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#1 |
Registriert seit: 16.11.2009
Beiträge: 147
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Tubus vom 1680 defekt
Hallo
Der Tubus von meinem 16-80 Z ist, laut Rep-Service durch Eigenverschulden, kaput. Ich hatte das Objektiv gerade mal 2 Wochen lang... naja, die verlangen für die Reperatur 310€. Hat Jemand anderes auch schon nen ähnlichen Schaden gehabt, und hat es ähnlich viel gekostet? |
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#2 | |
Registriert seit: 20.10.2006
Ort: Nordwürttemberg
Beiträge: 4.508
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Zitat:
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#3 |
Themenersteller
Registriert seit: 16.11.2009
Beiträge: 147
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Tjo weiß eben nicht genau was kaputt ist.
hehe jop wahrscheinlich innen im tubus das zeiss logo ![]() |
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#4 |
Registriert seit: 30.06.2008
Ort: Siegburg
Beiträge: 377
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warum hast du das CZ eingeschickt?
was war denn der fehler? war es denn ein Sturzschaden? |
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#5 |
Themenersteller
Registriert seit: 16.11.2009
Beiträge: 147
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Als ich zum ersten mal verwendet habe, zum testen, machte es ein kratziges geräusch beim Zoomen.
Was damit ist, wie was passiert ist, weiß ich leider nicht. Aber es heißt Eigenverschulden, leider. |
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#6 |
Registriert seit: 11.08.2009
Ort: Hamburg
Beiträge: 144
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Also gebraucht gekauft oder neu?
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#7 |
Themenersteller
Registriert seit: 16.11.2009
Beiträge: 147
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Nein Nagelneu, Anfang August bestellen lassen, mir wurde damals gesagt, in 2 Wochen kann ich es in der Hand halten. Daraus wurden 4 Wochen... dann erst leider eine Woche später Zeit gehabt es zu Testen, und da hab ich eben bemerkt das was nicht passt wie es sollte. Also nach nichtmal 2Wochen wieder zurück zum Verkäufer, und die haben es eingeschickt zum Reparieren, mit der Aussage, es würde 2 Wochen dauern...
Nach 4 Wochen erhielt ich einen Anruf, das es durch Eigenverschulden passiert sein muss, und ob ich nen Kostenvoranschlag haben will... ja will ich... Tja so erst nach einer Woche, also vor paar Tagen, wird mir dann per anruf geklärt, das es 310€ kosten würde, und 2 Wochen dauert... |
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#8 |
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
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Hast du es bei einem Internet- oder sonstigen Versandhändler gekauft?
Wenn ja, kannst du bestellte Waren innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen zurück geben - kein Einschicken in eine Werkstatt, keine Rechnung, kein Wenn und Aber vom Händler. Da ich sowas noch nie gemacht habe, weiß ich allerdings nicht, wie so ein Widerruf genau aussehen muß. Und dir muß man ja auch jede Info aus der Nase ziehen irgendwie: hast du es ausdrücklich mit der Bitte um Reparatur o.ä. zum Händler gegeben? Wenn nicht, hat hier der Händler meiner Meinung nach den schwarzen Peter und nicht du. Und er müsste dir auch beweisen, daß Eigenverschulden oder was auch immer vorliegt. Bei einem zwei Wochen alten Objektiv hätte ich aber auch gar nicht erst einen KVA kommen lassen, sondern einen Hinweis auf die Garantie gegeben und fertig. Alles vorausgesetzt natürlich, daß tatsächlich kein Eigenverschulden (Objektiv mal fallen gelassen o.ä.) vorliegt, aber das versteht sich von selbst. Ich fürchte, daß die Geschichte etwas vertrackt werden kann (wenn ich mir ansehe, wie sich die Beteiligten bisher so verhalten haben), also sich als kleiner Verbraucher gegen einen Händler, bzw. die Servicewerkstatt (welche eigentlich?) durchzusetzen. Rechtschutzversicherung vorhanden? Dann ab zum Anwalt damit würde ich sagen. Bei 310 Euro lohnt sich das wohl. EDIT: sehe gerade "Salzburg" - leider weiß ich nicht, ob es dieses Rückgaberecht innerhalb von zwei Wochen in Österreich überhaupt gibt. Aber ist ja auch eigentlich eh zu spät jetzt.
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Gruß Jens Geändert von Jens N. (29.09.2010 um 23:14 Uhr) |
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#9 |
Registriert seit: 30.06.2008
Ort: Siegburg
Beiträge: 377
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hört sich alles was dubios an
lass dir keinen bären aufbinden ich würde da mal was Druck machen von wegen Eigenverschulden ![]() |
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#10 |
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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Innerhalb der 6 Monate muß der Händler dir nachweisen, dass du den Fehler verursacht hast. Es wird davon ausgegangen, dass innerhalb dieser Zeit der Fehler schon von anfang an drinnen war.
Wenn also das Objektiv außen nicht beschädigt ist, so dass ein Fallschaden nicht klar nachweisbar ist, würde ich mal als Laie sagen, dass das schwer sein dürfte. Nicht auszuschließen ist ja, dass der Händler das schon beschädigt hat oder beim Transport unsanft behandelt wurde. Wenn also Verpackung oder Außenseite des Objektives erkennbar beschädigt gewesen wäre, wärest du selbst schuld, da du das sofort geltend machen müßtest. Sicherheitshalber bei Arbeiterkammer oder so das nochmal abklären. Vielleicht schreiben sie dem Händler auch ein kleines Brieferl, in dem sie ihn ein wenig aufklären. |
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