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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Deutsches Fotorecht, was wer darf?
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Alt 18.02.2010, 15:03   #1
boo70200
 
 
Registriert seit: 25.11.2009
Beiträge: 678
Deutsches Fotorecht, was wer darf?

Ich habe heute beim zappen im TV einen Bericht bei C'T gesehen wo es um Google Streetview ging. Die Meinungen darüber sind ja sehr gespallten und eins kam mir sehr komisch in dem Artikel vor:

100% genau kann ich es nicht mehr wiedergeben, aber es ging in der Kernaussage darum, das vielen Politikern Google Street View zwar ein Dorn im Auge sei, sie "rechtlich" aber nichts dagegen unternehmen können, da jeder in der Öffentlichkeit das Recht hat zu fotografieren. Auch über 2m hohe Zäune?

Der letzte Absatz machte mich stuzig, ICH als Privatperson darf also auch über Hecken in Private Bereiche der Nachbarn foten? Diese ungefragt online stellen?

-> Warum muß ich dann bei Street- oder Peoplefotos immer drauf achten das mehr als wie nur 5 Personen drauf sind?
-> Das ich keine Menschen ohne Erlaubniss online stellen darf?

Was hat Google, was ich nicht habe? Abgesehen von ner Pano-Cam auf dem Dach eines Golfs ;-)

Ich werde da gerade nicht schlau draus, im Prinzip darf Google so alles ablichten, nur wir nicht !?
boo70200 ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 18.02.2010, 15:18   #2
Roland_Deschain
 
 
Registriert seit: 08.02.2006
Ort: Leipzig
Beiträge: 3.368
Googles Fotoautos befinden sich auf öffentlichem Grund und von da aus dürfen sie Fotos machen. Personen werden ja normalerweise unkenntlich gemacht, daher dürfen sie das ganze wahrscheinlich auch online stellen.

Und ein Zaun ist auch kein Hindernis, es gab hier kürzlich mal einen Link zu einem Aktionskünstler, der hat sich auf eine Leiter gestellt und Fotos vom Bau des neuen BND-Gebäudes (oder sowas) gemacht und ist von der Leiter auch nicht runtergekommen, als die Polizei da war. Nach einigem hin und her stellte sich heraus, dass er tatsächlich auf der rechtlich sicheren Seite war.

Insgesamt gibt es immer noch einen Unterschied zwischen Fotografieren und veröffentlichen, fotografieren darf man vieles, veröffentlichen nicht so sehr.

Aber da google fotografiert, um zu veröffentlichen, werden sie sich schon entsprechend schlau gemacht haben, in welche gesetzlichen Lücken sie sich reinquetschen könne.
__________________
~ Homepage
~ kultur.photo
~ Schau mal rein
Roland_Deschain ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.02.2010, 15:25   #3
jameek
 
 
Registriert seit: 27.03.2004
Ort: 47877
Beiträge: 2.316
Zitat:
Zitat von m.pastoors Beitrag anzeigen
Ich habe heute beim zappen im TV einen Bericht bei C'T gesehen wo es um Google Streetview ging. Die Meinungen darüber sind ja sehr gespallten und eins kam mir sehr komisch in dem Artikel vor:

100% genau kann ich es nicht mehr wiedergeben, aber es ging in der Kernaussage darum, das vielen Politikern Google Street View zwar ein Dorn im Auge sei, sie "rechtlich" aber nichts dagegen unternehmen können, da jeder in der Öffentlichkeit das Recht hat zu fotografieren. Auch über 2m hohe Zäune?
In Deutschland herrscht Panoramafreiheit.
Daher darf man im öffentlichen Raum unbegrenzt fotografieren.
Prinzipiell.
Denn dazu kommen Persönlichkeitsrechte (Recht am eigenen Bild), Eigentumsrechte, Privatsphäre, und auch Urheberrechte (Eiffelturm bei Nacht) die der Panoramafreiheit übergeordnet sind.
Du darfst also den 2m hochen Zaun ablichten. Darüber allerdings nicht.

Zitat:
Zitat von m.pastoors Beitrag anzeigen
Der letzte Absatz machte mich stuzig, ICH als Privatperson darf also auch über Hecken in Private Bereiche der Nachbarn foten? Diese ungefragt online stellen?
Nicht über.
Wir hatten doch letztens den Fall mit dem Opa, der seinen Enkel im Kindergarten über den Zaun fotografiert hat und verscheucht wurde.
Da es sich um Privatgelände (und zusätzlich unmündige Personen > Kindergärtnerinnen haben die Verantwortung) handelt, darf da ohne Erlaubnis nicht reinfotografiert werden.
Das ist überall so (Wohnungen, Zoo, Firmengebäude, Werke etc.)

Veröffentlichen darfst Du allerdings auf gar keinen Fall!

Zitat:
Zitat von m.pastoors Beitrag anzeigen
-> Warum muß ich dann bei Street- oder Peoplefotos immer drauf achten das mehr als wie nur 5 Personen drauf sind?
-> Das ich keine Menschen ohne Erlaubniss online stellen darf?
5 ist keine rechtlich zulässige Zahl. Das Wort "Gruppe" ist auslegbar.
Prinzipiell gilt, dass wenn eine Person erkenntlich abgebildet wird, ihre Erlaubnis eingeholt werden muss.
"Online stellen" ist noch etwas anderes.
Dies ist eine Veröffentlichung, die noch mal anders gehandhabt wird, als eine reine Ablichtung.
Gibt es in Zoos zB.
Fotografieren zum Eigengebrauch ist meist kein Problem, öffentlich präsentieren / Veröffentlichen schon schwieriger / Geld mit den Bildern verdienen nahezu unmöglich.

