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Alt 07.10.2010, 19:07   #1
Dana
 
 
Registriert seit: 21.08.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 34.953
Garantie

Huhu!

Ich bin verwirrt.
Es heißt doch schon seit einer Weile, dass eine Garantie nicht käuferübergreifend wirkt.

Aber bei BIETE preisen dauernd Leute ihre Ware an mit "hat noch Restgarantie!!" - jetzt ist einer dabei, der sogar 24 Monate Garantie verspricht bei Privatkauf...

Ist das jetzt doch nicht so, dass die Garantie verfällt bei Verkauf?
Wenn doch, ist es nämlich ziemlich unfair, das mit der Garantie zu behaupten, wenn es dann nicht stimmt...
__________________
Liebe Grüße!
Blowing out someone else's candle doesn't make yours shine any brighter.
Dana ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 07.10.2010, 19:14   #2
Tom D
 
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: Freigericht
Beiträge: 5.980
Edit: s. Beitrag #10
__________________
Viele Grüße, Tom

Ein Foto zeigt nicht die Wahrheit. Es schlägt nur eine Möglichkeit vor._______

Geändert von Tom D (07.10.2010 um 20:08 Uhr)
Tom D ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.10.2010, 19:23   #3
Jens N.
 
 
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
Die gesetzliche Gewährleistung (von 2 Jahren, wobei aber eigentlich nur die ersten 6 Monate wirklich was bringen, zumindest wenn es mal hart auf hart kommen sollte und ein Händler sich querstellt) ist übertragbar, bzw. an den Gegenstand gebunden und nicht an den Käufer soweit ich weiß (und auch gerade erlebt habe). Garantie ist eine freiwillige Leistung der Hersteller, mit den Konditionen, die diese selbst festlegen. Und da kann alles mögliche drin stehen: manche Hersteller binden die Garantie an die Erstkäufer, andere nicht - d.h. es kommt drauf an. Und selbst wenn die Garantie laut Bestimmungen nicht übertragbar ist, so regeln das viele Hersteller auch bei Zweitbesitzern oft kulant, bzw. interessieren sich gar nicht dafür, daß auf der Rechnung ein anderer Name steht (so mit meiner KoMi D5D erlebt).

Und dann ist ja auch noch die Frage, ob auf der Rechnung überhaupt ein Name steht, oder ob es sich z.B. um einen anonymen Kassenbon o.ä. handelt, ob das Produkt für eine besondere Garantie vielleicht auf einen bestimmten Namen registriert ist (Tamron 5 Jahres-Garantie) usw. usf. - ist so pauschal also nicht ganz leicht zu beantworten.
__________________
Gruß Jens

Geändert von Jens N. (07.10.2010 um 19:31 Uhr)
Jens N. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.10.2010, 19:45   #4
About Schmidt
 
 
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.918
Ich denke, da ist jeder auch für sich selbst verantwortlich. Auf der Seite von Tamron steht sinngemäß, dass die 5 Jahresgarantie nur gültig für den Erstkäufer ist.

Ähnliches findet man auch auf Websiten von anderen Anbietern/Produkten. Über Garantiebedingungen, Gewährleistung usw. sollte man sich genau so erkundigen, wie über die Funktionalität und die technischen Daten des betreffenden Gerätes/Objektives.

Versprechen kann man als Verkäufer viel, einiges entspricht halt nicht immer der Wahrheit und vieles wird einfach auch aus Unwissenheit geschrieben.

