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#1 |
Registriert seit: 06.11.2004
Ort: Hannover
Beiträge: 646
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Käuferschutz bei Ebay
Sorry, daß ich Euch schon wieder mit einem Tread nerve, aber irgendwie ist diese Woche sehr beschissen:
Ich habe einen Rechner bei Ebay verkauft. Dieser war voll funktionstüchtig beim Versand. Das versichere ich eidesstattlich. Nun steht der Rechner beim Käufer und es soll ein Schaden am Mainboard vorhanden sein. Er hat das aber zu spät gemeldet (erst nach 7 Tagen), nun kann die Post sich zurücklehnen, da wir den Versand dafür nicht mehr verantwortlich machen können. Ich habe vom Kauf den Beleg leider nicht mehr, daher habe ich mich beim Gebot abgesichert. Keine Gewährleistung oder Rücknahme. Steht so im Angebot. Da aber noch Garantie ist, sagt Medion, ohne Kaufbeleg keine Garantie, auch nicht wenn ich mich damals bei Medion registriert habe... Pech. Nun will er den Käuferschutz bei Ebay oder PayPal (damit hatte er bezahlt) nutzen. Habe ich als Verkäufer was zu befürchten? Ich habe ja nichts verkehrt gemacht... |
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#2 |
Registriert seit: 20.03.2007
Ort: Weserbergland
Beiträge: 3.853
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Wenn Du Gewährleistung ausgeschlossen hast und Du Zeugen für die volle Funktionsfähigkeit bei Absendung hast, mußt Du das Teil nicht zurücknehmen.
Wenn es ein Transportschaden ist, haftest Du auch nicht in jedem Falle. Hängt zum einen davon ab, wo Erfüllungsort ist und zum anderen selbst wenn der bei ihm ist, ob er Dir Deine Rechte ggü dem Transportunternehmen durch die späte Meldung beschnitten hat. im Übrigen: Wie alt ist der Rechner? Ich frage weil ich klären will ob Du Garantie hast (freiwillig von medion) wie Du es nennst oder Gewährleistung. Die Begriffe gehen gern durcheinander. Im Letzteren Fall ist der Kaufbeleg egal und Medion muß für Fehler haften, wenn ein Mangel vorlag. Diese rechte kannst Du dem Käufer abtreten, Ist dann auch sein Problem. |
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#3 |
Registriert seit: 03.11.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 11.088
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Hi,
verkauft und Bezahlung via Paypal zugelassen? Das sind jetzt nur Halbwahrheiten, die vielleicht gar nix bedeuten. Aber ich habe schon viele Horrorgeschichten gelesen von Verkäufern, denen dann erst mal (der Käuferschutz steht bei Paypal an oberster Stelle) das Geld wieder abgezogen wurde, dass ich auf eine Bezahlung damit völlig verzichte (bei meinen Verkäufen)... und dann heißt es: Geld wieder einsammeln... Ich wünsche dir viel Glück, musst halt abwarten, was er macht. Grüße Andreas
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#4 | |
Themenersteller
Registriert seit: 06.11.2004
Ort: Hannover
Beiträge: 646
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Zitat:
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#5 |
Registriert seit: 03.11.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 11.088
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Übrigens:
hier: https://www.paypal.com/de/cgi-bin/we...BPInfo-outside und hier: https://www.paypal.com/de/cgi-bin/we...ellers-outside steht, was Paypal dazu sagt...
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#6 |
Registriert seit: 08.02.2004
Ort: Bergneustadt
Beiträge: 268
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Das mit Medion würde ich an Deiner Stelle nochmal aufgreifen. Hatte schon einige Male mit deren Service zu tun und da gabs nie Probleme. OK, bei ner freiwilligen Garantie können Sie solche Vorgaben machen. Aber wozu registriert man sich denn als Kunde? Zudem können sie anhand der Seriennummer des Computers genau sehen, wann das Ding gebaut wurde und im Zweifel das Herstellungsdatum nehmen. Wenn Du das Teil bei Aldi gekauft hast, sollte auch bekannt sein, bei welcher Aktion der Rechner angeboten wurde, was ebenfalls das Kaufdatum ermitteln läßt.