Das musst Du immer unterscheiden, Fotografieren zum Eigengebrauch und Fotografieren mit Veröffentlichung.
Eigengebrauch gilt meist: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Bei Veröffentlichung kann es oft teuer werden...

Edit: Um ganz sicher zu gehen: Dies stellt keine verbindliche Rechtsberatung dar, sondern ist lediglich eine Zusammentragung von Informationen, die im Laufe der Jahre angefallen ist!!!
__________________
Gruß
christophe

Portfolio

Geändert von jameek (18.02.2010 um 15:34 Uhr)
jameek ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.02.2010, 20:10   #4
alberich
 
 
Registriert seit: 25.08.2006
Ort: Anus Mundi
Beiträge: 4.384
Weil es gerade passt.

Zitat:
Das Oberlandesgericht Brandenburg hat heute ein für Fotografen wichtiges Urteil zur sogenannten „Panoramafreiheit“ gefällt: Gewerbliche Fotoaufnahmen auf dem Gelände der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten sind demnach doch erlaubt - sonst könne man unbesorgt ja nurmehr in den eigenen vier Wänden und auf hoher See fotografieren

photoscala meldung
alberich ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.02.2010, 20:45   #5
fhaferkamp
Moderator
 
 
Registriert seit: 14.04.2006
Ort: Bissendorf, Landkreis Osnabrück
Beiträge: 4.257
Zitat:
Zitat von Roland_Deschain Beitrag anzeigen
Und ein Zaun ist auch kein Hindernis, es gab hier kürzlich mal einen Link zu einem Aktionskünstler, der hat sich auf eine Leiter gestellt und Fotos vom Bau des neuen BND-Gebäudes (oder sowas) gemacht und ist von der Leiter auch nicht runtergekommen, als die Polizei da war. Nach einigem hin und her stellte sich heraus, dass er tatsächlich auf der rechtlich sicheren Seite war.
Hier nochmal ein Link dazu: http://www.trendsderzukunft.de/miste...at/2009/02/05/. Am Anfang des Videos sieht man die Aktion am BND-Neubau.

Der Künstler wohnte übrigens früher bei uns an der Straße und ging mit meinem Bruder zur Schule.
__________________
Gruß Frank

„In der Informatik geht es genau so wenig um Computer, wie in der Astronomie um Teleskope.“
(Edsger W. Dijkstra)
fhaferkamp ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 18.02.2010, 20:51   #6
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Zitat:
Zitat von m.pastoors Beitrag anzeigen
sie "rechtlich" aber nichts dagegen unternehmen können,
Daraus würde ich nicht auf fremde Dritte schließen. Politiker haben (in ihrer Funktion als Politiker) nicht die Persönlichkeitsrechte Einzelner, deswegen können sie auf diesem Wege zurecht nichts machen. Bei einem Betroffenen sieht das anders aus, und mit einem Betroffenen legt sich Google zumindest hier nicht an (Prinzipienreiter lassen wir mal aussen vor).
Die "Politik" kann allerdings etwas tun. Diese Art der Datenerfassung, wie Google sie betreibt, könnte eine Sondernutzung des öffentlichen Raums sein. Das kann man dann nicht untersagen, aber eine Gemeinde könnte eine Gebühr dafür verlangen.

Daraus zu folgern, dass du das gleiche darfst, ohne zu wissen, dass du auch wirklich das gleiche tust, aber nur denkst, es wäre gleich, ist mit einem gewissen Risiko verbunden .
__________________
Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen...
Make Labskaus great again!
Glenroses Kentucky Stinger
Dimagier_Horst ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.02.2010, 21:53   #7
RoDiAVision
 
 
Registriert seit: 02.03.2006
Ort: Siegerland
Beiträge: 1.662
Hallo,

die oben angesprochene Sendung kann man sich hier anschauen: http://www.heise.de/ct-tv/

Und morgen 19.02. um 23:30 Uhr auf Eins Plus
__________________
Schöne Grüße aus dem Siegerland
Dirk

YouTube DiVision871
RoDiAVision ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.02.2010, 23:15   #8
boo70200

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 25.11.2009
Beiträge: 678
Erstmal vielen Dank für die Infos!

Es gab doch vor ein paar Tagen erst den Fall, des nackten (angeblich onanierenden) Mannes, der in seinem Privaten Garten abgelichtet worden ist. Dort war die Kamera ja so montiert, das sie "über" den Zaun hinweg aufnehmen konnte. Ist das kein Eingriff? Das Panoramagesetzt würde doch nicht greifen, wenn ich "extra und bewußt" nach meinen Standpunkt nach oben bewege um dann bewußt zu foten, ist das dann erlaubt?

Sollen Politiker uns nicht schützen? Ich dachte die stehen nur im Fernsehen immer hilflos da rum... das die auchnoch hilflos sind... ^^
boo70200 ist offline   Mit Zitat antworten
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