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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » geleistete Vorauszahlung noch Eigentum?
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Alt 30.03.2011, 22:27   #1
fallobst
 
 
Registriert seit: 03.03.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1.795
geleistete Vorauszahlung noch Eigentum?

Hallo

Ich habe bei meiner Suche im Internet keine befriedigende Antwort auf einen rechtlichen Aspekt gefunden.
Da manche Antworten hier im Forum darauf schließen lassen, dass hier auch eine Rechtskundige aktiv sind, möchte ich eine Frage stellen.
Gelegentlich sind im Geschäftsverkehr Vorauszahlungen üblich und vereinbart. Sie dienen bekanntermaßen dazu, nach erfolgter Leistungserbringung die Zahlungsfähigkeit sicher zu stellen.
Dabei gilt die vereinbarte Leistung erst als erbracht, wenn eine nachprüfbare Rechnung erstellt wurde und vorliegt. Unabhängig davon, wann die Leistung oder Teilleistungen tatsächlich ausgeführt wurden.
Nun die Frage.
Sind geleistete Vorauszahlungen noch im Besitz des Zahlenden oder sind sie in den Besitz des Empfängers übergegangen?

Das ist rein rechtlich zu beurteilen, nicht die buchhalterische Praxis heran ziehen.
Natürlich muss eine Rückerstattung nicht verbrauchter Vorauszahlungen betrieblich als Einnahme gebucht werden.
Mir geht es um die Frage, wessen Eigentum ist eine Vorauszahlung, die beim Empfänger vorliegt,aber die Leistung noch nicht vollständig erbracht ist und noch keine nachprüfbare Rechnung erstellt wurde.

Eine genaue Antwort habe ich dazu bei meiner Internetrecherche leider nicht gefunden. Wer kann sie beantworten?
Möglichst mit nachprüfbarer, nachvollziehbarer Begründung.

Ich danke schon jetzt allen, die mir helfen eine Antwort zu finden.

Es grüßt Matthias
fallobst ist offline  
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Alt 30.03.2011, 23:47   #2
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
Zitat:
Sind geleistete Vorauszahlungen noch im Besitz des Zahlenden oder sind sie in den Besitz des Empfängers übergegangen?
Beim Besitzer ist es recht klar, der Besitzer ist der Empfänger, aber ob er der Eigentümer ist, ist eine andere Frage. Da kommt es ja auch darauf an, dass er einen Rechtstitel hat.
Anders rum, der Dieb, der die Kamera klaut, ist der Besitzer, wird aber nie der Eigentümer.

Nachdem ich kein Jurist bin, lasse ich es jetzt ;-)
mrieglhofer ist offline  
Alt 31.03.2011, 00:05   #3
abc
 
 
Registriert seit: 14.12.2007
Beiträge: 753
Wikipedia sagt mir, daß der Vorauszahlende rechtlich gesehen als Kreditgeber fungiert, mit entsprechenden Risiken - Insolvenz, Betrug.
Praktisch gesehen würde ich annehmen, daß sich Advokaten, Richter, Gutachter usw. das Geld untereinander aufteilen.
Gruß
Thomas
abc ist offline  
Alt 31.03.2011, 09:15   #4
DonFredo
Moderator
 
 
Registriert seit: 28.11.2003
Ort: Frankfurt (Oder) als Ex-Berliner
Beiträge: 16.509
Böse

Guten Morgen,

da eine konkrete Rechtsberatung hier nicht zulässig ist, gibt es jetzt ein Schloss
__________________
LG
Manfred

...der nun über 15 Jahre mit einer knipst... Current Status: Ge-Boostert

So kannst du das Sonyuserforum und unsere Arbeit unterstützen......Moderationsmodus in Orange
DonFredo ist offline  
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