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#1 |
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
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Kostenlose CCD-Reparatur nur noch bis 31.3.2008?
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#2 |
Registriert seit: 25.11.2003
Beiträge: 6.800
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Hallo Tom,
hast Du das US im Link bemerkt. Demnach ist die Info nur für den US Markt gedacht. Vielleicht kann sich aber mal jemand der Mods bei Runtime erkundigen ob das auch für den deutschen Markt angedacht ist? Nur so zur Sicherheit.... ![]() |
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#3 | ||
Themenersteller
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
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Zitat:
Oft werden die Amis halt früher informiert als "Old Europe"... Zitat:
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#4 |
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
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...und habt Ihr auch das Datum der Meldung gesehen? Das wurde hier schonmal angeschnitten. Nie wieder was davon gehört...
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10.000x ich darf nicht böse über´s Forum schreiben |
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#5 |
Themenersteller
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
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#7 |
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
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Ich sehe hier für den Service ein Problem:
Die fehlerhaften CCDs sind zugegeben, bei einem Serienfehler fällt die Beweisführung für Gewährleistungsansprüche nicht schwer. Ein CCD-Tausch müsste theoretisch auf Verlangen auch dann durchgeführt werden, wenn der Fehler (noch) nicht auftritt. Ist die Cam mit einem CCD der betreffenden Charge bestückt, liegt m.E. nach ein Mangel vor. Wenn KoMi nun durch das Versprechen (in D) zeitlich unbegrenzt zu reparieren, Dich davon abhält Deine Gewährleistungsansprüche anzumelden (weil man glaubt, es genüge, dies im Falle des tatsächlich auftretenden Fehlers immer noch tun zu können) und von diesem Versprechen dann nichts mehr wissen möchte, dann würde ich das für rechtlich bedenklich halten. Prinzipiell hat KoMi schliesslich für dieses Fehlerbild eine zeitlich unbegrenzte Gewährleistung versprochen.
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#8 |
Themenersteller
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
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#9 |
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
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Also so wie die Mitteilung, daß eine CCD-Reparatur auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist erfolgt, offiziell veröffentlicht worden ist, ist sie auf jeden Fall geeignet, Dich dazu zu verleiten, Deine Ansprüche (nämlich m.E. nach den Austausch eines mangelhaft produzierten Bauteils - auch wenn es momentan noch keinen Fehler zeigt) nicht sofort durchzusetzen, sondern abzuwarten, bis der Fehler tatsächlich auftritt.
Wenn Sie Dir nachher (also nach Verstreichenlassen der GW-Frist, im Glauben, diese sei für diesen Fehler unbegrenzt) eine lange Nase drehen, dann sehe ich da sehr wohl ein juristisches Problem darin. Ob das gar den Tatbestand des Betrugs erfüllt, kann ich natürlich nicht beurteilen... Im Übrigen ist für die vermurksten Chips SONY verantwortlich - und zwar als Produzent derselben, nicht als Übernehmer der KoMi-Fotosparte!!! Ein Verärgern der Kundschaft (gerade der Ex-KoMi-Kundschaft) kann SONY eigentlich nicht recht sein.
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#10 |
Registriert seit: 14.01.2004
Ort: Region Hannover
Beiträge: 9.544
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Ob Sony eine zeitliche Begrenzung für den CCD-Austausch nennt, geht jedenfalls nicht aus der deutschen Mitteilung für Sony-Kameras, die vom gleichen Fehler betroffen sind, hervor.
Aber auch diese Mitteilung ist schon etwas älter. |
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