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#7 |
Themenersteller
Registriert seit: 06.11.2004
Ort: Hannover
Beiträge: 646
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Ich habe eben auch in einem Forum gelesen, daß Medion auch anhand der Seriennummer des Gerätes erkennen kann wann das Gerät hergestellt wurde. Wenn der Kaufbeleg nun weg ist, kann Medion nun dieses Datum anstelle nehmen... kann.
Aber das machen die nicht. Sehr kundenunfreundlich. |
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#8 |
Registriert seit: 25.01.2006
Ort: Friedberg/By.
Beiträge: 11.539
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Das ist eine saublöde Situation!
Der Käufer ist aber m.E. nicht ganz unschuldig, da er eine wichtige Frist verstreichen lassen hat. Die noch ungeklärte Frage ist m.E.: wodurch kam es denn zu dem Schaden? Wenn das beim Versand passiert sein sollte, kann ich mir kaum vorstellen, dass Medion - selbst wenn eine Rechnung da wäre - dafür aufkommt! ![]()
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LG Matthias |
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#9 | |
Registriert seit: 08.02.2004
Ort: Bergneustadt
Beiträge: 268
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Zitat:
Bleib da hartnäckig!!!! Normalerweise ist es für einen Hersteller/Händler heutzutage kein Problem mehr herauszubekommen, ob ein Gerät noch Garantie / Gewährleistung hat oder nicht. Es werden doch genug Daten gespeichert - eher zu viele als zu wenig. Die sind meist nur zu bequem. Hätten am liebsten den kompletten Schriftverkehr per mail, velangen aber von uns, dass wir nen winzigen Kassenzettel jahrelang so aufbewahren, dass er jederzeit auffindbar und lesbar ist. Bei Gewährleistung (gesetzliche Vorgabe) brauchst eh keinen Kassenzettel. Bei Garantie (freiwillige Herstellerleistung) danach zu verlangen, ist heutzutage reine Schikane. edit: Kannst Du irgendwie belegen, dass der PC es vor dem Versand noch einwandfrei getan hat? z.B. Durch ne gebrannte CD/DVD oder irgendetwas, das ein Datum enthält und klar von diesem Rechner stammt. Gut wäre gewesen, wenn Du ne Systemanalyse gemacht und ausgedruckt hättest, die klar belegt, dass der Rechner beim Versand in Ordnung war. Wenn es sich tatsächlich um einen Transportschaden handelt, so hat der Kunde das Problem, wenn er den Schaden nicht rechtzeitig reklamiert. Geändert von esdeebee (17.01.2008 um 23:08 Uhr) |
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#10 |
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
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Ich kenne den Käuferschutz bisher nur aus Käufersicht, welche Konsequenzen ein Verkäufer zu befürchten hat, weiß ich daher nicht. In meinen Fällen hatten die Käufer glaube ich keine großen Chancen (ich war aber auch einfach im Recht), bzw. sie haben sich IMO auch nicht wirklich groß dagegen gewehrt (wohlweißlich?). Das war aber auch der normale Käuferschutz und nicht der von Paypal.
Sollte es dazu kommen, daß der Käufer den Käuferschutz einschaltet, solltest du erstmal sachlich wiederholen, was du hier geschrieben hast und z.B. auch auf die Versäumnisse der Reklamation beim Logistiker hinweisen (gibt es denn Hinweise, daß der Schaden beim Versand passiert sein könnte, also z.B. defekte Umverpackung o.ä.?). Ggf. auch einen Anwalt befragen. Vorher würde ich jedoch möglichst eine gütliche Einigung anstreben und auch z.B. alle anderen Möglichkeiten (Inkompatibilitäten, Fehlkonfigurationen durch den Käufer usw. - Computer sind nunmal nicht ganz unkompliziert) auszuschließen versuchen. Es geht doch um diese Geschichte, oder? Andere Möglichkeit: er war beim Umbau/Aufbau des Rechners nicht geerdet und hat über statische Aufladung was zerstört usw. Da gibt es so viele mögliche Fehlerquellen...
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Gruß Jens Geändert von Jens N. (17.01.2008 um 23:14 Uhr) |
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