Gruß Wolfgang
__________________
Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort aufgrund seiner Erfahrung
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About Schmidt ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.10.2010, 19:52   #5
Tom D
 
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: Freigericht
Beiträge: 5.980
Bitte nicht Garantie mit Gewährleistung verwechseln.
Bei Tamron ist ausdrücklich von einer Garantie(erweiterung) um 5 Jahre die Rede. Diese ist nicht übertragbar.
Jeder Hersteller ist per Gesetz verpflichtet, eine 2-jährige Gewährleistung auf Sachmängel zu leisten. Diese ist keinesfalls käufergebunden.
__________________
Viele Grüße, Tom

Ein Foto zeigt nicht die Wahrheit. Es schlägt nur eine Möglichkeit vor._______
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Alt 07.10.2010, 19:53   #6
Echidna
 
 
Registriert seit: 01.10.2003
Ort: Duisburg
Beiträge: 1.683
Zitat:
Zitat von Jens N. Beitrag anzeigen
Die gesetzliche Gewährleistung (von 2 Jahren, wobei aber eigentlich nur die ersten 6 Monate wirklich was bringen, zumindest wenn es mal hart auf hart kommen sollte und ein Händler sich querstellt) ist übertragbar, bzw. an den Gegenstand gebunden und nicht an den Käufer soweit ich weiß (und auch gerade erlebt habe).
Ist das wirklich so? Die Gewährleistungsansprüche richten sich doch an den jeweiligen Vertragspartner und das ist beim Zweitkäufer der Erstkäufer und nicht der Händler. Oder übersehe ich da etwas?
__________________
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Echidna ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.10.2010, 19:54   #7
kearny
 
 
Registriert seit: 27.04.2006
Beiträge: 720
Bei Autos mit den teilweise sehr langen Garantiezeiträumen käme sicherlich niemand auf die Idee, dass die Garantie nur für den Erstkäufer gilt.

Warum sollte das bei Kameras anders sein? Negativbeispiele wie Tamron sollten angeprangert werden.
kearny ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.10.2010, 19:55   #8
Echidna
 
 
Registriert seit: 01.10.2003
Ort: Duisburg
Beiträge: 1.683
Zitat:
Zitat von Tom D Beitrag anzeigen
Jeder Hersteller ist per Gesetz verpflichtet, eine 2-jährige Gewährleistung auf Sachmängel zu leisten.
Nein, die Gewährleistung richtet sich gegen den Verkäufer, nicht gegen den Hersteller.
__________________
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Alt 07.10.2010, 19:56   #9
Backbone
 
 
Registriert seit: 31.05.2006
Ort: Dresden
Beiträge: 2.237
Zitat:
Zitat von About Schmidt Beitrag anzeigen
Versprechen kann man als Verkäufer viel, einiges entspricht halt nicht immer der Wahrheit und vieles wird einfach auch aus Unwissenheit geschrieben.
Wobei man hier als Verkäufer im Zweifel den kürzeren gezogen hätte. Als Käufer kann man, beispielsweise wenn das Objektiv kaputt ist, vom Verkäufer die Einlösung der beschriebenen Garantie verlangen. Wie er das macht ist dann eben sein Problem. Insofern ist es vor allem das Interesse der VERkäufer hier keinen Bock zu schießen.

Backbone
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Photography is a means of ordering the world around us. (John Shaw)
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Alt 07.10.2010, 20:02   #10
Tom D
 
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: Freigericht
Beiträge: 5.980
Zitat:
Zitat von Echidna Beitrag anzeigen
Nein, die Gewährleistung richtet sich gegen den Verkäufer, nicht gegen den Hersteller.
Stimmt. Jetzt hab ich´s selbst verwechselt. Blöd. Asche auf mein Haupt.
Ist aber auch komplziert

Garantie - Hersteller
Gewährleistung/Sachmängelhaftung - Verkäufer.

Soooo, um die Verwirrung komplett zu machen:
http://www.it-rechtsinfo.de/hardware...rgarantie.html

Wie könnte es anders sein: Es kann mal so und manchmal so sein. Ganz nach Belieben des Herstellers.
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Viele Grüße, Tom

Ein Foto zeigt nicht die Wahrheit. Es schlägt nur eine Möglichkeit vor._______

Geändert von Tom D (07.10.2010 um 20:06 Uhr)
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