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#1 |
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 90
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Sony a300 EU Ware
Hallo,
gibt es an der Kameratechnik Unterschiede wenn diese nicht deutsche Ware CEE5 sondern EU Ware CEE2 usw ist? Mir ist lediglich der Unterschied der Garantiezeit bekannt. |
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#2 |
Registriert seit: 09.01.2009
Ort: Dresden
Beiträge: 148
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Auch der Aufwand im Garantiefall?
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#3 |
Themenersteller
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 90
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Kann noch jemand etwas zur Technik sagen. gibt es hier Unterschied in der Qualität?
Danke. |
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#4 | |
Registriert seit: 22.04.2006
Beiträge: 4.494
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Zitat:
Unterschiede könnten aber bei den einstellbaren Menü-Sprachen zu finden sein. Eventuell wird man auch ein deutschsprachiges Handbuch vergeblich suchen. |
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#5 |
Registriert seit: 08.01.2009
Beiträge: 19
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Wer auf den Service verzichten kann, kann auch EU-Ware nehmen.
Gruß E_T |
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#6 |
Themenersteller
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 90
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Ich habe im WWW gelesen das nur die CEE5 die 2 Jahre Garantie hat und alle anderen CEE´s halt nur 12 Monate. Ich habe meine a300 erst seid 2 Wochen und auf meinem Barcode steht halt nun mal CEE2 und nicht CEE5. Auf meine Anfrage beim Onlinehändler habe ich noch keine Antwort erhalten.Ich habe auch keine deutsche Anleitung erhalten sondern eine Englische und die Kamera war bei der Auslieferung auf Russisch eingestellt. Das fand ich alles etwas merkwürdig und darum ging die Frage hier an das Forum.
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#7 |
Registriert seit: 08.01.2009
Beiträge: 19
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Ich sehe es mit der Garantie so, dass der Vertrag in Deutschlang geschlossen wurde und der Hänler 2 Jahre Garantei geben muss.
Gruß E_T |
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#9 |
Registriert seit: 30.10.2008
Beiträge: 70
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zum Thema Garantie
Vielleicht kann ich hier etwas Licht ins Dunkel bringen.
Es geht hier immer um 2 Ansprüche. Es gibt einmal die Garantie gegen den Hersteller und einmal die Gewährleistungsrechte gegen den Verkäufer. Kauft man also in Deutschland EU Ware, so stehen einem in jedem Fall die Gewährleistungsrechte (normalerweise 2 Jahre) gegen seinen Verkäufer zu.Dies sind in der Regel Rücktritts-, Nachlieferungs- bzw Reparaturansprüche. Wie der Verkäufer nun dem Problem abhilft ist sein Problem. Daneben kann man noch die Garantie gegen den Hersteller, also zB Sony selbst, geltend machen. Handelt es sich nun um EU Ware, so kann es sein, dass man diesen Garantieanspruch dann in einem anderen Land geltend machen muss. Diese Garantie kann dabei in der Regel länger gewährt sein (beispielsweise 3 Jahre) oder auch andere Rechte beinhalten. Kauft man in Deutschland deutsche Ware, so hat man eben den Vorteil,dass man beide Ansprüche (die meistens deckungsgleich bzw - ähnlich sind) auch hier geltend machen kann. Schönen Abend noch. |
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#10 |
Registriert seit: 29.12.2008
Ort: Bingen/Rhein
Beiträge: 32
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Ich sag's mal so:
Falls sich Sony Deutschland (im übrigen auch alle anderen: Canon, etc.) weigert, EU-Ware (zB aus UK, etc.) nicht zu supporten, sprich zu tauschen, reparieren, obwohl das Gerät innerhalb der Garantie liegt, würde ich es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen! Jeder kennt die Urteile, in denen die Autohersteller dazu verdonnert wurden, auch EU-Reimporte garantie-mäßig so zu handhaben, wie innerdeutsch-verkaufte Autos auch! Und gerade in der Herstellergarantie-Frage sehe ich zwischen Autos und Kameras/Objektiven keinen Unterschied! Es kann nicht sein, dass Hersteller auf Globalisierung pochen und der Konsument wird von selbigen gezwungen, protegierte Inlands-Preise zu zahlen! ![]() |
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