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Alt 04.04.2011, 11:16   #1
insomapi
 
 
Registriert seit: 12.06.2010
Ort: Köln
Beiträge: 266
Nutzungs und Vermakrtungsrechte FRAGE

hallo,
ich habe mal ne Frage.

Auf einer Seite wo mal Bilder hochladen kann heisst es in den Nutzungsbedingungen

Durch das Bereitstellen oder Veröffentlichen von Inhalten über die Dienste von FIRMENNAME gewähren Sie FIRMENNAME eine beschränkte Lizenz, um diese Inhalte auf oder über die Dienste von FIRMENNAME und Partnern der FIRMENNAME (z.B. PARTNER.de) zu verwenden, zu modifizieren, öffentlich darzubieten, öffentlich anzuzeigen, zu reproduzieren, drucken und kostenfrei oder kostenpflichtig zu verbreiten.

Hat mich dann erstmal abgeschreckt ...an anderer Stelle heisst es aber

Wir werden immer wieder gefragt, ob wir auch Fotos von Usern oder anderen Fotografen vermarkten. Hier sind die Antworten:

* Wir vermarkten nur eigene Fotos und Archive oder Fotos, an denen wir vom Urheber vertraglich ein Vermarktungsrecht erhalten haben.
* Weiterhin vermarkten wir Fotos, die im Rahmen der von uns veranstalteten Fotowettbewerbe eingereicht wurden.
* Alle Fotos, die Sie als registierter User "normal" hochgeladen haben, vermarkten wir NICHT.


ich verstehe das nicht. Ok es gibt einen Unterschied zwischen Vermarktung und Nutzung aber Nutzung einschließlich kostpflicht. Verbreitung ?
Seh ich da was nicht, weiß ich da was nicht oder ist es so das sich das widerspricht?

Danke für Eure Infos
insomapi ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 04.04.2011, 11:53   #2
der_knipser
 
 
Registriert seit: 01.04.2008
Ort: Drabenderhöhe
Beiträge: 10.672
Die Frage würde ich an FIRMENNAME stellen, denn sie können das am besten erklären.
__________________
Gruß
Gottlieb
der_knipser ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2011, 11:58   #3
insomapi

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 12.06.2010
Ort: Köln
Beiträge: 266
nun erklären könne die mir viel ...genau das will ich nicht
"Frag nicht den Dieb um Rat der dich bestehlen möchte" ist ein altes klingonisches Sprichwort.

ich dachte ICH seh da was falsch aber wen ich das jetzt richtig deute siehst du das auch so ....

THX
insomapi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2011, 12:29   #4
der_knipser
 
 
Registriert seit: 01.04.2008
Ort: Drabenderhöhe
Beiträge: 10.672
Ich hab mir mal den weiteren Kontext der zitierten Stelle zu Gemüte geführt, und bin der Meinung, dass man eine juristische Vorbildung braucht, um die Tragweite oder Reichweite der Paragrafen zu verstehen.
Ich könnte sie jedenfalls nicht eindeutig mit praktischen Beispielen verdeutlichen.

Im Zweifel würde ich meine Bilder dort mit erkennbarem, aber nicht allzu störenden Wasserzeichen versehen.
Die Lizenzzustimmung gilt auch nur so lange, bis man seine Bilder dort wieder löscht. Wie es danach allerdings mit reproduzierten oder gedruckten Bildern aussieht, die man vermutlich(?!) nicht selbst löschen kann, bleibt mir ebenfalls ein Rätsel.
__________________
Gruß
Gottlieb
der_knipser ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2011, 12:45   #5
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Im ersten Teil gibst Du die Genehmigung zur Vermarktung, und der zweite Teil hebt sie nicht eindeutig auf.

Klare Ansage: wer noch nicht einmal seine eigenen Grundsätze versteht ( oder nicht verstehen will) ist entweder dumm oder dreist oder hat inkompetente Juristen befragt oder sich selber was gebastelt. All das ist nicht vertrauenswürdig . Da ist im Zweifel Ärger vorgegeben.
__________________
Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen...
Make Labskaus great again!
Glenroses Kentucky Stinger
Dimagier_Horst ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 04.04.2011, 12:50   #6
insomapi

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 12.06.2010
Ort: Köln
Beiträge: 266
ich Danke euch sehr, genauso seh ich das auch.

Bin jetzt echt am Überlegen da mal anzurufen, nur um zu hören was sie sagen.
insomapi ist offline   Mit Zitat antworten
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