Antworten.

Die Beiträge von Blende 8 kenne ich schon, da wird leider kein Wort darüber verloren wann das Bildermachen erlaubt ist. Es geht immer nur um die Veröffentlichung, auch in den weiteren Posts driftet es schon wieder in diese Richtung ab.

Mir geht es nicht um den Erlkönig und ob ich da nun was veröffentlichen darf oder nicht.

Mir geht es einzig um alleine darum, wann und ob überhaupt das reine Bildermachen verboten werden kann.
Setze dich doch einfach mal mit der Redaktion eines Automagazins in Verbindung und frage die, unter welchen Umständen soche Bilder entstehen dürfen bevor du deine Bilder anbietest :-)
__________________
Gruss aus Berlin, Volker
Es ist ganz einfach, negative Kritik positiv und motivierend klingen zu lassen.
"Schönes Bild" reicht.
screwdriver ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.05.2012, 17:59   #10
Shooty
 
 
Registriert seit: 11.12.2006
Ort: nähe FFM
Beiträge: 11.249
Zitat:
Zitat von screwdriver Beitrag anzeigen
Setze dich doch einfach mal mit der Redaktion eines Automagazins in Verbindung und frage die, unter welchen Umständen soche Bilder entstehen dürfen bevor du deine Bilder anbietest :-)
Ich denke es geht Tino hier wirklich um die Theorie!
Mich würde auch interessieren obs noch ausnahmen gibt auser das man die Persönlichkeitsrechte von Menschen nicht verletzen darf ....
Mir sind im moment nemlich keine bekannt.

(Hausrecht is klar, gillt aber nicht auf öffendlichem Gebiet)
Shooty ist offline   Mit Zitat antworten
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